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MOBILFUNK-BASISSTATIONEN („ANTENNEN“) UND GESUNDHEIT

 

 

Inhalt dieser Seite:


  Einleitung und Informationsmaterial

  Schützt uns der Schweizer Grenzwert für Mobilfunkantennen?  Nein! Denn in der Praxis sind die Strahlungswerte zumindest in ganz Mitteleuropa fast überall dieselben wie in der Schweiz.

  Krank durch Mobilfunk-Antennen: „Wissenschaftlich nicht erwiesen“...? Immer mehr Menschen müssen am eigenen Körper erleben, dass die Strahlung von Mobilfunkantennen der Gesundheit schadet.

  Firma bietet Geld für Handyantenne  Eine Berner Firma sucht für einen Mobilfunkbetreiber einen Antennenstandort. Sie landete ausgerechnet bei einem Strahlungsgegner. (Tages-Anzeiger 24.04.10)

  Polizeibeamte führen Klage wegen „Strahlungsschäden“.  Sie wollen gegen ihren eigenen Arbeitgeber klagen wegen einer Serie von Krankheiten, die sie ihrem auf der Patrouille benützten Funksystem zuschreiben. (Telegraph.co.uk, 1. Januar 2010)

  Keine gesundheitliche Vorsorge beim Mobilfunk: Bundesrat fürchtet Grenzwertdiskussion  Eine Pressemitteilung der Schweizer Organisationen zum Schutz vor Elektrosmog

  Grenelle des ondes – Pariser Debatte über Mobilfunkstrahlung mit Regierung, Betreibern und Umweltorganisationen, Mai 2009  Stellungnahmen der Umweltverbände

  Mobilfunknetze:  Liechtenstein hat die Chance,
der übrigen Welt den Weg zu zeigen

  Château-Thierry: Die Orange-Antenne sendet immer noch - die Chesneaux-Schule schliesst heute früh

  Zweimal Abbruch, einmal Bauverbot für Mobilfunkantennen: Drei französische Gerichtsurteile, die mit dem Vorsorgeprinzip Ernst machen

  Vorsorgeprinzip ernst genommen: Zivilgericht von Nanterre (F) verfügt den Abbau einer Mobilfunkantenne. Das Gericht vertrat die Auffassung, es gebe ein potentielles Gesundheitsrisiko für die Anwohner. Ein Entscheid, der die Rechtsprechung beeinflussen könnte.

  Mobiles Internet: Mehr Strahlung – mehr Leiden...
Appell der Bürgerwelle Schweiz an alle Internetnutzer
Juni 2008

  Mutiger Gemeinderat: Egg (ZH) lehnt den Bau eines Mobilfunksenders zugunsten des Gesundheitsschutzes ab
Tages-Anzeiger vom 01.03.08: Swisscom und Kapo blitzen ab

  Mobilfunkantennen: Fluch oder Segen?  Ein Interview im Zürcher Oberländer/Anzeiger von Uster vom 11. Juli 2007

  Erzbischof schirmt sich gegen Handystrahlung ab  Auf Kirchen dürfen in Zukunft keine Antennen mehr montiert werden

  Fehlgeburten im Stall wegen Mobilfunkantennen Der Ausbau mit immer mehr Mobilfunkantennen macht Tieren und Bauern zu schaffen. Die Bauern Sturzenegger aus dem zürcherischen Reutlingen und Inauen aus dem thurgauischen Bürglen sind davon direkt betroffen (Tier & Konsum 2/2007).

  Mobilfunkstrahlung: Die unbequeme Wahrheit  Das mutige Zeitungsinserat einer Einwohnerin von Bäch (Freienbach SZ) im Höfner Volksblatt vom 14.03.07

  Brüssel: Neu tieferer Strahlungs-Grenzwert als in der Schweiz!  Mit 3 Volt pro Meter ist der Grenzwert in der Region Brüssel jetzt halb so gross wie in der Schweiz. Was bedeutet das in der Praxis?

  Mobilfunkantennen auf Hochspannungsmasten: Kompetenz neu bei Gemeinde/Kanton  Bedeutet das endlich ein bisschen mehr Demokratie – oder ist es derselbe behördliche Dampfwalzen-Vollzugsautomatismus, jetzt ein­fach über den Kanton statt wie bisher über das Bundesamt für Energie?

  Nicht in meinem Hinterhof!  Wie prominente Mobilfunkförderer plötzlich zu Antennengegnern werden, wenn ein Mast neben ihr Haus gestellt werden soll… Ein Bericht von Sianette Kwee, ehemalige Dozentin und Forscherin.

  Mobilfunkantennen: Schule von Boykott bedroht  Schuleltern in Chevreuse (F) wollen nicht, dass ihre Kinder in der Lubin-Schule ein weiteres Jahr in der Nähe von Mobilfunkantennen verbringen müssen

  Erklärung der Bürgerwelle Schweiz zum Faktenblatt „Mobilfunk-Basisstationen“ des FORUM MOBIL  Die Mobilfunkbetreiber-Organisation versucht, den in den Gemeinden gegen neue Antennen immer mehr aufkommenden Widerstand zu dämpfen

  Schweizer UMTS-Studie, Juni 2006: Entwarnung??  Gemeinsame kritische Stellungnahme von Organisationen und Fachkräften zur Schweizer UMTS-Studie vom Juni 2006

  Wien-/Kärnten-Antennenstudie 2006: Gesundheitsbeschwerden wissenschaftlich bestätigt  In einer dem Bevölkerungsdurchschnitt entsprechenden Personengruppe wurde ein gesicherter Zusammenhang zwischen vorhandenen Beschwerdesymptomen und Stärke der GSM-Mobilfunkstrahlung gefunden.

 

 

 

Einleitung und Info-Material

Der landesweite Widerstand gegen fast alle neuen Antennen-Baugesuche hat immer weniger mit einer angeblichen „diffusen Angst“ zu tun, aber immer mehr mit eindeutigem, europaweit bestätigtem Erfahrungswissen. Aufmerksame Ärzte, Komplementärmediziner, Messfachleute und natürlich Betroffene selbst wissen, was Mobilfunkantennen anrichten können. Die Befindlichkeitsstörungen und Gesundheitsschäden sind evident. – Vom etablierten Wissenschaftsbetrieb wird diese Evidenz ignoriert. Offiziell heisst es immer noch: „Nicht bewiesen“. Dafür gibt es vor allem zwei Gründe:

  • Wirtschaftlich-politische Gründe: Viele Studien werden von der Industrie bezahlt. Gesetzgeber und Behörden sind starkem Druck seitens der Wirtschaft ausgesetzt oder mit ihr verkoppelt. Zwischen Vollzugsbehörden und Gerichtsbarkeit wird die Verantwortung hin und her geschoben.
  • Individuelle Gründe: Wissenschafter möchten beruflichen Erfolg und brauchen Forschungsgelder. Viele von ihnen wollen sich nicht exponieren, um ihre anerkannte Stellung innerhalb der "Scientific Community" der etablierten Wissenschafter nicht zu gefährden.



   Material zu Ihrer Information und zum Weiterverteilen

  • Infoblätter  Gepulste Mobilfunk- und Rundfunkstrahlung.  Auch schwache elektromagnetische Strahlung schadet der Gesundheit. Zu dieser Schädlichkeit trägt vor allem auch die Pulsung bei.     Hier
  • Infoblatt  Mobilfunkstrahlung: „Strengste Grenzwerte in der Schweiz“…? Auch im Ausland ist der „tiefe“ Schweizer Grenzwert eingehalten – aber er ist viel zu hoch!         Hier
  • Infoblatt  Mobilfunkantennen: Grenz- und Richtwerte, Erfahrungen, Studien.  Von Gesundheitsschutz kann erst unterhalb von etwa 1/250 des Schweizer Grenzwertes gesprochen werden.
    Version in V/m für Schweiz, Italien, Belgien
    Hier
    Version in µW/m² für Deutschland, Österreich Hier
  • Infoblatt  Mobilfunkstrahlung auf dem Bauernhof.  Eine Allgäuer Bauernfamilie musste ihren Hof verlassen, weil Menschen und Tiere zu sehr litten.    Hier

  • Infoblatt  Mobilfunkantennen und Gesundheitsrisiko: Was weiss man heute?  12 neuere und neuste Studien weisen auf klare Zusammenhänge zwischen Antennenstrahlung und Symptomen    Hier



Schützt uns der Schweizer Grenzwert für Mobilfunk-Antennen?

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Der Schweizer Anlagegrenzwert gemäss NISV (Verordnung zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung vom 1.2.2000) beträgt 4-6 V/m [42'000-95'000 µW/m2]. Damit ist er 10-mal [100-mal] niedriger als z.B. der deutsche Grenzwert. Zwar gilt er nicht für die Summe dessen, was von allen Strahlungsquellen bei uns ankommt, sondern nur für eine einzige Sendeanlage. Dennoch wird er nur selten überschritten, dies selbst dann, wenn andere in der Umgebung installierte Sendeanlagen („Antennen“) mitberücksichtigt werden.

Sind wir also besser geschützt als das Ausland? – Nein! Denn obwohl z.B. in Deutschland der höhere, von der WHO empfohlene Grenzwert gilt, werden dort 6 V/m [95'000 µW/m2] in der Praxis ebenfalls kaum je überschritten. Der „tiefe“ Schweizer Anlagegrenzwert ist dort, wo sich Menschen dauernd aufhalten können, praktisch überall eingehalten. Daher lenken behördliche Messkampagnen zur Überwachung, ob die Grenzwerte eingehalten seien, bloss vom Wesentlichen ab. Sie wiegen die Bevölkerung in falsche Sicherheit und sind eine Verschwendung von Steuergeldern.

Die Bevölkerung muss wissen, dass der Schweizer Anlagegrenzwert viel zu hoch ist. Er ist im Jahr 2000 als verhängnisvoller Kompromiss zwischen Gesundheitsschutz und wirtschaftlichen Interessen der Mobilfunkbetreiber vom Bundesrat beschlossen worden.

Einen besseren Schutz bietet der bekannte „Salzburger Richtwert 2002“. Sein Urheber, ein Mediziner, ist Umweltreferent der Salzburger Landesbehörde. Er hat eigene Erfahrung mit Messungen bei Betroffenen, ist also kein „amtlicher Schreibtischtäter“. Seine Empfehlung lautet, für die Summe der GSM-Strahlung in Gebäuden den Messwert von 1/300 des Schweizer Anlagegrenzwertes in V/m nicht zu überschreiten. Aber Gesetzeskraft hat diese Empfehlung nicht.

Im Jahr 2008 beschloss der Liechtensteiner Landtag, mit Wirkung ab 2013 den Anlagegrenzwert von 6 V/m, bisher von der Schweiz übernommen, neu auf 0.6 V/m [1000 µW/m2] zu senken. Die Mobilfunkbetreiber liefen Sturm dagegen. Dennoch bestätigte der Landtag diesen Beschluss im Mai 2009. Er ist ein weltweit erster Schritt in der Richtung eines wirksamen Gesundheitsschutzes.

Massgebend sind die Erfahrungen aus der Praxis

Den wegen Mobilfunkantennen krank werdenden Tieren kann man nicht unterschieben, das sei bloss „psychisch“. Die Zusammenhänge ihrer Leiden mit der Antennenstrahlung sind eindeutig. Wo Menschen und Tiere gesundheitliche Probleme haben, werden dieselben Strahlungwerte gemessen. Diese liegen weit unter den Grenzwerten.

Für empfindliche Personen im Schlafbereich haben sich die vom deutschen Institut für Baubiologie und Ökologie Neubeuern (IBN) publizierten Richtwerte des „Standards der baubiologischen Messtechnik SBM“ als verlässlich erwiesen. Diese Richtwerte wurden anhand Tausender von Praxisfällen erarbeitet. Sie wurden in die VDB-Richtlinien (Berufsverband Deutscher Baubiologen e.V.) aufgenommen und sind auch von den Schweizer Baubiologen offiziell als massgebend erklärt worden.

Gemäss diesen Richtwerten sollte am Schlafplatz empfindlicher Personen ein Strahlungswert infolge gepulster Hochfrequenzstrahlung von 1/1000 des Schweizer Anlagegrenzwertes in V/m nicht überschritten werden. Mit dem stetig steigenden allgemeinen Strahlungspegel wird es allerdings zunehmend schwieriger, diese Bedingung einzuhalten.

Oberhalb etwa 1/30 des Schweizer Anlagegrenzwertes in V/m ist für empfindliche Personen eine unverzügliche Sanierung notwendig. Diese kann in der Verlegung des Schlafplatzes und/oder in einer textilen oder bautechnischen Abschirmung bestehen. Wenn das nicht geht oder nicht ausreicht, kommt nur der Wegzug in Frage. Heute gibt es schon viele Wohnungswechsel wegen konkreter gesundheitlicher Beschwerden durch Mobilfunkantennen – nicht bloss wegen „diffuser Angst vor den Antennen“, wie die Mobilfunkindustrie glauben macht.

Für extrem elektrosensible Personen ist auch 1/000 des Schweizer Anlagegrenzwertes in V/m noch zu hoch. Einige von ihnen leben im Wohnmobil, mit dem sie Nacht für Nacht Funklöcher aufsuchen. In die Städte wagen sie sich nur in Schutzanzügen. Noch sind es wenige, aber sie machen der übrigen Bevölkerung anschaulich, wie elektromagnetische Strahlung grundsätzlich wirkt. Wenn die meisten von uns (noch) nichts von der Strahlung merken, so haben wir das den (noch) intakten Reparaturmechanismen unseres Organismus zu verdanken.

Aus den bisherigen wissenschaftlichen Studien und aus den Beobachtungen und Messerfahrungen muss ausserdem auf eine schleichende, langfristige Schädigung der allgemeinen Gesundheit durch elektromagnetische Strahlung und Felder geschlossen werden. Der verstorbene neuseeländische Wissenschaftler Neil Cherry schrieb im Jahr 2000 in einem Bericht zu Handen der Parlamente in Neuseeland, Italien, Österreich und Irland und des EU-Parlamentes: „Mobiltelefone werden innerhalb der nächsten 10 bis 20 Jahre höchstwahrscheinlich zu vermehrtem Auftreten vieler neurologischer Krankheiten und Hirntumoren führen. Mobilfunk-Sendestationen werden höchstwahrscheinlich vermehrte Fehlgeburten, viele Krebsarten, viele weitere Krankheiten, bedeutende Nerven- und Herzkrankheiten und Tod zur Folge haben.“ – Es schaut heute danach aus, dass wir auf dem Weg sind, Neil Cherry's Vorhersage zu erfüllen.

Was sagen neuste Studien?

Das „Mikrowellensyndrom“ infolge Funkwellen wurde schon in der wissenschaftlichen Literatur der Dreissigerjahre des 20. Jahrhunderts beschrieben. Während der folgenden Jahrzehnte gab es manche Wissenschaftler, die vor den Auswirkungen auch schwacher elektromagnetischer Strahlung warnten. Sie drangen jedoch im universitären Wissenschaftsbetrieb nicht durch. Zuerst unterbanden militärische Stellen die Verbreitung der Erkenntnisse. Dann stand und steht der Wissenschaftsbetrieb an den Universitäten immer mehr unter dem Einfluss wirtschaftlicher Interessen.

In den Neunzigerjahren gab es noch keine Studien aus der Umgebung von GSM-Mobilfunk-Basisstationen, obwohl diese in Europa seit 1992 sendeten. Seit 2000 wurden ein Dutzend Studien veröffentlicht, die belegen, dass bei Mobilfunk-Strahlungswerten von ¼ bis 1/100 des Schweizer Anlagegrenzwertes in V/m viele Menschen Beschwerden haben und krank werden.

Dem Schweizer Bundesamt für Umwelt und dem Bundesrat genügen diese Studien jedoch nicht, um den Grenzwert zu senken. Wäre dieses Dutzend Antennenstudien der einzige Hinweis, dass Mobilfunkantennen krank machen, könnte man das Zögern der Bundesbehörden nachvollziehen. Aber sie sind nicht der einzige Hinweis. Als Hauptstützen der dringlichen Forderungen nach einer Grenzwertsenkung kommen dazu

  • hunderte von Studien aus mehreren Jahrzehnten, die die grundsätzliche Schädlichkeit elektromagnetischer Einwirkungen auf lebende Zellen und Organismen belegen
  • die Evidenz aus der Praxis, dass Antennenstrahlung gesundheitsschädlich ist.

Die Gesamtheit der Hinweise führt heute einzelne Wissenschaftler dazu, öffentlich vor Mobilfunk zu warnen.  Noch sind es wenige. Sich so zu exponieren, braucht Mut. Denn die Mechanismen im universitären Wissenschaftsbetrieb bewirken, dass die Warner in den eigenen Reihen ignoriert oder gar ausgeschlossen werden. Sie erhalten keine Forschungsmittel mehr.

Wie kann die Öffentlichkeit erfahren, was wirklich vorgeht?

Behörden und Massenmedien stützen sich fast durchwegs auf die innerhalb des Wissenschaftssystems herrschende Mehrheitsmeinung, die Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung sei „noch nicht bewiesen“. Dadurch bleiben die Warnungen verantwortungsbewusster Einzel-Wissenschaftler in der breiten Öffentlichkeit unbekannt.

Müssen die Gesundheitsschäden durch elektromagnetische Einwirkungen noch derart verbreitet zunehmen, bis keiner mehr den Blick abwenden kann? Das kann noch Jahre dauern. Mittlerweile bedeutet es für immer mehr Menschen verminderte Lebensqualität, scheinbar unerklärliche Schmerzen, Krankheiten und Leiden, soziale Ausgrenzung, Depression. Und es bedeutet vor allem auch die gesundheitliche Vorschädigung der Generation unserer Kinder.

Es bedeutet auch eine weitere Steigerung der Krankenkassenprämien; mehr IV-Fälle; Wohnungswechsel bis zu modernem Nomadentum; unverkäufliche Liegenschaften in Antennennähe; sinkende Leistungsfähigkeit, steigende Absenzen und Kündigungen am Arbeitsplatz; Gefährdung der Strassenverkehrssicherheit und mehr.

Den Schlüssel zur Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung in Sachen Mobilfunk-Gesundheitsrisiko hat die Ärzteschaft. Den Schlüssel für den notwendigen politischen Druck haben die Parlamentarier. Aber was brauchen Ärzte und Parlamentarier, damit sie ihre Schlüssel aus der Tasche nehmen? – Den Druck der Realität. Und die Realität, das sind wir alle mit unseren Erfahrungen und Beobachtungen. Diese Informationen müssen an Ärzte und Parlamentarier und an die Öffentlichkeit gelangen. Anders bewegt sich nichts.


Peter Schlegel, www.buergerwelle-schweiz.org
11.06.09

 

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Tages-Anzeiger, 24.04.10, Zürcher Oberland

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Firma bietet Geld für Handyantenne

Eine Berner Firma sucht für einen Mobilfunkbetreiber einen Antennenstandort. Sie landete ausgerechnet bei einem Strahlungsgegner.

Von Pia Wertheimer

Esslingen – «Ich musste laut lachen, als ich die Anfrage erhielt», erinnert sich Peter Schlegel. Die Firma Maurer Management Consulting (MMC) aus Bern bot in einem Schreiben ironischerweise dem Initianten der Bürgerwelle Schweiz, einer national tätigen Organisation gegen die Strahlung von Mobilfunkanlagen (siehe Kasten), 8000 Franken jährlich. Dafür wolle ein im Brief nicht genannter Mobilfunkanbieter auf seinem Hausdach eine Handyantenne bauen. Offenbar variiert der Mietpreis eines Daches. So bot MMC kürzlich einer Einwohnerin der Berner Gemeinde Steffisburg 7500 Franken für ihr Dach.

Schlegel hat vom Unterzeichner des Schreibens erfahren, dass es sich um die Telekomfirma Orange handelt. Dem TA gegenüber wollte dieser keine weiteren Auskünfte geben und verwies an Orange. «Die Verträge sind vertraulich, wir geben über die Höhe der Mietpreise keine Auskunft», sagt Orange-Sprecherin Marie-Claude Debons. Sie bestätigt, dass Orange ein Bauprojekt in Esslingen verfolge, jedoch nicht an diesem Standort. «Wir haben niemanden mandatiert, nach einem weiteren Standort in Esslingen zu suchen.»

Schlegel will auf den Brief antworten: «Ich werde dem Mobilfunkanbieter eine Abfuhr erteilen», kündigt er an. Sein Haus sei gemäss der kantonalen Denkmalpflege ein Objekt von regionaler Bedeutung. «Nur schon deswegen kommt eine Antenne auf meinem Dach nicht in Frage.» Allerdings bestehe wegen seiner Absage die Gefahr, dass die Anbieter in der Nachbarschaft weiter suchten. «Nach allem was wir in der Gemeinde gegen Handyantennen unternommen haben, glaube ich aber nicht, dass sie fündig werden. Die Schädlichkeit der Strahlung wird ja immer offensichtlicher.»

Bürgerwelle Schweiz

Petition beim Bund

Peter Schlegel steht der Bürgerwelle Schweiz vor. Er gründete sie mit Gleichgesinnten im Jahr 2000. Bürgerwelle Schweiz arbeitet mit andern Vereinigungen, die sich für den Schutz vor Mobilfunkstrahlung einsetzen. Gemeinsam sammeln sie Unterschriften für eine Petition an die Bundesversammlung. Sie verlangen unter anderem, dass die Ge- meinden die Kompetenz erhalten, Zonen mit erheblich tieferen Immissionsgrenzwerten für die Strahlung von Handyantennen auszuscheiden. (pia)
www.funkstrahlung.ch.




Telegraph.co.uk

1. Januar 2010

Polizeibeamte führen Klage wegen „Strahlungsschäden“

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Polizeibeamte wollen gegen ihren eigenen Arbeitgeber klagen wegen einer Serie von Krankheiten, die sie ihrem auf der Patrouille benützten Funksystem zuschreiben.

Von Nigel Bunyan

Die Polizeitruppe von Lancashire war die erste in Grossbritannien, die das Airwave-Funksystem  ausprobierte. Dieses sollte den Sicherheitskräften, den Notfalldiensten und dem Militär mehr Reichweite und Kapazität geben. Neun Jahre nach seiner Einführung behaupten viele Beamte, die Strahlungsemissionen des Funksystems seien schuld, dass sie an Beschwerden wie Übelkeit, Kopf- und Magenschmerzen sowie Hautausschlägen leiden.

Die örtliche Zweigstelle des Polizistenverbandes hat 176 Einzelklagen aufgezeichnet. Jetzt suchen höhere Beamte der Polizeibehörde juristischen Rat, wie sie damit umgehen sollen. Sie haben bereits das Budget angepasst, um „im Haftungsfall Schadenersatzsansprüche wegen Airwave“ abdecken zu können.

Kritiker des Funksystems sagen, dessen Lieferanten – Motorola als Lieferantin der Mobilteile und O2 als Netzbetreiberin – hätten Massnahmen ergriffen, um „Audio-Anomalien“ zu verhindern.

Die Direktion für Arbeitsschutz hat die Kontroverse untersucht. Sie erklärt, es gebe keinen Zusammenhang zwischen der Funkstrahlung und den berichteten Beschwerden.

Die Polizeibeamten von Lancashire begannen das System im Jahre 2001 zu benutzen. Seither hat die Regierung 2.9 Milliarden £ eingesetzt, um das System bei allen Polizeikräften in England, Schottland und Wales einzuführen. John O'Reilly, Vorsitzender der Polizeibehörde von Lancashire sagte: „Als wir das System bekamen, hatten wir alle möglichen Probleme samt Kommunikationsausfällen, und es waren nicht alle Teile der Grafschaft erreichbar. Aber im Laufe der Zeit wurden die meisten oder sogar alle Probleme durch die verbesserte Technologie ausgebügelt.“

Ein Sprecher der Polizeibehörde von Lancashire sagte: „Wir haben eine Anzahl von Schadenersatzansprüchen wegen Gesundheitsschäden erhalten, die angeblich durch die Benutzung der mobilen Kommunikationsausrüstung der Polizei verursacht worden sind. Das Verfahren läuft; über den Ausgang der Schadenersatzklagen ist noch nichts bekannt.“

www.telegraph.co.uk/health/healthnews/6920973/Police-officers-sue-force-over-radio-injuries.html

Kommentar der Bürgerwelle Schweiz

Das Airwave-Funksystem der britischen Polizei ist das mit gepulster Strahlung arbeitende TETRA-System. Schon kurz nach der Einführung des Systems in Grossbritannien waren seitens der Polizei Klagen über Beschwerden laut geworden. Die deutsche Polizeigewerkschaft berichtete damals, Polizeibeamte in Lancashire und North Yorkshire, die mit den neuen Funkgeräten arbeiteten, hätten sich über Gesundheitsschäden beklagt. In einem Leserbrief in der Mitarbeiterzeitung der Polizei vom März 2002 habe ein Polizist kritisiert, es sei ihm „unbegreiflich“, dass Polizeibeamte nach wie vor mit TETRA-Funkgeräten arbeiten müssten, obwohl zahlreiche Krankheitsfälle aufgetreten seien, die „direkt auf TETRA zurückzuführen sind“. So seien ihm selbst einige Fälle von Hautreizungen, Schlaflosigkeit, Migräne, Depressionen, Konzentrationsschwäche und Kopfschmerzen bekannt. Trotzdem wurde das TETRA-Funksystem in ganz Grossbritannien ausgebaut, und zur Zeit ist TETRA auch in Deutschland im Aufbau begriffen.

In der Schweiz wird das mit ungepulster Strahlung sendende Tetrapol-System eingeführt. Es wird hier „Polycom“ genannt. Über gesundheitliche Beschwerden verlautete unseres Wissens noch nichts. Der Bürgerwelle Schweiz ist eine Polizeibeamtin bekannt, die angibt, im Streifenwagen aufgrund des Polycom-Funksystems jeweils unter Beschwerden zu leiden.

www.buergerwelle-schweiz.org
01.01.10

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Pressemitteilung der Schweizer Organisationen zum Schutz vor Elektrosmog vom 4. Juli 2009

zur Meldung des UVEK vom 1. Juli 2009 über die Revision der NIS-Verordnung

diese Pressemitteilung als pdf-Datei

Link zur Pressemitteilung des Bundes (BAFU)

Die "Ergebnisse der Anhörung" (empfehlenswert) können auf dieser Seite
des BAFU rechts oben unter "Dateianhänge" heruntergeladen werden

Keine gesundheitliche Vorsorge beim Mobilfunk

Bundesrat fürchtet Grenzwertdiskussion

Der Bundesrat ist den Forderungen der Ärzte sowie mehrerer Organisationen zum Schutz vor Elektrosmog nach einer Grenzwertsenkung nicht gefolgt. Er hat Gespräche mit Schutzorganisationen im Vorfeld der Verordnungsanpassung verweigert und schriftliche Anfragen in dieser Sache nicht beantwortet. Die Verordnung wurde im Eiltempo und mit unzureichender Transparenz verabschiedet.

Weshalb will der Bundesrat eine Grenzwertdiskussion in der Schweiz verhindern?

Zum einen begründet der Bundesrat sein Vorgehen mit dem im europäischen Vergleich angeblich „strengsten“ Vorsorgegrenzwert der Schweiz.  Aber: Die Gesamtimmissionen infolge aller umliegenden Strahlungsquellen (Mobilfunk, TV, Radio usw.) dürfen in der Schweiz gleich hoch sein wie im Ausland. Der sogenannt strengere Schweizer Grenzwert gilt nur für eine einzige Sendeanlage und nur in Gebäuden. Vergleichsmessungen zeigen denn auch, dass die Schweizer Bevölkerung etwa gleich starker Strahlung ausgesetzt ist wie die ausländische Bevölkerung.

Wir sind in der Praxis keinesfalls besser geschützt

Andere Länder schützen besser: Liechtenstein hat im Jahr 2008 seinen Anlagegrenzwert weit unter das Niveau der Schweiz gesenkt. Luxemburg und Belgien haben ihre Grenzwerte ebenfalls gesenkt. In Österreich gibt es parlamentarische Vorstösse zur Grenzwertsenkung. Der Städteverband Frankreichs forderte im Mai 2009 Versuche mit dem Liechtensteiner Grenzwert.  Die Diskussion um tiefere Grenzwerte ist in Europa in vollem Gange. Aber in der Schweiz darf sie nicht sein.

Vorsorge nur dann, wenn diese wirtschaftlich tragbar ist

Zum anderen behauptet der Bundesrat, eine vorsorgliche Strahlungsbegrenzung würde das Umweltschutzgesetz von 1983 verletzen, gemäss welchem Vorsorgemassnahmen „wirtschaftlich tragbar“ sein müssen. Damit führt der Bundesrat einen Gesetzesartikel ins Feld, der 1983 nicht für den – damals noch kaum existenten – Mobilfunk gedacht war, jetzt aber dennoch darauf angewendet wird. In der Praxis heisst „wirtschaftlich tragbar“ nichts anderes, als dass den Mobilfunkbetreibern völlig freie Bahn gesetzlich garantiert ist. Aus Betreibersicht wäre jede durch staatliche Gesundheitsschutzmassnahmen verursachte Umsatzeinschränkung „untragbar“. Es scheint denn auch unmöglich, den Teufelskreis von Netzausbau und Schaffung neuer Bedürfnisse zu durchbrechen.

Wir erinnern an die Situation bei Asbest...

...Holzschutzmitteln, verbleitem Treibstoff, Contergan etc. Bei all diesen Beispielen hat die gesundheitliche Schädigung ein weit grösseres Ausmass angenommen als von der Industrie und den Gesundheitsbehörden anfänglich behauptet. Dieselbe Situation zeichnet sich immer deutlicher beim Mobilfunk ab, ja sie ist wahrscheinlich langfristig sogar noch folgenschwerer.

Aufgrund dieser Erfahrungen fordern wir eine konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips:

  • Das Umweltschutzgesetz sei so zu ergänzen, dass es den Eigenheiten des Mobilfunks Rechnung trägt.
  • Der Anlagegrenzwert sei schrittweise und rasch auf ein gesundheitsverträgliches Niveau zu senken.


Dies ist eine gemeinsame Erklärung der nachstehend genannten Organisationen, die auch für Auskünfte gerne zur Verfügung stehen.

Bürgerwelle Schweiz, info@buergerwelle-schweiz.org, 044 984 00 39,
Gigaherz.ch, prevotec@bluewin.ch, 031 731 04 31
IG Strahlungsfreies Kreuzlingen, info@strahlungsfrei.ch, 071 688 94 72
IGOMF, Freidorf-Roggwil, igomf@postmail.ch, 071 450 04 10
Mobilfunk mit Mass, Erlenbach, info.mobilfunk@hispeed.ch
Mobilfunk mit Mass, St. Gallen, 071 244 70 64
ARA, Association Romande pour la non-prolifération d'Antennes émettrices, ara(at)alerte.ch

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Grenelle des ondes – Pariser Debatte über Mobilfunkstrahlung mit Regierung, Betreibern und Umweltorganisationen, Mai 2009

Stellungnahmen der Umweltverbände

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Pressemitteilung der Stadt Grenoble

Robin des Toits, 20. Mai 2009

Grenelle* des ondes – die Masken fallen

Robin des Toits hatte nichts erwartet von dieser Grenelle*. Und hatte das auch gesagt. Am 18.05.2009 haben die Regierungsvertreter diese Erwartungen erfüllt. Ursprünglich hatten sie erklärt, sie wollten auf die Besorgnisse der Bevölkerung eingehen. Aber jetzt gehen sie nur auf die begründeten Besorgnisse der Betreiber ein.

Robin des Toits hat Versuche im Massstab 1:1 in Pilotstädten vorgeschlagen, um die 0.6 V/m zu testen. Die Regierungsvertreter konnten mit ja oder nein antworten. Sie antworteten nicht. Und warum? Weil sie wissen:

  • Die Tests wären positiv.
  • Es gibt eine Lösung, und zwar diejenige, die von unabhängigen Wissenschaftlern und dem Europäischen Parlament befürwortet wird, und die der sozialen Akzeptanz entspricht. Nämlich ein Maximalwert der Strahlung von 0.6 V/m, ebenfalls vorgeschlagen im Jahr 2005 von Nathalie Kosciusko-Morizet, als sie noch gewöhnliche Abgeordnete war.

Der von Robin des Toits lancierte Appell an die Gemeinden, sich als Kandidaten für den Test mit 0.6 V/m zu melden, hat grossen Erfolg und findet wachsende Beachtung.

Die Regierungsvertreter lassen nicht nur die mit einem bedeutenden Gesundheitsproblem konfrontierte Bevölkerung im Stich, sondern auch die lokalen Abgeordneten, die in der vordersten Reihe stehen.
Diese Grenelle* des ondes demonstriert den Einfluss der Betreiberlobby auf die Regierung.

Die Mitglieder von Robin des Toits werden sich also wiederum den Gerichten zuwenden, die in der derzeitigen Lage schneller begreifen als die politischen Entscheidungsträger.

* Der Ausdruck « Grenelle » bezeichnet, in Analogie zu den am Sitz des Arbeitsministeriums an der Rue de Grenelle in Paris getroffenen Vereinbarungen vom Mai 1968, eine parteiübergreifende Debatte mit Regierungsvertretern, Berufsvereinigungen und NGOs [nach Wikipedia]. Grenelle des ondes = Grenelle der [elektromagnetischen] Wellen.

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Übersetzung: www.buergerwelle-schweiz.org, 12.06.09

Zu diesem Thema auch:
Pressemitteilung der Stadt Grenoble vom 25.05.09:
„Grenelle der Mobilfunkantennen: Die Bürgermeister der grossen Städte beantragen Versuche zur Verringerung der Belastung mit elektromagnetischen Feldern“


Kommentar der Bürgerwelle Schweiz

Mit diesen Übersetzungen möchten wir die aktuellen Vorgänge in Frankreich auch all denjenigen nahebringen, die sich in deutschsprachigen Ländern für den Schutz vor elektromagnetischen Feldern und Strahlungen einsetzen. Was Liechtenstein bereits erreicht hat, nämlich einen Grenzwert von 0.6 V/m [1000 µW/m2], haben sich die französischen Vereinigungen auf die Fahnen geschrieben, und sie kämpfen dafür mit bewundernswertem Einsatz.

Man muss sich dabei nur bewusst sein, dass 0.6 V/m eine realpolitisch motivierte Forderung ist. Realpolitisch deshalb, weil die Verwirklichung einer Forderung nach einem noch weiter gesenkten Grenzwert zur Zeit chancenlos erscheint.

Der Grenzwert von 0.6 V/m ist ein erster Schritt, nicht mehr und nicht weniger, zu einem wirklichen Gesundheitsschutz. Selbst die BioInitiative, auf deren Vorschlag diese französische Forderung erklärtermassen basiert, zieht indessen eine spätere weitere Senkung in Betracht.

Immerhin steigen mit der Einhaltung eines Grenzwertes von 0.6 V/m die Chancen für die rasch zunehmende Zahl elektrosensibler Personen, einen Ort zu finden, wo sie bei 0.006 V/m [0.1 µW/m2] oder weniger ein menschenwürdiges Leben führen können. Und für alle anderen bedeutet der durch die Grenzwertsenkung etwas tiefere Strahlungspegel im Durchschnitt doch ein tieferes Langfristrisiko für Gesundheitsschäden. Es versteht sich, dass parallel dazu auch die Belastung durch Schnurlostelefone, WLAN usw. drastisch reduziert werden muss.

Peter Schlegel, Bürgerwelle Schweiz

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Mobilfunknetze:  Liechtenstein hat die Chance,
der übrigen Welt den Weg zu zeigen

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Artikel in den Oberland-Nachrichten zum Thema

„In einer über dreistündigen Debatte wurde am 28. Mai 2009 im Liechtensteiner Landtag über den so genannten «Mobilfunk-Fortschrittsbericht» zur Senkung der Strahlenbelastung auf den 1.1. 2013 diskutiert.  Weil die vier Mobilfunkanbieter in ihren Berichten ankündigen, dass sie das Land verlassen werden, wenn die vom Landtag im Mai 2008 beschlossene Senkung des Grenzwertes auf 0.6 V/m nicht rückgängig gemacht werde, entwickelte sich eine lebhafte und spannende Debatte.

Der VGM ist erleichtert und froh, dass die Landtagsabgeordneten über alle Parteien hinweg sachlich diskutierten und das Ziel nie aus den Augen verloren: den optimalen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung unter Beibehaltung der mobilen Kommunikation.

«Sind wir hilflos oder haben wir Visionen?» - stellte ein Abgeordneter zum richtigen Zeitpunkt in den Raum. Der Landtag entschied sich für die positive Variante: «Wir haben Visionen, nehmen den Gesundheitsschutz ernst und gehen in Sachen mobile Kommunikation wenn möglich mit dem guten Beispiel voran». Er genehmigte dazu drei konstruktive Anträge und beauftragte die Regierung bis zur Oktober-Sitzung 2009 mit der Ausarbeitung von konkreten Entscheidungsgrundlagen.“

So die Information vom „Verein für gesundheitsverträglichen Mobilfunk Liechtenstein“ (VGM). Auf seiner Website www.telefonie.li fordert der VGM allerdings einen zehnmal tieferen Grenzwert von 0.06 V/m. Und in der Praxis hat sich abertausendfach erwiesen, dass empfindliche Menschen erst unterhalb von 0.006 V/m beschwerdefrei sind.

Was bedeutet in der Praxis die Senkung des sogenannten Anlagegrenzwertes von bisher 6 V/m wie in der Schweiz auf die neu beschlossenen 0.6 V/m?

Am exponiertesten Daueraufenthaltsort darf der Anlagegrenzwert nicht überschritten werden. Das ist meistens der Ort grösstmöglicher Nähe zur Antennenanlage und zugleich zu einer der Hauptstrahl-Achsen. In entfernteren Lagen, bei grösserer Winkelabweichung vom Hauptstrahl sowie bei Dämpfung durch Gebäude ist die Belastung geringer.

Mit dem zehnmal tieferen Grenzwert sinken nun die Strahlungswerte auch an den bereits besser geschützten Lagen noch weiter, nämlich auf einen Zehntel des vorherigen Messwertes. Jetzt rücken an manchen Orten die 0.006 V/m für Beschwerdefreiheit wieder in den Bereich des Möglichen. Dies ist für den empfindlicheren Teil der Bevölkerung eine Wohltat. Für die Betroffenen vergrössert sich die Ausdehnung der Gebiete Liechtensteins, in welchen sie sich einigermassen beschwerdefrei aufhalten können, schon durch die Senkung auf 0.6 V/m erheblich. Auch für die langfristige Gesundheit der Gesamtbevölkerung ist die Grenzwertsenkung günstig – manche werden sagen: notwendig.

Stellenwert der Kommunikation über die GSM-/UMTS-Netze

Diese Verbesserung der Lage kommt allerdings nur zum Tragen, wenn die individuell durch Schnurlostelefone und WLAN-Anlagen selbst erzeugte Strahlungsbelastung, die jetzt durchschnittlich etwa gleich viel zur Belastung der Bevölkerung beiträgt wie die Antennen, ebenfalls eliminiert wird.

Aufschlussreich ist dazu eine kürzlich von Forschern der Universitäten Bern und Basel publizierte Studie über die Strahlungsbelastung im städtischen Alltag (Frei, P. et al.: Temporal and spatial variability of personal exposure to radio frequency electromagnetic fields. Environmental Research 2009). Ein Hauptergebnis, nämlich der Anteil der verschiedenen Strahlungsquellen an der durchschnittlichen individuellen Belastung, ist in der nebenstehenden Grafik dargestellt.

Es wird deutlich, dass eine Verringerung der hochfrequenten Strahlungsbelastung der Bevölkerung an allen drei Strahlungsquellen zugleich ansetzen muss: Bei den Antennen, beim Nutzer der Mobilkommunikation und bei den frei käuflichen Funkkommunikationsgeräten wie Schnurlostelefone und WLAN-Anlagen.

Wieviel Mobilkommunikation ist tragbar?

Der Zusatz in der VGM-Mitteilung „unter Beibehaltung der mobilen Kommunikation“ führt nun mitten in die Problematik der Mobilkommunikation. Wir fragen: Welches quantitative und technische Niveau der mobilen Kommunikation soll denn „beibehalten“ werden? Die beiden folgenden Wege kennzeichnen die Extrempositionen:

  • Mit einem Handyverbot für Kinder, einer Beschränkung auf notwendige Gespräche von Erwachsenen (was immer man als notwendig bezeichnen mag) und einer betrieblichen Zusammenlegung der separaten Netze zu einem einzigen Mobilfunknetz könnte der grösste Teil der schon bestehenden Antennen wieder abgebrochen werden.
  • Im Fall einer weiterhin schrankenlosen Förderung der mobilen Kommunikationsgesellschaft wird es noch massiv mehr Antennen brauchen.

Der erste Weg erscheint nur deshalb utopisch, weil der zweite, diametral entgegengesetzte Weg die heutige, vielfach als unabänderlich genommene Realität ist. Doch dass die meisten Länder den Weg des ungebremsten Weiterausbaus der drahtlosen Kommunikation gehen, ist kein Naturgesetz. Vielmehr dreht die Mobilfunkindustrie mit aller Kraft und allen Mitteln an der Spirale „Erfindung neuer Anwendungen – künstliche Schaffung der entsprechenden Bedürfnisse – Ausbau der Netze – Erfindung neuer Anwendungen...“ Das könnte sie nicht, wenn die Staaten sie dabei nicht schützen und unterstützen würden.

Liechtenstein ist das erste Land, das wirklich Gegensteuer gibt. Dass die Mobilfunkbetreiber im neuen Liechtensteiner Anlagegrenzwert von 0.6 V/m offenbar eine ernsthafte Behinderung ihrer Pläne sehen, ist ein Zeichen für die Wirksamkeit dieses Gegensteuers. Durch die Reduktion der Sendeleistung, die zur Einhaltung des tieferen Grenzwertes nötig ist, werden insbesondere die 2004 aufgeschalteten UMTS-Mobilfunknetze beeinträchtigt, die seit etwa einem Jahr durch das mobile Internet allmählich mehr ausgelastet werden.

Viele, die die stetige Zunahme der Strahlung mit Sorge betrachten, setzen nun ihre Hoffnung in eine Trendwende. Denn der Anteil der auf elektromagnetische Strahlung und Felder empfindlichen Menschen an der Bevölkerung nimmt rasch zu. Der steigende Strahlungspegel beeinträchtigt die individuelle Widerstandskraft immer stärker. Bei entsprechend disponierten Menschen ist die Kompensationsfähigkeit des Organismus irgendwann einmal überbeansprucht und kippt in die Elektrosensibilität.

Solche Erscheinungen und Auswirkungen werden von immer mehr Menschen in ihrer Umgebung bemerkt, aber oft nicht ernst genommen. Der Einzelne ist hin- und hergerissen zwischen den beiden Polen

  • Faszination an der neuen Technik und den Bequemlichkeiten, die ihre Nutzung bietet;
  • Einsicht in die Gesundheitsschädlichkeit dieser Technik, eine Einsicht allerdings, die von Industrieseite bisher erfolgreich zu verhindern versucht wurde und von vielen Nutzern selber nur allzu gern verdrängt wird.

Es wird deutlich, dass der demokratisch-politische Weg mit einer vielschichtigen, widerspruchsvollen Realität rechnen muss. Demokratie ausüben setzt voraus, dass die Bevölkerung über alle Aspekte dieser komplexen Realität möglichst umfassend informiert ist. Wer sich bisher entsprechend kundig machen wollte, musste sich die einzelnen Informationen selbst beschaffen und sich eine Gesamtsicht erarbeiten, denn die öffentlich dargebotene Information repräsentiert bisher fast durchwegs die Sichtweise der Mobilfunkindustrie, dies meist auch dort, wo es nicht unbedingt erkenntlich ist.

Wie weiter bis zum 1. Januar 2013?

Es ist das Verdienst der Mehrheit der Abgeordneten im Liechtensteiner Landtag, dass der ständigen Steigerung des elektromagnetischen Strahlungspegels erstmals die Spitze gebrochen wurde. Die harschen Reaktionen der Mobilfunkbetreiber zeigen, dass sie dadurch in ihren wirtschaftlichen Interessen getroffen wurden. Vor allem aber fürchten sie die nun von Liechtenstein ausgehende Signalwirkung für andere Staaten.

Liechtenstein hat einen Grundsatzentscheid für die Gesundheit der Bevölkerung gefällt. Dieser Entscheid kann indessen nicht ohne Beschneidung der Wachstumspläne der Mobilfunkbranche umgesetzt werden. Mobilfunk im bisherigen Umfang ist aber auch unter Einhaltung des Grenzwertes von 0.6 V/m noch ohne weiteres möglich.

Ohne Beurteilung der politischen Realisierbarkeit, nur mit Blick auf die Technik und deren Nutzung, könnte ein Maximalprogramm zur bestmöglichen Anpassung der Situation bis am 1. Januar 2013 etwa folgendermassen umrissen werden:

  1. Förderung von Festnetztelefonie und Netzwerkkabel: Die Tendenz, von zuhause und vom Büro aus mobil über GSM und UMTS zu kommunizieren und sogar den Festnetzanschluss zu kündigen, muss gestoppt werden. Denn erstens kurbeln die Nutzer mit ihren Funkverbindungen aus Gebäuden heraus den Wettbewerb der Betreiber um die beste Indoor-Versorgung weiter an. Je mehr aber die zwischen Mobilgerät und Antenne hin- und herlaufenden Funkwellen durch feste Hindernisse abgeschwächt werden, desto höhere Antennen-Sendeleistungen brauchen die Betreiber, um mit ihrer Strahlung durchzukommen. Zweitens wird das Kommunikationsvolumen, das dem Festnetz entzogen wurde, dem Mobilfunknetz aufgestockt, was zunächst die UMTS-Netze stärker auslastet, also den allgemeinen Strahlungspegel weiter erhöht, und dann eine Kapazitätserhöhung erfordert, das heisst es werden mehr Antennenanlagen benötigt. Dadurch steigt der Strahlungspegel nochmals, siehe auch nächster Punkt 2.
  2. Beschränkung der Nutzung des mobilen Internet auf berufliche Spezialanwendungen.  Die Nutzung des mobilen Internet transportiert eine viel grössere Datenmenge als gewöhnliche Gespräche. Eine stark gesteigerte Nutzung des mobilen Internet mittels Smartphones (Beispiel iPhone), internetfähigen Handys und Laptop mit GSM/UMTS-Modem brächte die Netze bald an ihre Kapazitätsgrenzen, sodass Druck von der Nutzerseite her auf die Errichtung von noch mehr Antennen entstünde. Durch eine entsprechende Verdichtung der UMTS-Netze würde aber der durchschnittliche Strahlungspegel, der dank des neuen Grenzwertes von 0.6 V/m zunächst gesunken ist, wieder angehoben. Bedenkt man nun, dass schon vor einigen Jahren ein grosser – vielleicht sogar der grössere? – Teil des Umsatzes der Mobilfunkbetreiber durch Gespräche und SMS der Kinder und Jugendlichen erzeugt wurde, dass aber jetzt Spiele, Video (Beispiel YouTube), Herunterladen von Musik, Surfen im Internet, dies alles über den mobilen Internetzugang, die junge Generation erst recht in ihren Bannkreis ziehen, so liegt der Schluss nahe, dass die Priorität bestimmt eher beim Gesundheitsschutz als bei der Befriedigung dieser Bedürfnisse liegt.
  3. Nur ein einziges Mobilfunknetz: Die Zusammenfassung der parallelen Betreibernetze zu einem einzigen, betrieblich optimierten Netz ist unausweichlich. Das heutige System der einander konkurrierenden Netze verursacht ausgerechnet nachts, wo sich der menschliche Organismus erholen können müsste, eine unnötigerweise mehrfach erhöhte Standby-Strahlung. Auch tagsüber, bei mehr Betrieb, ist die Gesamtstrahlung mit parallelen Netzen wesentlich höher, als wenn nur ein einziges optimiertes Netz bestünde. Erst bei gleichzeitiger Spitzenauslastung aller Netze wäre der Unterschied zwischen einem und mehreren Netzen gering, doch das kommt kaum je vor.
  4. Nochmalige Verlängerung der GSM-Konzession über das Jahr 2013 hinaus. Die UMTS-Strahlung hat sich in der Praxis gegenüber der GSM-Strahlung als gesundheitlich noch aggressiver erwiesen. Im Verdacht steht die sehr hohe Dynamik der Strahlungs-Spitzen, die durch die Breitbandigkeit der UMTS-Frequenzkanäle verursacht ist. Es sollte daher vermieden werden, dass die GSM-Netze nach 2013 abgeschaltet und gänzlich durch die UMTS-Netze abgelöst werden.

Anforderungen an die öffentliche Diskussion

Grundlage jeglicher Fachdiskussion und der öffentlichen Auseinandersetzung über diesen Problemkreis, der durch den Beschluss des Liechtensteiner Landtags zum Thema wurde, muss eine möglichst umfassende Hintergrundinformation bilden. Dazu gehören

  • heutige und künftige Kommunikationstechnik und deren anteilmässige Nutzung durch die verschiedenen Bevölkerungsgruppen;
  • Konsequenzen der Grenzwertsenkung auf 0.6 V/m bezüglich Netztechnik und Strahlungsimmissionen für GSM und für UMTS;
  • Stand des Wissens und der Praxiserfahrung zum Thema „elektromagnetische Felder und Gesundheit“, vermittelt durch Wissenschaft, Umweltmedizin, Komplementärmedizin, Betroffenen- und Selbsthilfeorganisationen.

Politische Entscheidungsträger, Exponenten von Wissenschaft, Medizin und Pädagogik, Mobilfunknutzer und -betroffene sowie die Industrie sollten nun in eine offen geführte, alle relevanten technischen, gesundheitlichen, pädagogischen und soziokulturellen Aspekte umfassende Auseinandersetzung und entsprechende Berichterstattung eintreten. Sektorielle Betrachtungsweisen müssen überwunden, einseitige Beeinflussungsversuche entlarvt und zurückgewiesen werden. Priorität hat der Schutz der Gesundheit als kostbarstes Gut.

Es geht nicht um ein Seilziehen von Interessen, sondern um eine Synthese der verantwortungsvoll von allen Gesichtspunkten aus gegebenen Beiträge als Handlungsbasis.

Das bisherige Echo auf den Beschluss des Liechtensteiner Landtags zeigt, dass zahllose Menschen, die sich der Bedeutung des Themas bewusst sind, nicht nur aus den Nachbarländern, sondern aus der ganzen Welt hoffnungsvoll nach Liechtenstein blicken.

www.buergerwelle-schweiz.org
04.06.09

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Château-Thierry

Die Orange-Antenne sendet immer noch
Die Chesneaux-Schule schliesst heute früh

L'Union, 5. Mai 2009

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Kindergarten und Primarschule von Chesneaux bleiben bis auf weiteres geschlossen. Die Gemeindebehörde macht das Vorsorgeprinzip geltend.

Heute früh standen die Schüler in der Rue des Chesneaux vor verschlossenen Türen. Am Anschlagbrett hing eine A3-Kopie des behördlichen Erlasses zur Schliessung von Primarschule und Kindergarten vom Samstag, 2. Mai. „Die Schulen bleiben ab Montag 4. Mai geschlossen, bis ein Beschluss gefasst ist, der den verschiedenen Forderungen nach einer Versetzung der Antenne Rechnung trägt“, steht zu lesen.

Die Gemeindebehörde lässt es auf eine richtiggehende Kraftprobe mit der Betreiberfirma Orange ankommen. Diese hat erklärt, sie werde den Sendebetrieb zum Schulanfang nicht unterbrechen. Der Bürgermeister Jacques Krabal hatte angekündigt: „Ich bin nicht der Bürgermeister, welcher unsere Kinder einem Risiko aussetzt.“ In der Tat macht er das Vorsorgeprinzip wahr, um die Schüler von den Auswirkungen der elektromagnetischen Felder fernzuhalten.
Schon an diesem Morgen wurden die 180 Kinder vor der Schule eingesammelt und im Bus zum schuleigenen Freizeitzentrum Mare-Aubry transportiert. „Um den Familien keine Probleme zu bereiten, werden alle Kinder während der Schultage betreut. Ausserschulische Aktivitäten und der Betrieb der Kantine sind vorgesehen, bis wir uns in dieser Sache durchgesetzt haben“, erklärt der Beamte. Nur der Präfekt könnte den Gemeindeerlass zur Schliessung der Schulen an der Rue des Chesneaux annullieren. Ausserdem könnte die Primarschulinspektion die Verantwortung für die Wiedereröffnung des Schulunterrichtes auf sich nehmen.

„Wir bedauern es, dass sich der Betreiber taub stellt“, fährt der Bürgermeister fort. „Wir dachten, die Zusammenkunft auf der Unterpräfektur würde den Betreiber erweichen“, schnauft Marie-Jeanne Potin enttäuscht. Die Abgeordneten und die Regionalrätin sind immer noch entschlossen, den Kampf um die Demontage der Antenne weiterzuführen.

Schüler im Freizeitzentrum wegen Immissionen infolge elektromagnetischer Felder... „Das ist nicht unsere letzte Patrone“, warnt Jacques Krabal. „Am Montag beabsichtigen wir eine Aktion vor dem Zivilgericht, weil wir vom Betreiber Orange getäuscht worden sind.“ Man hofft, dass die Interessengemeinschaft Priartém* Les Chesneaux an der von der Stadt Château-Thierry eingereichen Klage beteiligt wird. Hauptargument ist das Nichteinhalten der technisch geforderten Sicherheitsdistanzen. Die Antenne sei weniger als 87 Meter von den Schulgebäuden entfernt errichtet worden. Sodann soll die Anlage, die normalerweise das Telefonnetz ergänzen sollte, in Wirklichkeit die Installation von UMTS erlauben. „Wir haben sie in der Unterpräfektur mit einer Lüge in flagranti erwischt“, kommentiert Marie-Jeanne Potin. „Orange sollte eigentlich der Ehrlichkeit und Transparenz verpflichtet sein.“

* www.priartem.fr  Organisation zum Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkantennen

Quelle: www.next-up.org
Übersetzung Bürgerwelle Schweiz, 06.05.09

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Zweimal Abbruch, einmal Bauverbot für Mobilfunkantennen:

Drei französische Gerichtsurteile, die mit dem Vorsorgeprinzip Ernst machen

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Tassin La Demi-Lune (Grand Lyon)
Tribunal de grande instance de Nanterre, 18.09.2008, R.G. No 07/02173 (Erste Instanz)

„Auch wenn die teils festgestellten, teils vermuteten Gesundheitsstörungen einen Schaden darstellen, dessen Zusammenhang mit der Nähe zu den Antennen noch zu beweisen ist, so besteht doch immerhin Gewissheit darüber, dass ein Risiko für Beschwerden – zu unterscheiden von den Beschwerden selbst – durchaus existiert, denn es ist unbestritten, dass die in dieser Materie kompetenten internationalen wie auch nationalen Behörden die Anwendung des Vorsorgeprinzips empfehlen. [...]  Nun stellt es aber an sich schon eine störende Einwirkung auf die Nachbarschaft dar, seinen Nachbarn wider seinen Willen einem sicheren Risiko und nicht bloss – wie es die Verteidigung behauptet hat – einem hypothetischen Risiko auszusetzen. [...]  Im vorliegenden Fall kann das Risiko in Anbetracht dessen, dass keine spezifischen Belege vorgewiesen wurden, nur durch die Entfernung der Anlage beseitigt werden. Der von den Antragstellern erlittene Schaden wird mit einer Entschädigung von 3'000 € pro Ehepaar aufgewogen. [...]  Aus diesen Erwägungen verurteilt das Gericht die Firma Bouygues Télécom zur Entfernung der Sende- und Empfangseinrichtungen unter Androhung einer Busse von 100 € pro Tag Verspätung.“

Cour d'Appel de Versailles, 04.02.2009, R.G. No 08/08775 (Zweite Instanz)

In Erwägung „ ... dass, auch wenn das Eintreffen des Risikos hypothetisch ist, aus den in den Debatten vorgewiesenen wissenschaftlichen Beiträgen und Publikationen und aus den unterschiedlichen gesetzgeberischen Positionen der verschiedenen Länder doch hervorgeht, dass die Ungewissheit über die Unschädlichkeit einer Exposition gegenüber den von den Mobilfunkantennen ausgesendeten Strahlung fortbesteht und als ernstzunehmend und der Lage angemessen bezeichnet werden kann; [...]“ bestätigt das Gericht das Urteil des Tribunal de grande instance de Nanterre. Es erhöht sogar die Entschädigungssumme an die betroffenen Ehepaare von erstinstanzlich je 3'000 € auf 7'000 €.

Link zu den Original-Urteilen


Châteauneuf du Pape
Tribunal de grande instance de Carpentras, 16.02.2009, Affaire No 08/00707

„Kein Element erlaubt es gegenwärtig dem Gericht, die Möglichkeit einer schädlichen Einwirkung von vornherein auszuschliessen. [...] Es bestehen ganz ernsthafte Fragen bezüglich der potentiellen Gefahr, die von dieser Art von Anlagen ausgeht. Es geht um ein Risiko, das als durchaus denkbar, ja als wahrscheinlich beurteilt werden kann. [...] Es ist dem Gericht wichtig, auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Ehepaars B. und angesichts des Risikos für die Gesundheit auf die Prävention zu pochen, statt auf einen blinden Glauben an Normen zu setzen, welche jegliche Möglichkeit eines Risikos ausschliessen. Diese Normen sind nicht unantastbar.“  Das Gericht verfügt den Abbruch der strittigen Mobilfunksendeanlage und spricht dem betroffenen Ehepaar eine Entschädigung von 1'500 € zu.

Link zum Original-Urteil

Notre Dame d'Allençon
Tribunal de grande instance d'Angers, 05.03 2009, Dossier No 08/00765

„Das Vorsorgeprinzip gebietet uns, die Ausführung des Bauprojektes für Mobilfunkantennen auf dem Kirchturm von Notre Dame d'Allençon zu untersagen. Dieses Verbot ist eine wirksame und verhältnismässige Massnahme zur Verhütung eines Risikos schwerer und irreversibler Schäden für die Umgebung zu einem wirtschaftlich akzeptablen Preis.“

Link zum Original-Urteil


Übersetzungen: www.buergerwelle-schweiz.org
22.03.09

 

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Zivilgericht verurteilt Bouygues Telecom
zu Antennenabbau

Nouvelobs.com 03.10.2008

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  Auszug aus dem Gerichtsurteil als pdf-Datei

Das Gericht von Nanterre hat erstmals in Frankreich den Abbau einer Mobilfunkantenne unter Anwendung des Vorsorgeprinzips verfügt. Es vertrat die Auffassung, es gebe ein potentielles Gesundheitsrisiko für die Anwohner. Ein Entscheid, der die Rechtsprechung beeinflussen könnte.

Bouygues Télécom wurde vom Zivilgericht von Nanterre (Hauts-de-Seine) in zweiter Instanz dazu verurteilt, eine Mobilfunkantenne in Tassin-La-demi-Lune (Rhône) abzubauen, und zwar aufgrund eines "potentiellen Risikos für die Gesundheit", erklärte am Mittwoch 1. Oktober der Rechtsanwalt der Mobilfunkantennen-Anwohner auf Anfrage der AFP.

In diesem Urteilsspruch vom 18. September wurde Bouygues Télécom im Namen des Vorsorgeprinzips dazu verurteilt, je 3000 Euro an die drei Ehepaare zu zahlen, welche Anwohner der Mobilfunkantenne sind, und zwar wegen "Exposition gegenüber einem gesundheitlichen Risiko", fuhr Rechtsanwalt Richard Forget fort.

Das ist ein Wendepunkt für die Mobiltelefonie“, erklärte der Rechtsanwalt auf France Inter. „Das Gericht stellt fest, dass es eine wissenschaftliche Debatte gibt, ohne jedoch der einen oder anderen Seite Recht zu geben“, fuhr Richard Forget fort. Zur Begründung seines Entscheides stelle das Gericht von Nanterre fest: „Da diese Wissenschaftsdebatte existiert, bedeutet das, dass es ein potentielles Risiko für die Gesundheit der Anwohner gibt und daher das Vorsorgeprinzip anzuwenden ist.“

Der Anwalt unterstreicht, dass eine solche Verurteilung in Frankreich eine Premiere ist und präzisiert, dass der Abbau der Antenne "innerhalb von 4 Monaten nach der Zustellung des Urteils vollzogen sein müsse, dies unter Androhung von 100 Euro Strafe pro Tag Verspätung".

Die drei Ehepaare hatten das Gericht angerufen wegen "übermässiger Einwirkung auf die Nachbarschaft" und betonten die Tatsache, dass das Nichtvorhandensein eines gesundheitlichen Risikos nicht bestätigt ist.


Quelle:

http://tempsreel.nouvelobs.com/actualites/20081001.OBS3648/?xtmc=bouyguestelecom&xtcr=1


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Mobiles Internet:  Mehr Strahlung – mehr Leiden...

Appell an alle Internetnutzer

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Mit massiver Werbung drängt das mobile Internet auf den Markt. Swisscom nennt es Mobile unlimited, Sunrise T@ke Away, Orange Inter­net everywhe­re. Dazu kommen die internetfähigen Handys, iPhone, BlackBerry usw. Was fasziniert und praktisch er­scheint, bedeutet je­doch für viele Menschen immer stärkere Gesundheitsproble­me. Woher diese Verschärfung der Lage?

Wer sich von einem beliebigen Ort aus drahtlos ins Inter­net ein­wählt, ver­ursacht einen viel grösseren Datenfluss als mit einem Handyge­spräch. Das bedeutet, dass die Antennen­masten bei einer mo­bilen Internetverbindung stär­ker strahlen als bei einem mobilen Telefongespräch. Ausser­dem wird die Kapazität der einzel­nen Mobilfunk-Basissta­tionen viel mehr beansprucht. Immer häufi­ger wird es vor­kommen, dass ein­zelne Sender ausgelastet und überlastet sind.
Wer mobil ins Internet geht, liefert also den Mobilfunkbetrei­bern den Bedarfsnachweis für das Aufstellen von immer mehr Anten­nen noch viel wirksamer als mit Handyge­sprächen und SMS.

Zwar sind die Betreiber beim Einreichen von Antennen-Bauge­suchen rechtlich zu keinem Bedarfsnachweis ver­pflichtet. Unter dem Schutzschild der bundesrätlichen Ver­ordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strah­lung (NISV) mit ihren viel zu hohen Grenzwerten, die die Bevöl­kerung ungeschützt lassen, können sie ihre Netze beliebig weiter ausbauen. Aber sie haben Schwierigkeiten, diesen unaufhörlichen Netzaus­bau zu rechtfer­tigen, wenn ihnen jeweils entge­gengehalten wird, die Netz­abdeckung sei doch längst gewährleistet. Schlägt nun das mobile Internet beim Publikum ein und wird es eifrig be­nützt, so haben die Betrei­ber ihren Rechtfertigungsgrund. Sie werden argu­mentieren: Unseren Mobilfunknetzen droht Über­lastung! Wir müssen mehr Antennen bauen!

Wie arbeitet das mobile Internet?

Das mobile Internet funkt über die bestehenden GSM- und UMTS-Antennennetze und über öffentliche WLAN Access Points (Hot Spots). Für eine schnellere Daten­übertragung wur­den der GSM- und der UMTS-Funk­standard mit beson­deren Modulationstechniken „frisiert“. Bei GSM heissen die schnellen Varianten GPRS und EDGE. Noch schneller ist UMTS, und dieses wurde weiter beschleunigt mittels HSDPA[1], das eine mobile Datenübertragungsrate von bis zu 3.6 Megabit pro Sekunde erlaubt.

Die 2004 aufgeschalteten UMTS-Netze – zuerst war es vor allem das UMTS-Netz der Swisscom – waren bisher vieler­orts erst wenig beansprucht. Das könnte sich jetzt mit ei­nem massiv gesteigerten Datenvolumen der draht­losen mobilen Internetver­bindungen rasant ändern.

Bereits in den letzten Monaten konnte bei den Strahlungsmes­sungen ein deutliches Anwachsen der UMTS-Strahlung beob­achtet werden, unter anderem weil jetzt auch Sunrise und Orange ihre (bereits bewilligten, aber oft noch nicht vollzoge­nen) UMTS-Aufrüstungen beste­hender GSM-Antennen­masten nachholen, und weil es immer mehr internetfähige Handys gibt.

Mobiles Internet nutzt besonders aggressive Strahlung

Viele elektrosensible Menschen klagen denn auch seit Mo­naten über nochmals verstärkte Symptome wie zum Bei­spiel Dauer­kopfschmerzen, starke Beinschmerzen, Schwin­del, ständige Hochspannung, Unmöglichkeit einen klaren Gedanken zu fas­sen oder extrem ver­schlechterte Schlaf­qualität. Wer auf elektro­magnetische Strahlung emp­findlich ist und merkt, dass die Ur­sache für seine Be­schwerden in einem nahen Mobilfunk­sender liegt, zog schon bisher oftmals weg, sobald er eine strahlungsmässig weni­ger belastete Wohnung gefunden hatte. Das wird nun mit der Einführung des mobilen Internets immer häufiger geschehen. Weggezogen wird manchmal sogar wegen der WLAN-Anlage eines Nach­barn. Viele haben allerdings keine Ahnung, was die Ursa­che ihres Leidens ist, weil sie weder die Funktechniken noch die von der Strah­lung verursachten Symptome kennen.

Im Vergleich zum „normalen“ GSM werden die mit 8.3 Hertz gepulste GSM-Strahlung sowie die UMTS- und WLAN-Strah­lung von den Betroffenen als noch aggressiver empfunden. Das ist die Beobachtung vieler kriti­scher, messtech­nisch arbeitender Fachleute im In- und Ausland. Die Aggressivität der 8.3 Hertz-Pulsung bei GSM wurde bekannt durch massive Gesundheitsprobleme in Oberammergau (Bayern). Bezüglich UMTS wird die Plausibi­lität der Beob­achtung gestützt von einer Studie, die bei UMTS im Ver­gleich zu GSM eine zehnfach erhöhte Schädigung der Erbsub­stanz fand[2]. Leider lässt sich die herrschende Wis­senschaftsmeinung bisher davon nicht beeindrucken. Wenige Wissenschaftler haben den Mut, sich mit ihren Be­denken öffentlich zu exponieren.

Menschen, die von der unsichtbaren Strahlung nichts spü­ren, können sich die durch diese Strahlung verur­sachte Beeinträchti­gung der Lebensqualität und die Qual und Ver­zweiflung beson­ders stark Betroffener nur schwer vorstel­len. Aber die Realität der Strahlungsaus­wirkungen ist evi­dent. Die Zahl der Betroffe­nen nimmt stetig zu. Einbildung kann meist ausge­schlossen werden. Zuerst stel­len die Betroffenen neu auftreten­de oder sich verstär­kende Symptome fest; erst hin­terher stos­sen sie auf eine mögli­che Ursache, wenn Nachforschungen eine mit dem Beginn der Symptome zeitlich übereinstimmende Inbe­trieb­nahme von UMTS-Antennen, WLAN Access Points oder DECT-Schnurlostelefonen in ihrem täglichen Umfeld erge­ben.

Superschneller LTE-Mobilfunk Ende 2009 auf dem Markt?

Die mittels HSDPA frisierten UMTS-Netze genügen in den Augen der Netzbetreiber den Anfor­derungen an die Datenüber­tragungsgeschwindigkeit jedoch nicht. Die Betreiber können da­mit zu wenig Geld verdienen. Der Artikel „Super­schneller LTE-Mobilfunk soll Ende 2009 auf den Markt kommen“
(http://www.areamobile.de/news/8805.html) zeigt die Hinter­gründe und gibt einen Eindruck von dem, was uns bevorsteht. Nachstehend Auszüge aus dem Artikel:

„Weihnachten 2009 wird im Mobilfunk-Internet der Tur­bo einge­schaltet. «Ende des kommenden Jahres will unser Unterneh­men die Vermarktung von LTE begin­nen», sagt Toru Otsu, Lei­ter der NTT Docomo Labs Europe. «Im La­bor haben wir damit schon Übertra­gungsraten bis 220 Me­gabit pro Sekunde er­reicht.» Long Term Evolu­tion (LTE) ist der Nachfolger für UMTS und soll bis Ende 2008 fertig standar­disiert wer­den. Er­folgreiche Vorführungen mit blitz­schnellen Über­tragungen von HDTV-Filmen und riesigen FTP-Down­loads gab es schon auf dem Mobile World Con­gress im Februar und der CeBIT im März.

In Berlin sitzen seit Mittwoch 250 Branchenvertreter auf dem LTE World Summit zusammen, um die baldige Ein­führung zu koordinieren. Sie haben es sehr eilig da­mit. «Das ist die schnellste Entwicklung eine Mobilfunkstan­dards, die es jemals gab», ver­kündete Adrian Scrase, Chief Technical Officer des Europäischen Insti­tutes für Telekommunikations­normen (ETSI) in seiner Rede. Obwohl der Standard noch nicht ein­mal fertig ist, gibt es bereits Feldversuche in mehre­ren Städten. (...)
«UMTS hat bisher nicht die Erfolgserwartungen erfüllt. Wir soll­ten nicht zu lang war­ten, LTE auf den Markt zu brin­gen», sagt Klaus-Jürgen Krath, Netzwerkexperte von T-Mobile Internatio­nal. Er geht davon aus, dass es schon in vier Jah­ren mehr mo­bile Breitbandnutzer gibt als Kunden mit Fest­netz-Internet per DSL, Glasfaser oder Fernsehka­bel. Sein Drang zur Eile hat auch hand­feste geschäftliche Gründe. (...) Mit LTE können zehn­mal mehr Handys an einem Standort mit Breitband-Internet versorgt wer­den als mit UMTS. In vielen Regionen sind die bestehen­den 3G-Netze [=UMTS-Netze] schon oft an ihren Kapazi­tätsgrenzen, bei­spielsweise in den USA oder Grossbritan­nien, wo HSDPA-Dongles für den Laptop der grosse Ren­ner sind.

Krath geht deswegen davon aus, dass UMTS vielleicht schon 2015 abgeschaltet wird. Der Vorgängerstandard GSM könnte dagegen noch bis 2020 im Einsatz blei­ben, weil er so erfolg­reich ist. GSM wird weltweit auf über drei Milliarden Handys für Sprach­telefonie einge­setzt und ist die Basis für das lukrative Geschäft mit den Telefonminu­ten, von dem die Mobilfunkunter­nehmen in den vergange­nen Jahren haupt­sächlich lebten. Seit aber der Trend zur Flatrate geht, bei der Kunden unbegrenzt für einen Fest­betrag telefonieren oder im Internet surfen, müssen sich die Firmen nach neuen Geldquellen umsehen. Zwar hät­ten sich die übertragenen Datenmengen in den Mobilfun­knetzen vervielfacht, sagt Krath, aber mehr Traffic bedeute nicht mehr Ein­nahmen. Eine Studie des Marktforschers iSuppli hatte schon im April gezeigt, dass die intensivsten Nutzer des mobi­len Internet die Besitzer des iPhone sind. Sie zahlen alle per Flatrate. Die Netzbetreiber müssen deswegen ihre Produk­tionskosten radikal senken, sagt Krath, damit ihre Gewinn­spannen nicht völlig aufgefressen werden.

Ein mögliches Mittel dafür ist LTE. «Die Kosten pro Bit sind für die Netzbetreiber vier bis zehnmal geringer als bei HSDPA», erklärt Paul Steinberg, oberster Netzwerkarchi­tekt von Motoro­la. «Man kann mehr Traffic über dasselbe Funk­spektrum abwi­ckeln.» Dann brau­chen die Netzbetrei­ber auch weniger Sende­masten oder kön­nen von den beste­henden Standorten viel mehr Kunden mit mobilem Breit­band ver­sorgen. Dafür nehmen sie gern in Kauf, dass LTE vollkommen neue Basisstationen er­fordert und Milliar­den in die Netze in­vestiert werden müssen. Die riesigen neuen Übertra­gungsraten verlangen viel mehr Rechen­power von den Basisstationen und wegen der MIMO-Funktechnik müs­sen mindestens vier Antennen pro Stand­ort instal­liert werden, wo vorher eine reichte.

Der grösste Kostenfaktor sind aber immer noch die Mieten für die Standorte der Antennen auf Hausdä­chern oder Kirchtür­men. Deswegen hofft die Branche auf Femtozellen für LTE. Das sind kleine Geräte von der Grösse eines WLAN-Routers, die den Netzbetrei­bern das Leben extrem erleichtern können. Von inte­grierten Anbietern wie der Deutschen Telekom, die DSL und Mobilfunk anbieten, be­kommen die Kunden einen DSL-Anschluss für zu Hause, den sie aber zur Verfü­gung stel­len müssen. Über LTE ver­bindet sich nicht nur das eigene Han­dy mit der privaten Femtozelle, sondern auch die Mobiltelefone von Passan­ten auf der Strasse können sich einbuchen und darüber telefo­nieren oder im Internet surfen. Jede Wohnung wird zur Mobil­funk-Basisstation und die Netzbetreiber müs­sen nicht einmal Miete oder Strom dafür bezahlen. (...)“


Diese Meldungen bedeuten düstere Aussichten für die elektro­sensiblen Menschen, die einen wachsenden An­teil an der Be­völkerung haben. Und sie nähren die Befürchtun­gen von Wis­senschaftlern, die auf Grund des bisheri­gen Trends ein künfti­ges An­wachsen des Anteils der Elektrosensi­blen auf 50% (!) der Be­völkerung bis etwa im Jahr 2017 berech­neten[3].

Ausserdem erzeugen diese Meldungen schwerste Beden­ken im Hinblick auf die langfristige Gesundheit der heuti­gen jungen Ge­neration. Die Kinder und Jugendli­chen un­serer Zeit müssen in einem von Jahr zu Jahr sich verstär­kenden Trommelfeuer der elektromagneti­schen Strahlung aller bis­herigen und neuen Funkan­wendungen aufwach­sen.

Wieder soll mit LTE eine neue Funktechnologie auf den Markt geworfen und sogar in die Privat­wohnungen hinein­gestellt wer­den, ohne dass irgendwelche wissen­schaftliche Untersuchun­gen über die gesundheitlichen Auswirkungen dieser Technologie durchgeführt werden. Niemand sorgt dafür, dass die Vermark­tung so lange unterbleibt, bis über deren Gesundheitsrisiko ge­nügende Anhaltspunkte gewon­nen sind, von einem Unbedenk­lichkeitsnachweis ganz zu schwei­gen.

Appell an alle Internetnutzer

In der Praxis ist es längst evident, dass nicht nur die Strah­lungsintensität, sondern vor allem auch die Frequenzbandbrei­te eines Funkkanals sowie die Modu­lationsart der Trägerfre­quenz (Pulsung der Strahlung; Struktur der Ein­zelsignale) massgeblich die gesundheit­lichen Auswirkun­gen einer Strah­lungsart mitbestimmen. Es gibt dafür auch wissen­schaftliche Hinwei­se.

Jeder Funkdienst (GSM, UMTS, DVB, DAB, WLAN, DECT...) hat eine bestimmte Modulationsart, die sich von derjenigen an­derer Funkdienste mehr oder weniger stark unterscheidet. Er müsste daher vorgängig seiner Einfüh­rung auf sein spezifisches gesundheitliches Risikopotenzi­al unter­sucht werden, so jetzt auch LTE. Aber die wissen­schaftliche Forschung zur Risikoab­klärung hinkt der techni­schen Entwicklung jeweils um Jahre hin­tennach. Auch die Behörden reagieren nicht, wenn eine neue Funktech­nologie entwickelt wird. Bundesrat und zuständige Bunde­sämter verstecken sich hinter dem gültigen Grenz­wert für die Strahlungsintensität (Anten­nen) oder bleiben untätig, weil in­ternationale Ver­träge über die Zulassung und Einfuhr von End­geräten (Handys, WLAN-Router usw.) bestehen.

Deshalb richtet die Bürgerwelle Schweiz den nachstehen­den
Appell an alle Internetnutzer. Er bezieht sich auf

  • die mobile Verbindung mit dem Internet unterwegs über die GSM- und UMTS-Netze der Mobilfunkbe­treiber und über öf­fentliche WLAN Hot Spots;
  • Einrichten und Nutzung privater bzw. betriebseige­ner WLAN-Anlagen in Wohnungen, Büros, Schulen, Hei­men, Kongresszentren, Hotels usw.

Appell

Verzichten Sie darauf, drahtlos und mobil ins Inter­net zu gehen! Verbinden Sie Ihren Computer statt des­sen wo im­mer möglich über ein Netzwerkkabel mit dem Internet-Zugang über das Festnetz. Die Mobilitätseinschränkung steht in keinem Verhältnis zu den gesundheitlichen Risiken des mobilen Internets:

  • Wenn Sie selber drahtlose Internetverbindun­gen über GSM, UMTS oder WLAN regelmäs­sig wäh­rend länge­rer Zeit nutzen, erhöhen Sie das langfris­tige Risiko der Gefährdung Ihrer eigenen Gesund­heit.
  • Halten Sie sich vor Augen, dass wegen Ihrer mobi­len Arbeit im Internet über GSM und UMTS wäh­rend jeder Ihrer drahtlosen Internetverbin­dungen elektrosensible Anwohner desje­nigen Antennen­mastes, über den die­se Ver­bindung läuft, verstärk­te Beschwerden erlei­den. Ausserdem liefern Sie dem Mobilfunkbetreiber das Ar­gument für das Aufstellen weiterer Sende­masten.
  • WLAN Access Points (Router) können in dersel­ben Wohnung und in der unmittelbaren Nachbar­schaft bei elektrosensiblen Personen Beschwer­den verursachen und gefährden auf die Dauer die Gesundheit der in diesem Be­reich lebenden Per­sonen. Dies gilt nicht nur wäh­rend der draht­losen Internetarbeit, son­dern vor al­lem auch im Standby-Betrieb der WLAN-Anlage. So­gar das Bundesamt für Ge­sundheit BAG empfiehlt, WLAN nur wäh­rend des Gebrauchs einzu­schalten, nennt aber einen Sicherheits­abstand zum WLAN-Rou­ter von bloss 1 Meter, was fahrlässig gering ist.

1  Details siehe zum Beispiel
www.swisscom-mobile.ch/scm/wir_technologie_ver­gleich-de.aspx

2  Schwarz, C. et al: Radiofrequency electromagnetic fields (UMTS, 1,950 MHz) induce genotoxic effects in vitro in human fibroblasts but not in lymphocytes. International Archives of Occupational and Environmental Health Volume 81, Nr 6 / May 2008

3  Hallberg Ö., Oberfeld G.:  Letter to the Editor: Will we all become electrosensitive? Electromagnetic Biology and Medicine, 25: 189–191, 2006

06.11.08  Version CH

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Mutiger Gemeinderat: Egg (ZH) lehnt den Bau eines Mobilfunksenders zugunsten des Gesundheitsschutzes ab

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Tages-Anzeiger, Lokalteil Zürcher Oberland
Samstag, 1. März 2008

Swisscom und Kapo blitzen ab

Der Gemeinderat von Egg hat das Baugesuch der Swisscom und der Kantonspolizei für eine Antennenanlage abgelehnt.

Esslingen. – Das Baugesuch der Swisscom und der Kantonspolizei für eine neue Antennenanlage auf einem Hochspannungsmast östlich von Niederesslingen hat im Dorf hohe Wellen geworfen. Die Einwohner gründeten als Reaktion die Interessensgemeinschaft Strahlungsarmes Esslingen (der TA berichtete).

Am 7. Januar überreichten sie dem Egger Gemeinderat eine Petition mit 320 Unterschriften gegen das Bauvorhaben. 44 Personen verlangten den baurechtlichen Entscheid, um in dieser Frage rekursberechtigt zu sein. Wegen des Widerstands lehnte der Gemeinderat das Baugesuch ab. Dies obwohl das Baubegehren die Anforderungen der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) erfüllte.

«Diese Leute haben uns gewählt, und wir nehmen sie ernst», begründete Gemeindepräsident Rolf Rothenhofer (parteilos) den Entscheid. «Die Politische Gemeinde Egg stellt die Anliegen der betroffenen Bevölkerungsmehrheit und deren Schutz über die Vorschriften des Gesetzgebers», schreibt der Gemeinderat im Baurechtsentscheid. Werde in dieser Frage nur immer klein beigegeben, ändere sich nichts, so Rothenhofer. «Ich finde es falsch, dass sich betroffene Bürger dagegen nicht wehren können.» Er sei sich bewusst, dass die Gemeinde damit einen einsamen Weg beschreite. «Aber ich bin der Meinung, dass die rechtliche Situation zu dieser Frage kantonsweit überarbeitet werden muss.»

Die Antenne für den Polycom-Funk der Kantonspolizei sei nicht einzeln behandelt worden, weil beide Sendeanlagen in einem einzigen Gesuch eingegangen seien. Rothenhofer: «Reicht die Polizei ein separates Gesuch ein, wird der Gemeinderat nochmals darüber entscheiden.»

Gute Kommunikation gefragt

Peter Schlegel, Initiant der IG Strahlungsarmes Esslingen, ist über den Entscheid erfreut und lobt den Mut des Gemeinderates. «Ich bedaure aber, dass der Funk der Polizei in Mitleidenschaft gezogen wurde.» Dessen Strahlung sei nämlich kontinuierlich und entsprechend weniger schädlich. «Nun ist wichtig, dass über die Strahlung der Mobilfunkantenne in der Gemeinde gut informiert wird, damit die Bevölkerung sich in der Frage nicht spaltet», so Schlegel. Und dafür wolle er, der Bauingenieur und Experte in Strahlungsfragen ist, gerne Hand bieten.

Der zuständige Projektleiter der Swisscom habe den Entscheid noch nicht erhalten, sagt Swisscom-Sprecherin Myriam Ziesack. Darum könne die Mobilfunkanbieterin zum weiteren Vorgehen keine Auskunft geben. Die Kantonspolizei wird nächste Woche zum Entscheid des Egger Gemeinderates Stellung nehmen. (pia)


Hintergrundinformation zu diesem TA-Artikel

Egg, Hinteregg und Esslingen bilden zusammen die politische Gemeinde Egg. Die Swisscom will auf dem Hochspannungsmast östlich von Niederesslingen einen leistungsstarken GSM-UMTS-Sender installieren. In der Baueingabe begründet sie diesen Standort vor allem mit einer guten UMTS-Abdeckung der Forch-Autostrasse. – Die Kantonspolizei hat sich dem Swisscom-Baugesuch für einen Sender ihres neuen Polycom-Polizeifunknetzes angeschlossen. – Orange betreibt auf diesem Mast seit Jahren einen GSM-Sender. UMTS hat Orange ebenfalls bewilligt erhalten, aber bisher noch nicht installiert. – Auf dem nächsten Hochspannungsmast weiter östlich sitzt ein Sunrise-GSM-Sender.

Die gesamten maximalen Sendeleistungen ERP (Equivalent Radiated Power) der beantragten Antennen zusammen mit den schon installierten Antennen auf diesem Mast betragen:
- Swisscom und Orange 18'400 Watt
- Polycom 480 Watt
Die Polycom-Sendeleistung ist also in diesem Fall 38-mal geringer als die Summe der installierten GSM-UMTS-Sendeleistung.

Die umliegenden Bauernhöfe müssten gemäss Baueingabe bei maximal möglicher Strahlungsleistung und mit einer GSM-UMTS-Strahlung rechnen, die im Freien knapp unter dem Anlagegrenzwert von 5 V/m liegt. Im täglichen Normalbetrieb (Annahme: ca. 1/4 der max. Strahlungsleistung) wären das im Freien etwa 2 V/m. Ein solcher Strahlungswert gefährdet die Existenz dieser Landwirtschaftsbetriebe. Viehzucht ist nicht mehr möglich.

Im übrigen Esslinger Siedlungsgebiet ist im Freien täglich mit etwa 0.2 – 0.3 V/m zu rechnen, in den Häusern bei Sichtverbindung mit rund 0.1 V/m. Wegen der Hanglage haben viele Häuser Sichtverbindung zu den Antennen auf dem Hochspannungsmast. Die Folge wäre ein massives Ansteigen der Beschwerden elektrosensibler Menschen, und langfristig wäre für einen Grossteil der Esslinger Bevölkerung das Krankheitsrisiko erhöht.

Der Gemeinderat von Egg begründet seinen abschlägigen baurechtlichen Entscheid folgendermassen: „Offensichtlich besteht von Seiten der Anlagebetreiber bzw. von Seiten der Konsumenten kein dringendes Bedürfnis, solche [UMTS-] Anlagen auch zu nutzen. Aus den vorliegenden Gesuchsunterlagen geht ebenfalls kein zwingender Bedarfsnachweis hervor.“

Die Interessengemeinschaft Strahlungsarmes Esslingen (IGSE) hat dem Gemeinderat für seinen Mut mit Brief vom 6. März gedankt. Mit ihrem Entscheid hat die Gemeindebehörde ein weitherum beachtetes Zeichen gesetzt. Gewiss ist die Angelegenheit noch nicht ausgestanden. Die Swisscom wird wohl Rekurs gegen den Egger Entscheid einlegen. Aber eine mehrmonatige Atempause ist anzunehmen.

Dem Polizeikommando des Kantons Zürich hat die IGSE mit Brief vom 5. März versichert, dass sie gegen ein neues Baugesuch für den Polycom-Sender allein nichts einwenden werde. Polycom arbeitet mit dem französischen Tetrapol-Funkstandard, dessen Strahlung nicht gepulst (d.h. kontinuierlich) ist. Heute muss die Polizei oft über GSM mobil telefonieren. Nach der Inbetriebnahme des Polycom-Netzes wird GSM entlastet, und der Anteil gepulster Strahlung sinkt dementsprechend. Daher die neutrale Haltung der IGSE gegenüber dem Polycom-Baugesuch.

Im Gegensatz zum Schweizer Polycom-Netz arbeiten das englische und das deutsche TETRA-Polizeifunknetz mit gepulster Strahlung. Die englische und die deutsche Polizistengewerkschaft sind besorgt über zahlreiche Krankheitsfälle, die anscheinend seit 2002 in England infolge TETRA auftraten, siehe http://www.heise.de/newsticker/meldung/29651.


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07.03.08


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Zürcher Oberländer/Anzeiger von Uster, 11. Juli 2007

Region Die Einschätzungen der Experten über die gesundheitlichen Gefahren von Elektrosmog gehen auseinander

Mobilfunkantennen: Fluch oder Segen?

Die Mobilfunkantenne als Streitobjekt. Gefährdet sie unsere Gesundheit? Oder wird die Wirkung von Elektrosmog hochstilisiert? Zwei Experten aus der Region kreuzen die Klingen.

Interview: Christian Müller

«Ich bin nicht gegen Handys. Ich bin für die Gesundheit», sagt Peter Schlegel. Der Esslinger warnt seit Jahren vor den Gesundheitsrisiken von Elektrosmog und kämpft gegen die Ausbreitung von Mobilfunkantennen. «Reine Panikmache», erwidert Walter Linggi aus Hinwil. Aus seiner Sicht sind die Mobilfunkanlagen völlig unproblematisch.

Gefährde ich meine Gesundheit, wenn ich mit dem Handy telefoniere?

Schlegel: Wenn Sie das oft tun, langfristig gesehen, ja.

Linggi: In all den Untersuchungen wurden bis heute keine gesundheitsschädigenden Folgen nachgewiesen.

Schlegel: Doch. Die Wissenschaft sieht sehr wohl eine Gefährdung. Alle Studien, die eine Handy-Nutzungsdauer von zehn und mehr Jahren beleuchten, weisen ein erhöhtes Hirntumorrisiko aus.

Linggi: Ich kenne fast alle seriösen, öffentlich anerkannten Studien. Und die besagen klar: Es bestehen keine nachweisbaren Gesundheitsrisiken.

Studien hier, Studien dort. Die Ergebnisse sind diametral entgegengesetzt.

Schlegel: Die wissenschaftlichen Studien können nur einen Teil der Realität zeigen. Das Hauptwissen über die Schädlichkeit von Mobilfunk liegt nicht bei der Wissenschaft, sondern in der Praxis, dort, wo Betroffenenorganisationen und Baubiologen wirken. Sie gehen der Frage nach, bei welchen Bestrahlungsstärken Menschen krank werden. Daraus entstand ein Erfahrungswissen.

Linggi: Es ist schon eigenartig. Seit 1952 haben wir UKW-Sender für Fernsehen und Radio. Die Strahlenbelastungen der vielen Sender sind in etwa gleichzusetzen mit jenen der Mobilfunkantennen. Und das hat weiss Gott fünfzig Jahre niemanden gestört.

Schlegel: Es kommt auf die Art der Strahlung an. Mobilfunkstrahlung ist periodisch getaktet. Will heissen, es werden Impulse gesendet, vergleichbar mit einzelnen Nadelstichen. Ein Handy sendet 217 Nadeln in der Sekunde. Die Arbeitshypothese ist die, dass das Zentralnervensystem auf eine getaktete Strahlung viel stärker reagiert. Die Erfahrung weist klar in diese Richtung, aber auch die Wissenschaft hat Anhaltspunkte dafür.

Linggi: Das ist barer Unsinn. Wir haben verbindliche Strahlenschutznormen, die von intelligenten Wissenschaftern ermittelt und von Behörden abgesegnet wurden. Alle digitalen Sender sind auch getaktet. Sie liegen im Sendepegel zehnmal-, in der Leistung gar hundertmal tiefer als vergleichsweise in der EU. Bleiben wir doch realistisch. Die Schweiz ist ein kleiner Teil der Welt. Wir können diese Werte nicht ändern. Alle wollen global telefonieren können.

Unsere Anlagegrenzwerte liegen bei 4 bis 6 Volt pro Meter. Wie stehen wir damit im internationalen Vergleich?

Linggi: Im Ausland sind die Pegel-Grenzwerte durchschnittlich um das Zehnfache höher.

Schlegel: ... was jedoch nicht bedeutet, dass wir in der Schweiz besser geschützt sind. Ich mache auch Messungen in Deutschland. Die Strahlungswerte sind die gleichen wie bei uns in der Schweiz, trotz höheren Grenzwerten. Grund: Die dortigen Grenzwerte werden nicht ausgenutzt. Für elektrosensible Menschen sind unsere tieferen Anlagegrenzwerte hundert- bis tausendmal zu hoch.

Linggi: Grenzwerte sind im Grunde irrelevant, weil sie reine Planungswerte sind. Sie genügen für den Fall einer Vollauslastung, also dann, wenn jeder, der ein Handy besitzt, es zur gleichen Zeit benützen würde. Das passiert ja nicht, auf dem Land schon gar nicht.

Bleiben wir also bei den Strahlungswerten. Wie können diese gesenkt werden?

Linggi: Bei schlechtem Empfang strahlen die Handys mehr, damit die Verbindung nicht abbricht. Die Belastung wäre also reduzierbar durch mehr Antennen. Je kürzer die Abstände, je geringer die Strahlung.

Klare Ansage: Auf jedes Dach eine Mobilfunkantenne, und das Problem ist gelöst ...

Schlegel: Das wäre verhängnisvoll. Dann gäbe es keinen Winkel mehr, in dem Elektrosensible leben könnten. Sie sind aber das Frühwarnsystem für uns alle!

Linggi: Elektrosmog hatten wir schon immer: Mikrowellen, Bodenstrahlung, Fernseher.

Wie äussert sich denn die Strahlenwirkung bei elektrosensiblen Menschen?

Schlegel: Ganz unterschiedlich: Schlafstörungen, Dauermüdigkeit, Nervosität, Depressionen, Gliederschmerzen, Herzrhythmusstörungen und vieles andere mehr - bei jedem dort, wo er seine Schwächen hat ...

Linggi: Es dürfte sich in sehr vielen Fällen um reine Einbildung handeln. Menschen werden krank, wenn man diesbezüglich auf sie einredet.

Wie viele Menschen sind betroffen?

Schlegel: In der Schweiz hat eine Studie 5 Prozent der Bevölkerung ermittelt. Eine andere, auf vielen Erhebungen basierende ausländische Studie sagt: Wenn die steigende Tendenz anhält, dann leidet in zehn Jahren jeder Zweite an Elektrosmog.

Linggi: Das ist eine haltlose Behauptung.

Schlegel: Nein. Das ist keine Behauptung, sondern eine mathematische Auswertung, davon ausgehend, dass die Tendenz anhält.

Linggi: Unsinn. Laut dem Bundesamt für Umwelt sind es 2,8 Prozent der Bevölkerung, die in irgendeiner Form auf Elektrosmog - dazu gehören Hochspannungsleitungen, Mikrowellenherde, Hausinstallationen und Bodenstrahlungen - ansprechen. Auf die Strahlung von Mobilfunkantennen reagieren weniger als ein Prozent, und auch die können nicht einmal sagen, ob eine Antenne überhaupt eingeschaltet ist oder nicht.

Schlegel: So etwas zu behaupten, widerspricht der Erfahrung und ist deshalb unverantwortlich. Fakt ist: Die Wissenschaft ignoriert die zahllosen Einzelfälle. Aber sie könnte es auch mit ihren eigenen Mitteln herausfinden: Um die Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung prüfen zu können, müsste man einen Sender ab- und nach einer gewissen Zeit wieder aufschalten und laufend die gesundheitlichen Reaktionen eines möglichst grossen Anwohnerkollektivs mit ärztlicher und wissenschaftlicher Begleitung erheben. Aber: Kredite für solche Studien werden nirgends auf der Welt gesprochen.

Linggi: Herr Schlegel, seien wir doch ehrlich. Die Leute lassen sich von der ewigen Panikmacherei anstecken. Ein Beispiel: In Uster wurde eine Mobilfunkantenne gebaut. Reklamationen wegen der Strahlung gingen ein, noch bevor die Antenne aufgeschaltet wurde. Das zeigt mir: Die Leute sehen eine Antenne und fühlen sich krank.

Schlegel: Ich kenne selber nur einen einzigen solchen Fall. Meistens ist die Situation umgekehrt. Die Leute merken erst hinterher, warum sie krank wurden. Viele Menschen haben überdies Hemmungen, ihre Beschwerden einzugestehen. Elektrosensible stehen auch unter psychischem Stress. Niemand glaubt ihnen. Leider auch die meisten Ärzte nicht. Hier muss ein Umdenken stattfinden.

Seit Jahren warnen Experten vor den Wirkungen der Mobilfunkstrahlung. Und trotzdem hat das Handy den Planeten erobert. Weltweit sind drei Milliarden Handys in Betrieb, in der Schweiz sind es sieben Millionen. Wieso?

Linggi: reine Rationalisierung. Heute kann und will niemand mehr aufs Handy verzichten.

Schlegel: Das Handy ist weit mehr als bloss ein technisches Kommunikationsmittel. Es gewährt eine Scheinbefriedigung vieler Bedürfnisse, die im psychosozialen Bereich liegen. Das macht die Sache schwierig.

Luxus in Ehren: Aber die Gesundheit liegt uns allen doch noch näher, oder?

Schlegel: Natürlich liegt sie uns näher. Aber die Warnungen vor gesundheitlichen Schäden dringen ja kaum zur Bevölkerung durch. Das umfangreiche Erfahrungswissen wird von Wissenschaft und Behörden totgeschwiegen.

Die wirtschaftlichen Interessen werden ihrer Ansicht nach also bewusst über die Volksgesundheit gestellt?

Schlegel: Ob bewusst oder unbewusst - es ist leider so. Und die öffentlich verbreitete Fehlmeinung, die Wirkung der Mobilfunkstrahlung auf das biologische System des Menschen sei wissenschaftlich noch nicht erwiesen, dient der Verschleierung dieses Wirtschaftsprimats.

Eine schwere Anschuldigung. Zuständig für den Anlagegrenzwert ist der Bundesrat. Ist der Bundesrat demnach korrupt?

Schlegel: Das habe ich nicht behauptet. Ich sage es so: Die Entscheidungsträger sind Menschen, die in ihrem Amt unter massiven Zwängen stehen. Bundesrat Moritz Leuenberger gefährdet seinen Sitz, wenn er den Grenzwert heruntersetzt.

Linggi: Herr Schlegel, wir reden hier von europäischen Grundsätzen. Die kann auch ein Herr Leuenberger nicht einfach über den Haufen werfen.

Schlegel: Doch. Er hat die Aufgabe, die Bevölkerung zu schützen. Herr Leuenberger ist selbst elektrosensibel. Er kennt die Wirkung von Mobilfunkstrahlung. Aber er steht unter grossem Lobbydruck der Wirtschaft.

Linggi: Lobbydruck der Wirtschaft? Den gibt es doch gar nicht! Wir haben in der Schweiz ja gar keine Industrie für den Handybau. Die werden im Ausland produziert. Nein, der Bundesrat handelt aufgrund der globalen Handy-Verwendung und international längst festgelegte Richtlinien. Das Handy gehört heute zum Service public.

Wie soll es nun weitergehen?

Linggi: Man kann die Entwicklung nicht aufhalten. Man darf annehmen, dass zukünftige Handys und neue Technologien mit viel geringerer Strahlung auskommen werden, womit den heutigen Verhinderern zusätzlich Boden entzogen wird. Es kann nur in diese Richtung gehen: Reduktion der Leistung. Und: Die Gemeinden müssen erkennen, dass mehr Antennen eine geringere Strahlung ermöglichen.

Schlegel: Bloss nicht! Wir können noch so viele Antennen aufstellen: Die Strahlungswerte bleiben für Elektrosensible zu hoch.

Linggi: Nicht, wenn die Leistungen gesenkt werden.

Schlegel: Wer, bitte schön, sorgt denn dafür, dass die Leistungen gesenkt werden? Wer zwingt die Industrie dazu? Ein Beispiel: Man könnte längst Handys mit weit höherer Empfindlichkeit und geringerer Strahlung bauen.

Linggi: Das kommt schon. Es ist ein langwieriger Prozess.

Schlegel: Die Leistungen werden vielleicht gesenkt werden, da gebe ich Ihnen recht, aber ob früh genug? Daneben gibt es jedoch immer mehr zusätzliche funktechnische Anwendungen. Darum wird sich die Situation zuspitzen.

Wie lautet denn Ihr Vorschlag, Herr Schlegel?

Schlegel: Ich bin Realist. Ideal wäre es, wenn wir uns sofort von der heutigen Art der drahtlosen Telekommunikation lösen würden. Das mag jetzt noch Wunschdenken sein. Aber wir kommen nicht ums Umdenken herum. Wir müssen uns dem Primat der Wirtschaftlichkeit widersetzen. Sonst zwingt uns bald unsere Gesundheit dazu.

Linggi: Mich ärgert diese nicht belegbare Schwarzmalerei. Die angeblich gefährliche Wirkung der Mobilfunkantennen ist herbeigeredet, wird in ganz kleinen Teilen der Bevölkerung völlig überbewertet und hochstilisiert.

Schlegel: Sehr viele Leute wissen, dass ihnen Elektrosmog schadet. Aber unsere Vertuschungsindustrie bringt es fertig, dieses Wissen zu unterdrücken. Viele Menschen verdrängen es auch. Die Lösung des Elektrosmogproblems ist letztlich vor allem ein Bewusstseinproblem.


Die Experten

Peter Schlegel aus Esslingen ist gelernter Bauingenieur, messtechnisch ausgebildeter Baubiologe und Leiter der Bürgerwelle Schweiz im Dachverband für Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog. Er beschäftigt sich seit sieben Jahren mit Elektrosmog und dessen Auswirkungen (www.buergerwelle-schweiz.org ).

Walter Linggi aus Hinwil ist Elektroingenieur und seit 30 Jahren Inhaber der Telbit AG Hinwil, einer Ingenieurunternehmung im Bereich Telekommunikation und Elektronik. Im Auftrag der Suva leitete er über Jahre Kurse für Strahlenschutz-Sachverständige und an drei Zürcher Hochschulen unterrichtete er die Diplom-Abschlussklassen im Bereich der Hochfrequenz- und Nachrichtentechnik. (chm)

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Salzburger Nachrichten, 3. April 2007

Erzbischof schirmt sich gegen Handy-Strahlung ab

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Die Wohnräume von Erzbischof Alois Kothgasser sind gegen Mobilfunk-Strahlung abgeschirmt - weil in der Nähe ein Mobilfunkmast steht. Auf Kirchen dürfen in Zukunft keine Antennen mehr montiert werden.

STADT SALZBURG (SN). Die Wohnräume des Salzburger Erzbischofs Alois Kothgasser sind teilweise gegen Handystrahlung abgeschirmt. Vor allem im Bereich der Küche, des Esszimmers und im Wohnzimmerbereich ließ Kothgasser Schutzmaßnahmen treffen. An den Fenstern wurden spezielle Folien angebracht, die Wände wurden teilweise mit speziellen, strahlungshämmenden Farben gestrichen. Grund ist eine Handy-Antenne der Mobilkom, die nur wenige Meter von den Wohnräumen des Erzbischofs entfernt, am Dach des Postgebäudes in der Kapitelgasse montiert ist. Dass dort ein Mobilfunksender steht, wissen freilich nur Insider, denn die Antenne der Mobilkom ist perfekt getarnt – als Rauchfang, wie die Salzburger Nachrichten exklusiv in ihrer Mittwoch-Ausgabe berichten.

Strahlung liegt deutlich über dem Salzburger Vorsorgewert

Die Strahlung dieses versteckten Masten lässt sich freilich nicht verstecken: In den Wohnräumen des Erzbischofs maß Umweltmediziner Gerd Oberfeld Werte, die den Salzburger Vorsorgewert (1 Milliwatt/m²) deutlich überschritten. Für den Erzbischof ist das Abschirmen eine Notmaßnahme. Ziel müsse sein, dass die Handymasten aus dem dicht besiedelten Wohngebiet verschwinden. „Mein Wunsch wäre, dass die Masten woanders hin verlegt wird – höher hinauf, sodass es eine gewisse Distanz gibt.“ Mit Technikfeindlichkeit habe das nichts zu tun, betont der Erzbischof. „Aber das Kriterium muss sein, dass es dem Menschen dient und nicht schadet. Handymasten in intensivem Wohnbereich sind fehl am Platz, weil wir die Auswirkungen nicht kennen. Wir müssen damit vorsichtig umgehen.“

Post: Handymasten sind wichtige Einnahmequelle

Die Post verteidigt das Aufstellen von Handy-Anlagen auch im Siedlungsgebiet. Das sei eine wichtige Einnahmenquelle, sagt Post-Sprecher Emil Burka. Es würden alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften eingehalten. Die gesetzlichen Grenzwerte liegen derzeit allerdings um ein Vielfaches über dem vom Land Salzburg empfohlenen „Salzburger Vorsorgewert“.

Warum der Erzbischof in Zukunft keine weiteren Mobilfunk-Antennen auf Kirchengebäuden mehr will und wie häufig er persönlich mit dem Handy telefoniert lesen Sie am Mittwoch im Lokalteil der Salzburger Nachrichten.

© SN/SW

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       Tier & Konsum 2/2007


Fehlgeburten im Stall wegen Mobilfunkantennen

Der Ausbau mit immer mehr Mobilfunkantennen macht Tieren und Bauern zu schaffen. Die Bauern Sturzenegger aus dem zürcherischen Reutlingen und Inauen aus dem thurgauischen Bürglen sind davon direkt betroffen.

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Krank durch Mobilfunk-Antennen:
„Wissenschaftlich nicht erwiesen“...?

Von Peter Schlegel

Immer mehr Menschen müssen am eigenen Körper erleben, dass die Strahlung von Mobilfunkantennen der Gesundheit schadet. Die Erfahrungen haben sich heute derart verdichtet, dass man von einer geradezu über­wältigenden Evidenz der Gesundheitsschädlichkeit sprechen muss. – Auf der ande­ren Seite betrachten Vertre­ter der Wissenschaft sowie Behör­den und Industrie diese Schädlichkeit als „wis­senschaftlich nicht erwiesen“. Und die Medien wiederholen es folgsam.

Das, was „die Wissenschaft“ sagt, ist jedoch keineswegs die Auffassung aller Wissenschafter. Namhafte Forscher in wachsender Zahl anerkennen auf Grund eigener und fremder Studien sowie im Blick auf die Praxiserfahrungen das hohe Risiko der elektromagneti­schen Strahlung für die Ge­sundheit. Manche von ihnen haben den Mut, öffentlich vor dieser Strahlung zu warnen, beispielsweise N. Cherry und R. Santini (beide verstorben), F. Adlkofer, G. Carlo, R. Frentzel-Beyme, Y. Grigoryev, K. Hecht, G. Hyland, O. Johansson, L. von Klitzing, S.Kwee, G. Oberfeld. P. Semm und andere. – Zu ihnen stossen praktizierende Ärzte, die, der Not gehorchend, selber zu for­schen beginnen. Mit einfachen Mitteln, aber erfolgreich decken sie Lücken in der Forschung ab, zum Beispiel die Ärzte der Naila-Studie um H. Eger, ferner C. Waldmann-Selsam, R. Jandrisovits. – Klare Stellung für verschärfte Vorsorgemassnahmen bezieht die Benevento-Resolution (Februar 2006), unterzeichnet von den bekannten For­schern C.F. Blackman, L. Hardell, O. Johansson, M. Kundi, H.C. Lai, L. Salford, S. Szmigielski und anderen.

Die Gesamtheit der praktizierenden Ärzte wird durch die Patienten ebenfalls immer mehr auf das Problem der elektromagnetischen Strahlung und Felder aufmerksam. Meilensteine dieser hoffnungsvollen Entwicklung sind europaweit zahlreiche Ärzteappelle, die Pressemit­teilungen der Wiener Ärztekammer und neuerdings ein Artikel in der Schweizer Ärzte­zeitung1. In der Ärzteausbildung wird das Thema allerdings weiterhin ignoriert.

Eine verantwortungsbewusst betriebene Wissenschaft stimmt jedoch mit den Praxiserfah­rungen durch­aus überein: Sogenannt „schwache“ Antennenstrahlung ist ein ernst zu nehmendes Problem für die Gesundheit der Bevölkerung.

Die Industrie aber versucht die durch ihre Funktechnolo­gien verursachte Gesundheitsge­fährdung mit allen Mitteln zu verschleiern – bisher erfolgreich. Die öffentlich vernehmbare Wissenschaftsmei­nung, wonach die­se Gesundheits­gefährdung „nicht erwiesen“ sei, wird von der Mobilfunkindustrie mit allen Mitteln gestützt und verbreitet. Es geht dieser Industrie jedoch keineswegs um die wissenschaftli­che Wahrheits­suche. Viel­mehr missbraucht sie das allgemeine Anse­hen, das die Wissenschaft geniesst, für ihre eige­nen Zwe­cke.

Ein für Machtausübung prädestiniertes Geflecht aus Industrie, WHO2 und Staat, gestützt durch die werbeabhängigen Medien, hat bis jetzt verhin­dern können, dass die Gefahren für Gesundheit und Leben durch elektromagnetische Strahlung einer breiten Öffentlichkeit zum Bewusstsein kommen und die Betroffenen ihre Rechte vor Gericht einklagen können. Die weitgehende Beherrschung der öffentlichen Meinung geschieht auf mehreren Wegen:

  • Mit der Grenzwertlüge: Der WHO-Grenzwert, der erklärterweise nur vor den „nachge­wiesenen“ Auswirkungen schützt – und nachgewiesen ist nach WHO-Auffassung bloss die Erwär­mung des Körpergewebes! – soll die Bevölkerung angeblich ausreichend schützen. Die mittler­weile in Forschung und Praxis evidenten biologischen Wirkungen, die bei viel tieferen Strah­lungsintensitäten auftreten, werden hart­näckig als „unbe­wiesen“ bezeich­net. In der Schweiz wurde, um den biologischen Wirkungen dennoch Rechnung zu tra­gen, ein 10-mal (in V/m) bzw. 100-mal (in W/m2) tieferer, allerdings nur nur auf eine einzelne Anla­ge bezo­gener Grenzwert erlassen. Dieser ist jedoch – aufgrund der Erfah­rung und man­chen wissen­schaftlichen Stu­dien zu schliessen – immer noch viel zu hoch. Ausserdem strahlen die Antennen auch in an­dern Län­dern nur selten stärker. Die Schweizer sind daher keinesfalls besser geschützt als bei­spielsweise die Deutschen, deren höherer Grenzwert bei weitem nicht ausgenützt wird.

  • Mit dem „Kausalitätsbluff“: Man fordert, dass die Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge (Kausalität) zwischen Strahlung und Krankheit zuerst wissenschaftlich erhärtet sein müs­sen. Erst dann will man staatlicherseits handeln und zum Beispiel die Grenzwerte sen­ken. Aber erstens steht einem solchen Kausalitätsnachweis entgegen, dass jeder Mensch auf Strahlung auch individuell reagiert. Zweitens sind heute die Hinweise auf das Ge­sundheitsrisiko aus Praxis und Wissenschaft derart zahlreich und fundiert, dass der Staat auch ohne streng nach­gewiesene Kausalität längst mit griffigen Massnahmen tätig wer­den müsste, wenn er das ge­setzlich verankerte Vorsorgeprinzip wirklich ernst nähme.

  • Mit Korruption der Wissenschaft durch die Wirtschaft: Diesen Titel trägt eine Son­derausgabe einer wissenschaftlichen Zeitschrift3. 14 Fachartikel zeigen auf dem Gebiet der Chemie, wie die Industrie Einfluss auf die Forschung nimmt, um ihr genehme Ergeb­nisse zu erhalten. – Ein anderer Artikel legt teils geheime Industrieverbindungen von Forschern ver­schiedener Fachgebiete offen, un­ter anderem solcher, die das Tumorrisiko infolge Mobiltelefo­nieren erforschen4.

  • Mit fehlender oder verfälschter Information: Negative Studienresultate werden öf­fentlich verbreitet. Positive Studienresultate (d.h. solche, die gesundheitliche Auswirkun­gen bele­gen) werden ignoriert oder herabgespielt, und über die Qualität dieser Studien werden Zweifel ge­sät. Die Medien übernehmen dies alles in ihren Berichten leider meist unbesehen und kritik­los. – Der Staat schweigt über die Gesundheitsrisiken der Anten­nen, da er den Grenz­wert festgesetzt hat. Seine Pflicht zur Information über die Gesund­heitsrisiken der Gerä­te (Handys, WLAN...) erfüllt er kaum. Die Verhaltensregeln des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sind minimal, die von ihm empfohle­nen Schutzab­stände fahrlässig klein (z.B. DECT-Telefon 0.5 m, WLAN-Router 1 m).

  • Mit industriefreundlicher Rechtsprechung: In Deutschland müssen sich die Gerichte ge­mäss staatlicher Wei­sung nicht mit medizinischen Argumenten beschäftigen und (bei Einhal­tung des Grenz­wertes) auch keine Beweisaufnahmen durchführen, weil nach heuti­gem Kennt­nisstand der Kausalitäts­nachweis angeblich nicht erbracht werden könne. In der Schweiz ist die Gerichtspraxis auch ohne eine solche Weisung dieselbe. – Der Staat nimmt sich heraus, zu be­stimmen, was „Realität“ sei. Er versetzt den Bürger in die Un­mündigkeit. Jedes in Beschwerde­schriften angeführte gesund­heitliche Argument prallt vor Gericht an der „Grenzwertmauer“ ab. Die Betreiber sind für den Aufbau ihrer Netze juristisch abgesichert. Die schrankenlose Nut­zung ihres Freiraumes findet nur dort Gren­zen, wo sich im Einzelfall ein Betreiber selber zu­rückzieht vor einem massiven Öffentlich­keitsdruck aus der betroffenen Bevölkerung. Dieser Druck „von unten“ ist das einzige, das Wirkung hat. – Die Bürger kommen zum Schluss: Helfen wir uns nicht selbst, so hilft uns niemand. Auch nicht die Rechtsprechung.

Dass Grenzwertlüge, Kausalitätsbluff, Korruption der Wissenschaft, Informationsvorenthal­tung und -verfälschung sowie industriefreundliche Rechtsprechung sich durchsetzen können – gegen alle positiven Resultate unabhängiger For­schung und gegen die in der Praxis evi­denten Erfahrungstat­sachen, gibt zu allergrösster Sorge Anlass.

Der Schweizer Energie- und Umweltminister, Bundesrat Moritz Leuenberger, gestand in einer Rede vom 26.6.20045 mit sarkastischer Deutlichkeit: Die Nachhaltigkeit wird in der Theorie stets be­grüsst und von niemandem bestritten. Die Umsetzung einer nachhaltigen Politik hat es da schon schwe­rer und stösst regelmässig auf Kritik. Seit den letzten Wahlen ist es noch härter geworden. (...) So wurde verlangt, dass wir eine NIS-Verordnung [Verordnung zum Schutz vor nichtionisie­render Strahlung vom 23.12.1999] so zu formulieren hätten, dass sich die Fernmel­degesellschaft frei entwickeln könne. Je mehr Elektrosmog, desto verwirrter seien die Leute und desto mehr wür­den sie das Handy benutzen; das sei gesund, mindes­tens für die Telekom­munikationswirtschaft.“ Gemäss einer Aussage Bundesrat Leuenbergers in einem Brief an den Verfasser dieses Artikels hätte die Schweiz einen höheren Grenzwert, wenn er sich damals nicht eingesetzt hätte. – Das war vor 8 Jahren. Und heute...?

Immer offensichtlicher wird der Einfluss der Industrie, den diese zur Durchsetzung ihrer Eigeninteressen auf Wissenschaft und Politik ausübt. Wissenschaftliche Fachzeitschriften ver­öffentlichen jetzt Artikel, in denen auf der Basis von Gerichtsakten aus Schadenersatz­prozessen be­schrieben wird, wie Industriekon­zerne die ihnen durchaus bekannte Gesund­heitsschädlichkeit ihrer eigenen Produkte ver­schleiern oder ne­gieren, ja wie sie die Taktiken zur Verheimlichung der Schädlichkeit von Anfang an in die Vermarktungs­strategie eines Produktes einbauen3. Dieses Ver­halten ist allen Industriezweigen gemeinsam. – Wissen­schaftliche Untersuchungen zei­gen, dass auch auf dem Gebiet der elek­tromagnetischen Strahlung die unabhängig finanzierten Studien viel häufiger gesundheitliche Aus­wirkungen finden als die industriefinanzierten Studien6. Eine Presse­mitteilung (2007) von ärztlicher Seite7 spricht Klartext bezüglich der Einflussnahme der Industrie auf Ärzte und Forschung.

Regierungen, staatliche Ämter und Kommissionen halten diesem industriellen Druck nicht stand. Sie lassen sich durch die Lobbyarbeit der Industrie vereinnahmen. Oft arbeiten sie sogar mit Wirtschaftskrei­sen zusammen und vertreten deren Interessen, ja helfen diese Interessen aktiv durchsetzen. Das aber ist für De­mokratie und Rechts­staat verhängnisvoll, insbesonde­re auf einem für die Gesund­heit so überaus folgenschweren Gebiet wie demjeni­gen der Mobilkommunikation. Zuweilen muss man sich fragen, ob denn vom Staat der Wirt­schaftsförderung – hier dem Ausbau der Mobilfunknet­ze – eine höhere Priorität einge­räumt wird als der Gesundheit der Bevölkerung. – Was ist ein Rechtsstaat? Ist es ein Staat, in wel­chem gel­tendes Recht gegen diese Gesundheit rücksichtslos durchgesetzt wird, oder ist es ein Staat, in welchem das Grundrecht des Bürgers auf „körperliche und geisti­ge Unver­sehrtheit“ (Schweizer Bundesverfassung Art. 10) geschützt wird?

Die gegenwärtige Mobilfunkpolitik gefährdet menschliche Grundwerte, Prinzipien der demo­kratischen Kultur sowie Chancen eines zukunftsfähigen Fortschritts. Wir sind für Fortschritt. Aber er darf nicht zum menschlichen, gesundheitspolitischen und sozialen Rückschritt unse­rer demokrati­schen Kultur werden“, schreibt Prof. Karl Richter (Universität Saarland) in seiner „Charta kri­tischer Bür­ger“ vom 1.12.2004. „Demokratie ist ‚Herrschaft des Volks‘ – auf der Basis des Grundgesetzes. Verstößt eine Regierung gegen dieses Gesetz, degradiert sie das Volk gar zu einer Herde ohn­mächtiger Versuchsobjekte, so hat sie ihren demokratischen Auf­trag verfehlt.“

Das in der Schweiz soeben angelaufene, mit 5 Mio. Fr. dotierte „Nationale Forschungs­programm NFP 57“ wird bis 2010 bloss einen bescheidenen Beitrag zu einzelnen aus der Sicht der Wissen­schaft unge­lösten Fragen leisten können. Die Programmleitung selber schränkt richtigerweise schon im voraus ein, dass das NFP 57 die Fra­ge nach den möglichen gesundheitli­chen Auswirkun­gen von elektro­magnetischer Strahlung „nicht abschliessend be­antworten“ können wird. Ne­ben 8 Studien mit Grundlagenforschung und 2 Studien über „gesellschaftli­che Risikokommu­nikation“ befasst sich im NFP 57 nur eine einzige (!) epi­demiologische Studie mit der Praxis. Sie soll erforschen „ob die all­tägliche HF EMF Exposi­tion [= Strah­lungsbelastung] über län­gere Zeit Symptome verursachen oder die gesund­heitsbezogene Lebensqualität beeinträch­tigen kann“. Bestenfalls wird diese Studie in drei Jahren bestäti­gen, was längst Erfahrungs­wissen ist. Die Sym­ptome sind heute aufgrund der Praxiser­fahrungen genauestens bekannt; die Beein­trächtigung der Lebensqualität der Betroffenen kann mit­erlebt werden. Ein Bei­spiel: Jede Stilllegung eines DECT-Schnurlostele­fons, dank welcher die Symptome der von dessen Strahlung be­troffenen Menschen wieder ver­schwinden, ist ein Hinweis für die eminente Schäd­lichkeit der gepulsten Hochfrequenz­strahlung. Und Tausende solcher Hinweise sind doch gewiss ein Be­weis.

Es ist verhängnis­voll, dass solche Beweise von der herrschenden Wissen­schaftsmeinung nicht zur Kennt­nis genommen werden. Denn die Politik rechtfertigt ihr tatenloses Abwarten mit eben dieser Wissenschaftsmeinung. Hierin liegt eine Aufforderung an alle seriösen Forscher, sich ihrer eigenen Überzeugung gemäss von dieser Wissenschaftsmeinung zu emanzipieren und öffentlich zum Gesundheitsrisiko der Mobilfunkstrahlung zu stehen. Aber es braucht eben Mut, den geschützten Raum der „Scientific Community“ zu verlassen.

Die gesamten Erfahrungen mit der Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung müssten den Staat längst zum Handeln veranlasst haben. Das Schweizer Umweltschutzgesetz (Art. 14/15) ver­langt, dass die Grenzwerte „nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung“ fest­zulegen sind. Da jedoch die Wissenschaft keine abschliessende Aussage machen kann oder will, müsste demnach prioritär die Erfahrung berücksichtigt werden. Fragt man nach, warum die durchaus vorhan­dene, um­fangreiche Erfahrung ignoriert wird, heisst es, sie sei nicht wissenschaftlich aufbereitet und ausge­wertet. Aber Forschungskredite zu ihrer Aufbe­reitung werden keine gesprochen... – Am aufschluss­reichsten wären Studien mit zeitwei­ser Stilllegung einer Mobilfunksendestation und medizi­nisch-wissenschaftlicher Beob­achtung der Reaktionen der Anwohner auf An- und Abschaltung des Senders. Solche Stu­dien wer­den schon lange gefordert, wur­den aber bisher nie gemacht. Weshalb wohl?

Alle Erfah­rungen, zusammen mit den heu­te schon greifbaren Forschungsergebnissen, rufen ein­deutig nach drasti­schen Massnahmen wie zum Beispiel sofortiger GSM-/UMTS-Ausbau­stopp und be­triebliche Zusammenlegung der parallelen Betreibernetze mit strahlungsmässiger Optimierung/Minimierung; Senkung der Grenzwerte; Verbot des DECT-Standards (Schnurlostelefone); Verzicht auf WLAN-Netze in Städten, an Schulen und Universitäten; keine neuen Funknetze wie Breitbandfunk (BWA/WiMAX) und Handyfernsehen (DVB-H), und mittel­fristig die gänzliche Ablö­sung der heutigen Funktechno­logien durch eine neue, noch zu ent­wickelnde, un­schädliche Tele­kommunikationstechnologie.

Solche Forderungen werden oft als unrealistisch abgelehnt. Doch wir müssen uns entschei­den. Lässt der Staat die Mobilfunkindustrie weiterhin ihre Eigeninteressen praktisch ohne Einschränkung verfolgen, ja fördert er sie darin, so besteht Anlass zu grösster Be­sorgnis. Nicht nur die gegenwärtige Lebensqualität und Gesundheit eines rasch wachsen­den Teils der Bevölke­rung ist beeinträchtigt. Gefährdet ist vor allem auch die langfristige Ge­sundheit der heuti­gen Kinder und Jugendlichen.

15. April 2007


1   Mobilfunk und Gesundheit; in: Schweizerische Ärztezeitung 2007;88: 6

2   Die Weltgesundheitsorganisation WHO (World Health Organization) vertritt in den letzten Jahren zunehmend die Interessen der Industrie

3   Egilman DS et al: Corporate Corruption of Science; Journal of Occupational and Environmental Health, Vol 11, No 4, Oct./Dec. 2005

4   Hardell L et al: Secret Ties to Industry and Conflicting Interests in Cancer research; American Journal of Industrial Medicine 2007 Mar;50(3):227-33.

5   www.uvek.admin.ch/dokumentation/reden/chef/20040626/01942/index.html?lang=de

6 a) Huss A et al: Source of Funding and Studies of Mobile Phone Use; Environmental Health Perspectives, ehponline 15.09.2006. b) Slesin L: Radiation Research and The Cult of Negative Results; Microwave News, July 2006

7   Wie die Mobilfunk-Industrie die Forschung und die Ärzteschaft für ihre Interessen zu instrumentalisieren versucht; Pressemitteilung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte für den Umweltschutz vom 14.Februar 2007. Diese Pressemitteilung wurde von fast allen Schweizer Tageszeitungen totgeschwiegen.


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Mobilfunkstrahlung: Die unbequeme Wahrheit

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Im Höfner Volksblatt erschien am 14. März 2007 ein halbseitiges Inserat mit obigem Titel. Der Text stammt von einer in Bäch (Gemeinde Freienbach SZ) wohnhaften Frau. Sie weiss, wovon sie schreibt: Sie leidet jeweils selber unter Beschwerden infolge elektromagnetischer Felder und Strahlungen. Deren Stärke liegt dabei weit, weit unterhalb der Schweizer Grenzwerte – die uns eigentlich schützen sollten.

Spürt man die Felder und Strahlungen selber nicht, so mag man glauben, elektrosensible Men­schen gebe es nur wenige. Doch dem ist nicht so. Jeder, der sich mit dem Thema befasst und die Augen offen hält, wird solche Menschen kennenlernen. Wie oft leiden vor allem Bewohner von Mehrfamilienhäusern unter DECT-Schnurlostelefonen und WLAN-Anlagen rundum, ohne zu wissen, woher sie ihre Schlafprobleme, ihren Druck auf den Kopf, ihr inneres Vibrieren, ihre Dauermüdigkeit, ihre Herzrhythmusstörungen, depressiven Stimmungen und anderes haben!

Wer jahrelang Strahlungs- und Feldmessungen bei Betroffenen gemacht und selber in Hunder­ten von DECT- und WLAN-Fällen erfahren hat, wie nach dem Ziehen des Steckers die Sympto­me verschwinden, der braucht keinen wissenschaftlichen Beweis, dass real ist, was er sieht. Er weiss mit Sicherheit: DECT- und WLAN-Strahlung schadet der Gesundheit. Ausserdem weiss er, dass um jede Mobilfunksendestation herum einige Bewohner unter der GSM- und UMTS-Strahlung der Antennen leiden. Er weiss, dass für immer mehr Menschen der Auszug aus der Wohnung auf der Flucht vor den Antennen schliesslich der einzige Weg zur Wiederher­stellung der Lebensqualität oder gar der Gesundheit ist – falls sie einen Ort mit weniger Strah­lung überhaupt noch finden. Er weiss: Die Grenzwerte für Antennenstrahlung schützen uns nicht.

Die Verfasserin des Inserates „Mobilfunkstrahlung: Die unbequeme Wahrheit“ gehört zu denje­nigen Elektrosensiblen, die aufgrund ihrer eigenen Betroffenheit auch anderen helfen und sich für den Schutz der gesamten Bevölkerung einsetzen wollen.

Bürgerwelle Schweiz


Mobilfunkstrahlung:
Die unbequeme Wahrheit

Die Bächer haben sich in der Vergangenheit vehe­ment gegen Natel-Antennen gewehrt. Doch seit Dezember 2006 ist die erste UMTS-Antenne in Betrieb und eine zweite wird demnächst be­willigt. Die erste Antenne strahlt nun seit knapp drei Mo­naten und es gibt erste Erfahrungen, die recht un­gemütlich sind. In hundert Metern Ent­fernung wohnt eine alte Bächerfamilie, gesunde, positive und lebensfrohe Menschen. Die Inbe­triebnahme der UMTS-Anlage hat nun bewirkt, dass der Auf­enthalt speziell im Wohnzimmer kaum mehr mög­lich ist. Kribbeln, vor allem im Kopf, dumpfe Schmerzen, Augenbrennen, Ner­vosität und Surren im ganzen Körper, Konzen­trations- und Sehstörun­gen, Depressivität sind konstante Begleiterschei­nungen geworden. Selbst Telefon und Fernseher reagieren gestört, Schnittblumen und Zimmer­pflanzen welken.

Ich war vor Ort. Ich wollte am eigenen Körper er­fahren, wie sich die Bestrahlung anfühlt. So­fort hatte ich einen penetranten metalligen Ge­schmack im Mund und immer wieder das Krib­beln im Kopf. Und dann wurde der dumpfe Druck im Kopf sehr intensiv. Der ganze Körper reagierte mit demsel­ben unangenehm dumpfen, schmerzlichen Druck überall. Ich konnte wieder nach Hause gehen, was aber macht ein Mensch mit einer solchen Dauer­belastung? Im alten Chi­na gab es eine Folterart, die darin bestand, dem Todeskandidaten in regel­mässigen Zeitabstän­den einen Tropfen Wasser auf den Kopf fal­len zu lassen, eine harmlose Sache von un­glaublich grausamer Wirkung. Dauerbelas­tung durch kon­stante Bestrahlung ist nicht viel bes­ser.

In der Annahme, die Strahlungswerte im Wohnzim­mer seien zu hoch, wurden sofort Messun­gen be­auftragt. Aber da staunt der Bürger: Die gesende­ten Werte sind noch viel zu niedrig, um sich weh­ren zu können. Was der Einwohner als qualvoll und unzu­mutbar empfindet, dürfte nach den eidge­nössischen Grenzwerten in diesem Fall noch 15­mal stärker strahlen!

Umweltmediziner, Bau - und Elektrobiologen ha­ben dagegen Richtwerte, die auf der Praxis auf­bauen. Basis bilden einige Tausend internationa­le Messungen bei Betroffenen. Vergleichen Sie sel­ber: Baubiologischer Richtwert am Schlaf­platz für Unbedenklichkeit ist 6 Millivolt pro Me­ter. Alte, Kranke und Sensible können ab die­sem Wert be­reits mit Beschwerden reagieren. Und ab 200 Milli­volt pro Meter ist für sie ein Daueraufenthalt nicht mehr möglich. Man muss abschirmen, oder sie müssen wegziehen. Der Schweizer Grenzwert aber liegt bei 6000 Millivolt pro Meter! Da liegen Welten dazwischen. Was schützt dieser einsame Sechstausender inmitten einer niedrigen Zahlen­landschaft von Messwer­ten, wo bereits Symptome, Kräfteraub und Krankheit beginnen? Auf die Ver­kehrsgeschwindigkeit übertragen: In einem kinder­reichen Wohnquartier mit Tempo 20 müsste der Staat sagen, Bussen gibt es erst ab Tempo 600! Die­ser Grenzwert schützt nicht den Bürger, son­dern die Mobilfunkbetreiber. Hier liegen sie glas­klar vor Ihnen, die ungleichen Rechte von Einwoh­nern und Wirtschaft.

Die zweite Bächer UMTS-Antenne wird nächs­tens bewilligt. Der Grenzwert ist eingehalten. Sie steht sogar auf Gewerbegrund und sieht auf dem Sit­zungstisch unserer Behörden völlig harmlos aus. Was aber wirklich zählt: Sie steht mitten im Dorf­zentrum, rund herum ist Wohnzo­ne, die nächste Wohnung ist nur 16 Meter ent­fernt und im Umkreis von 100 Metern sind min­destens 40 Wohnungen betroffen. Wohn- und Lebensqualität sind nicht mehr gewährleistet, Gesundheit und Wohlbefinden aufs Spiel ge­setzt.

Ich bin besorgt und möchte unsere Einwohner auf­rufen, in Form von Leserbriefen ihre Meinung zu äussern. Es betrifft uns alle, und nur gemein­sam können wir Kraft entwickeln.

Wie wichtig ist für Sie das Natel?

Wollen Sie auf dem Handy fotografieren, fernse­hen, Filme schauen oder ins Internet gehen?

Wussten Sie, dass jede Handybenützung die Ab­strahlung einer Antenne für alle Anwoh­ner er­höht?

Wären Sie bereit, ganz bewusst und ver­mehrt wieder Ihren Festanschluss zu benützen und das Handy nur im Notfall für wichtige Kurzge­spräche zu gebrauchen?

Brauchen wir neue Antennen im Wohngebiet und brauchen wir UMTS-Antennen?

Wie wichtig ist Ihnen Wohnqualität und Gesund­heit?

Haben Sie Erfahrungen mit Natelantennen und deren Auswirkungen? Haben Sie Kinder, wie reagieren sie? Haben Sie Strahlungsbelas­tung am Arbeitsplatz?


Wir brauchen Lösungen, die für alle taugen. Ihre Meinung ist wichtig! Haben Sie Vorschläge, Ideen... Ich erinnere mich mit Wehmut an die vie­len Leserbriefe im Vorfeld der Wahlen vom letzten November. Es wäre ein Aufsteller, wenn ich mit diesem wichtigen Thema eine ähnliche Welle des Engagements und der Verbundenheit auslösen könnte. Wir brauchen dringend Ver­bundenheit, aber mit Herz und ohne Druck in Kopf und Körper!

Der Gemeinderat von Freienbach und der Regie­rungsrat sind aufgerufen, neue Wege zu su­chen!

Die Auswirkungen der UMTS-Antenne auf dem Dach der Bootswerft Bäch sind schädigend und unzumutbar, neue Bewilligungen sind zu sistie­ren.

Wäre es nicht sinnvoll und fair, die ganze Bevöl­kerung zu fragen, wie stark das allgemeine Bedürf­nis nach neuen Antennen überhaupt ist und Ange­bot und Nachfrage gezielt zu dosieren, statt die In­itiative einer Wirtschaftgruppe zu überlassen, die nur mit Blick auf  Wachstum handelt?

Wer übernimmt die Verantwortung für gesund­heitliche Schäden, wenn die Anbieter den Grenz­wert einhalten, ist das Gemeinde, Kanton oder Bund? Ich bitte die jeweils amtierende Be­hörde, ihrer Bewilligung die schriftliche Bestä­tigung beizulegen, dass die volle Haftung, von wem immer, übernommen wird.

Die beiden Bächer UMTS-Antennen stehen in der Gewerbezone. Das nützt aber wenig, wenn der engste Radius des Strahlungsfeldes bereits in die Wohnzone fällt.

Wäre es nicht sinnvoll, einen Nutzungsplan zu erstellen, der sich gezielt mit dem Antennenbau befasst und so durchdacht ist, dass Schulen, Be­wohner und Arbeitende vor dermassen aggressi­ven Strahlen geschützt sind? Zonen, wo Antennen aufgestellt werden dürfen, könnte die Behörde zu­sammen mit einem Komitee aus ent­sprechenden Fachleuten erarbeiten.  Bereits be­willigte Antennen könnten so vorläufig sistiert werden, im Sinne einer Positivplanung, siehe Artikel von Erhard Pfister im „Höfner Volksblatt“ vom 8. Februar 2007.

Wenn sich der Gemeinderat, trotz Weisungen von oben, hinter die Anliegen der Bevölkerung stellt und sich für Gesundheit, Wohnqualität und Land­schaftbild einsetzt, bräuchte es auch einen Regierungsrat, der sich geschlossen hin­ter den Gemeinderat stellt, um die Bewegung von unten zu unterstützen. Sicher gibt es weite­re Gemeinde­behörden, die Verstärkung suchen und somit auch weitere Kantone, die sich an-sch­liessen würden, um so den Bund zu bewe­gen, einen gesundheit­lich vertretbaren Grenz­wert zu erstellen und nach­haltige Lösungen zu suchen.

Die Diskussion ist eröffnet.

Marlies Meli, Bäch


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Region Brüssel: Neu tieferer Strahlungs-Grenzwert als in der Schweiz!

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LE SOIR
Freitag 16. Februar 2007

Brüssel ist streng gegenüber den GSM-Antennen

Das Parlament der Region Brüssel hat mit grosser Mehrheit eine Vorlage bezüglich Umwelt­schutz gegen die Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung gutgeheis­sen.

Der mögliche Einfluss der GSM-Antennen auf die Gesundheit ist klar im Visier der Brüsseler Ab­geordneten. Gemäss den Urhebern der Vorlage soll mit der neuen Anordnung, die in zwei Jah­ren in Kraft treten soll, eine 47 mal strengere Norm durchgesetzt werden, als sie bisher auf Bundesebene galt. Sie ist auf ein 3'000 mal breiteres Frequenzband anzuwenden.

Der neue Beschluss sieht eine Umweltnorm vor, welche fordert, dass in der Umwelt 3 V/m (bei einer Referenzfrequenz von 900 MHz und für alles, was zwischen 0.1 MHz und 300 GHz ausge­strahlt wird) unter keinen Umständen überschritten werden dürfen.

Die bisherige Gesundheitsnorm des Bundes erlaubt eine elektromagnetische Strahlung von 20,6 V/m bei einer Referenzfrequenz von 900 MHz.

Bis zum Inkrafttreten der Anordnung obliegt es der Brüsseler Regierung, auf dem Weg einer Verfügung die Ausführungsbestimmungen bezüglich Kontrolle und Strafrecht für den Fall der Nichteinhaltung der Norm festzulegen.


Zusatzinformation
www.next-up.org

Abstimmung im Parlament vom 16. Februar 2007:
65 Abgeordnete dafür, 12 Enthaltungen, 0 Gegenstimmen

Strahlungskataster: Bis zum Inkrafttreten der Anordnung wird die Brüsseler Regierung die Ausführungsbestimmungen bezüglich Kontrolle und Strafrecht für den Fall der Nichteinhaltung der Norm festlegen. In diesem Zusammenhang muss die Brüsseler Exekutive einen Strah­lungskataster mit den technischen Daten der Antennen aktualisieren und veröffentlichen, an­hand dessen die Leistungsdichte der Strahlung in den öffentlich zugänglichen Zonen bestimmt werden kann. Für jedermann zugänglich soll dieser neue Kataster die Überprüfung des Strah­lungswertes in der eigenen unmittelbaren Umgebung ermöglichen.

Sanktionen: Der Beschluss vom Freitag sieht Bussen zwischen 100 bis 15'000 Euro oder Ge­fängnisstrafen von acht Tagen bis zwei Jahren vor, und der Richter kann die Entfernung des Senders anordnen (wobei 3 V/m der maximale Spitzenwert infolge sämtlicher Strahlungsquel­len ist). Gemäss Dominique Braeckman (Ökologische Partei) hatte das IBPT (Institut belge des services postaux et des télécommunications) vor zwei Jahren geschätzt, dass etwa 8% der An­tennen die neu einzuführende Norm nicht einhalten würden.

Belgisches Gesundheitsamt: In dieser Debatte hat der CSH (Conseil Supérieur de l'Hygiène) darauf hingewiesen, dass eine weitere Entwicklung der Verfügung denkbar sei, dies in Abhän­gigkeit vom Stand der Wissenschaft über die gesundheitlichen Auswirkungen der nichtionisie­renden Strahlung, bezüglich welcher zur Zeit noch zahlreiche Fragen unbeantwortet seien. (Anmerkung: gemeint ist eine weitere Verschärfung bis auf 0.6 V/m)

(Übersetzung des Artikels in LE SOIR und der Zusatzinformation von next-up durch Bürgerwelle Schweiz)



Die neue Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung der Region Brüssel

wurde am 20. Juni 2006 dem Brüsseler Parlament vorgelegt und am 16. Februar 2007 beschlossen. Praxisgerecht interpretiert sagt sie im Wesentlichen folgendes aus:

  • An allen öffentlich zugänglichen Orten dürfen die Immissionen infolge einer Mobilfunkstrah­lung von 960 MHz (Referenzfrequenz im GSM 900-Band) den Normwert von 3 V/m (24'000 µW/m²) zu keinem Zeitpunkt überschreiten.

  • Für alle anderen Sendefrequenzen zwischen 0.1 MHz und 300 GHz dürfen die folgenden Maximalwerte nicht überschritten werden:
    2 V/m (10'000 µW/m²) für Frequenzen unterhalb 400 MHz
    4.34 V/m (50'000 µW/m²) für Frequenzen oberhalb 2000 MHz.
    Dazwischen (das heisst zwischen 400 und 2000 MHz) steigt der Maximalwert linear an. Er berechnet sich nach der Formel „Maximalwert in µW/m² = 25 x Frequenz in MHz“.
    (Beispiel Referenzfrequenz GSM 900: 25 x 960 = 24'000 µW/m², entsprechend 3 V/m)

  • Es gelten also zum Beispiel die folgenden Maximalwerte:
    GSM 900: 3.00 V/m (24'000 µW/m²) (Endfrequenz 960 MHz)
    GSM 1800: 4.21 V/m (47'000 µW/m²) (Endfrequenz 1880 MHz)
    UMTS: 4.52 V/m (54'250 µW/m²) (Endfrequenz 2170 MHz)

  • Der Normwert gilt für die kumulierten Immissionen infolge aller relevanten Strahlungs­quellen mit einer Sendefrequenz zwischen 0.1 MHz und 300 GHz. Der Grenzwert ist einge­halten, wenn die Summe aller Quotienten „Einzelimmission/dazugehöriger Maximalwert“ kleiner als 1 ist. – Als Formel: Σ Si/Smax ≤ 1 , wobei Si die Einzelimmission und Smax der Maximalwert bei der zugehörigen Frequenz ist.
    Ein willkürlich gewähltes Praxisbeispiel für kumulierte Immissionen: Der zulässige Normwert wird an einem bestimmten Ort gerade erreicht (Σ Si/Smax = 1), wenn die Einzelimmissionen (= hochgerech­nete Höchstwerte für volle Senderaus­lastung und maximale bewilligte Sendeleistung) zum Beispiel
    2.30 V/m (14'000 µW/m²) für GSM900 und
    1.37 V/m (5'000 µW/m²) für GSM1800 und
    2.38 V/m (15'000 µW/m²) für UMTS
    betragen. Der kumulierte Wert beträgt dann 3.58 V/m (34'000 µW/m²).

  • Nicht berücksichtigt werden die Immissionen infolge Langwellen-, Mittel­wellen- und Ultrakurzwellenradio (LW, MW, UKW) sowie infolge des analogen und digitalen Fernsehens.

  • Nicht berücksichtigt werden auch die Immissionen infolge privater Geräte und Installatio­nen, insbesondere DECT-Telefonanlagen, WLAN, interne GSM-Netze.

  • Die Regierung erstellt einen öffentlich zugänglichen Senderkataster, aus welchem für je­den Sender genauer Standort, Typ, Abmessungen, Strahlungsrichtungen, Sendeleistung und andere technische Daten angegeben sind, aus denen für jeden Ort in den öffentlich zu­gänglichen Zonen die Immissionswerte berechnet werden können.



Kommentar
www.buergerwelle-schweiz.org

Dieser Brüsseler Beschluss bringt eine gewisse Verschärfung gegenüber den Schweizer Verhält­nissen, also einen etwas besseren Schutz als in der Schweiz. Eine differenzierte Betrachtung zeigt, worin diese Verbesserung besteht.

Schweiz

Für die kumulierte Gesamtstrahlung an einem beliebigen Ort gilt der sogenannte Immissions­grenzwert, der z.B. dem deutschen (von der WHO/ICNIRP empfohlenen) Grenzwert ent­spricht. Er schützt erklärterweise nur vor Übererwärmung des Körpers (Mikrowellenofen-Prinzip). Für GSM 900 beträgt er 41 V/m, für GSM 1800 58 V/m, für UMTS 61 V/m.

Eine ein­zelne Sendeanlage muss den Anlagegrenzwert einhalten. Als so genannter Vorsorge­wert ist er 10-mal tiefer, berücksichtigt aber nur eine einzige Sendeanlage, und er gilt im In­nern der Gebäude (Wohnen, Arbeiten). Für kombinierte GSM 900 + UMTS-Sender beträgt er 5 V/m, für GSM 1800- und/oder UMTS-Sender sind es 6 V/m. Auf Bal­konen gilt jedoch der höhere Im­missionsgrenzwert. Planungsrechtlich festgelegte Spielplätze sind die einzigen Orte, wo der An­lagegrenzwert auch im Freien einzuhalten ist. Die Einstrahlung infolge aller übrigen Strahlungs­quellen wird beim Anlagegrenzwert nicht berücksichtigt.

Region Brüssel

Der Brüsseler Grenzwert von nominell 3 V/m (bei üblicher GSM/UMTS-Mischung zur Zeit ca. 3.5 V/m) gilt im Freien. Diesbezüglich entspricht er dem rund 15- bis 20-mal höheren Schwei­zer Im­missionsgrenzwert. Bezüglich der Immissionen an Dauer-Aufenthaltsorten (Woh­nen, Ar­beiten) ist der neue Brüsseler Grenzwert aber mit dem Schweizer Anlagegrenzwert zu verglei­chen. Da er im Freien gilt, ist die Strahlung in den Gebäuden geringer. Die 3.5 V/m im Freien sinken bei üblicher Dämpfung durch die Gebäudehülle auf etwa 1 bis 2 V/m im Gebäude drin. Das bedeu­tet also nicht bloss eine Reduktion auf zwei Drittel (von 5 V/m auf 3.5 V/m), son­dern auf die Hälfte bis einen Fünftel des Wertes, der in der Schweiz in Ge­bäuden erlaubt ist.

Leider ist die Radio- und Fernsehstrahlung von der Kumulation ausgenommen, sodass im Nah­bereich starker Radio- und Fernsehsen­der zusammen mit der Mobilfunkstrahlung – wenn über­haupt – nur eine geringfügige Verbesserung resultiert.

Praktische Konsequenzen

Im Alltagsbetrieb sind GSM-Mobilfunksender kaum je voll ausgelastet. Messungen der tatsäch­lich einfallenden Strahlung ergeben in der Schweiz heute an den exponiertesten Stellen in Ge­bäuden nur selten mehr als 1 bis 2 V/m (reale Spitzenwerte, nicht auf volle Sender-Auslastung hoch­gerechnet). – In Brüssel wird man demnach künftig im Alltagsbetrieb in Gebäuden sogar in Sendernähe nur selten mehr als 0.2 bis 0.6 V/m messen.

Vergleich mit baubiologischen Erfahrungswerten

Was bedeutet das, verglichen mit den Erfahrungswerten des „Standards der baubiologischen Messtechnik“, wie er europaweit für empfindliche Menschen am Schlafplatz gilt? – Ein Mess­wert von mehr als 0.2 V/m hat für empfindliche Menschen die Empfehlung „dringliche Sanie­rung“ zur Folge. In der Praxis ziehen diese Menschen erfahrungsgemäss früher oder später in eine Wohnung mit gerin­gerer Belastung um. Auch mit dem neuen Brüsseler Grenzwert wird dem­nach in der unmit­telbaren Nähe von Mobilfunkantennen für Menschen aus den Risikogrup­pen (Kinder, Kranke, Betagte, Schwangere; Definition im Umweltschutzgesetz USG Art. 13 ²) ein Daueraufenthalt immer noch unzumutbar sein. – Beschwerdefrei sind elektrosensible Men­schen meist erst unterhalb ca. 0.006 V/m. Das ist 1/1000 des Schweizer Anlagegrenzwer­tes.

Trotzdem ist der neue Brüsseler Grenzwert ein gewisser, wenn auch bescheidener Fortschritt im Vergleich zur Schweiz: Der akute Gefährdungskreis um jeden Mobilfunksender, wo empfind­liche Menschen wegen der strahlungsbedingten Dauerbeschwerden nicht mehr menschenwür­dig leben können, und wo auch die anderen Menschen langfristig ein erhöhtes Krankheitsrisiko tragen, verkleinert sich mit den Brüsseler 3-4 V/m im Freien gegenüber den schweizerischen 5-6 V/m im Gebäude deutlich. Das gesamte Strahlungsniveau wird in bebauten Gebieten gene­rell etwas sinken.

Allerdings könnten die tieferen Sendeleistungen, zu denen die Mobilfunkbetreiber mit 3-4 V/m im Freien veranlasst werden, zur Folge haben, dass das Wettrüsten der Betreiber für eine mög­lichst gute „Indoor-Versorgung“ (gute Empfangsbedingungen bis zuinnerst in jedes Gebäude hinein) tendenziell zu ei­ner weiteren Verdichtung der Sendernetze führt. Punktuelle Strahlen­belastungen wären zwar nun geringer, aber das generelle Strahlungsniveau würde nicht so stark absinken wie erhofft. Das fatale, staatlich eingerichtete Konkurrenzprinzip mit mehre­ren parallelen Betreibernetzen wirkt auch aus diesem Grund gegen den Gesundheits­schutz. Gewiss wird durch die Konkurrenz der Betreiber das Mobiltelefonieren billiger, aber da­für stei­gen die Strahlenbelas­tung und dadurch zwangsläufig die Kosten des Gesundheitswe­sens.

Notwendigkeit eines ganzen Massnahmenpaketes

Wir sehen also: Eine einzelne Massnahme wie z.B. eine Grenzwertsenkung hat nur dann mit Sicher­heit einen günstigen Effekt für die Gesundheit, wenn sie mit flankierenden Massnahmen zu ei­nem Paket geschnürt wird. Ein solches Massnahmenpaket jedoch hat einschneidende Aus­wirkungen. – Ein gesamtgesellschaftlicher Entscheid steht an: Was wollen wir? Mit der heuti­gen Mobil­funktechnologie können wir nicht zugleich Mobilkommunikation und Gesundheit ha­ben. Denn Nutzen und Schaden des heutigen Mobilfunks sind untrennbar gekoppelt. Je mehr Mobilkom­munikation, de­sto schädli­cher. Daher gilt mit dieser Technologie unumstösslich:

Mobilkommunikation oder Gesundheit

Beides miteinander geht nicht. Die über zehnjährige Erfahrung zeigt es. Entscheidet man sich aber für die Gesundheit, so muss ein ganzes Massnahmenpaket verwirklicht werden. Die ein­zelnen Massnahmen dieses Paketes könnten – als Diskussionsgrundlage – zum Beispiel sein:

  • Abschalten tageszeitlich unnötiger Sender: Die bei geringem Gesprächs- und Daten­verkehr überflüssigen Mobilfunksender werden durch ein gemeinsames Betriebsmanage­ment aller Mobilfunkbetreiber zeitweise ganz abgeschaltet. Gesundheitlich ist dies vor allem während der nächtlichen Ruhephase wichtig. Während dieser Zeiten fallen dann bis zwei Drittel der gesamten Standby-Sendeleistung der drei grossen Betreiber weg. (Der Standby-Betrieb macht bei GSM den Grossteil der Strahlungsbelastung aus.) – Oder noch besser:

  • Nur ein einziger Betreiber (evtl. pro Region): Streichung des gesundheitlich verhäng­nisvollen Konkurrenzprinzips aus dem Fernmeldegesetz FMG Art. 1 ² c, damit durch Fusion ein einziges Netz geschaffen werden kann. Dieses kann bezüglich Strah­lung viel besser op­timiert werden. Für niedrige Tarife muss auf andere Weise gesorgt werden, z.B. durch re­gional zugeteilte Betreibermonopole.

  • Drastische Grenzwertsenkung: die Brüsseler 3 V/m sind ein Anfang; 0.6 V/m (Forde­rung der Schwei­zer Ärzte für den Umweltschutz) sind schon besser, aber genügen noch nicht. Wollen wir die stei­gende Zahl der Elektrosensiblen schützen, so ist eine stärkere Grenzwertsen­kung nötig. Mittel- bis langfristig schützen wir damit uns alle.

  • Resultate des NFP 57 nicht abwarten; Handlungsbedarf jetzt. Wegen der Dring­lichkeit der Situation können die erst 2010 greifbaren Resultate des Nationalen Forschungs­programms NFP 57 zu Risiken elektromagnetischer Strahlung nicht abgewar­tet werden. An­gesichts der heute bereits überwältigenden Evidenz der Schädlichkeit nichtionisierender Strahlung ist Abwarten nicht verantwortbar. Vorsorglich gehandelt werden muss jetzt.

  • Demokratisierung des Antennen-Baugenehmigungsverfahrens: Die Mobilfunk­sender sind dem althergebrachten, nachbarrechtlich-kommunal-kantonalen Baugenehmigungsver­fahren angehängt, unterstehen aber durch den Vollzug im Rahmen der NISV (Verord­nung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) dem Bundesrecht. Dadurch greifen die Rechtsmittel des Bürgers nicht. Alle aus Gesundheitsgrün­den geführten Einsprachen zer­schellen an dem (von der Industrie beeinflussten) Strahlungsgrenzwert des Bundes. Die öffent­liche Dis­kussion findet nicht wirklich statt. Das Vertrauen in Behörden und Gerichte schwindet. Das Volk muss daher wieder demokratische Eingriffsmöglichkeiten erhalten. Und damit es mit­entscheiden kann, muss es über die Gesundheitsrisiken informiert werden.

  • Erfassung der ortsfesten und der mobilen Strahlungsquellen: Die Einzelgerä­te (Handys, DECT-Telefone, WLAN-Anlagen usw.) müssen ebenso der gesundheitlich motivier­ten Regelung (Emissionsbegrenzungen; Verbote) unterstellt werden wie die ortsfesten Sen­deanlagen gemäss NISV .

  • Kumulation elektromagnetischer Strahlung und Felder: Gemäss NISV werden hoch- und niederfrequente Strahlung und Felder nicht summiert. Die biologischen Wir­kungen im lebenden Organis­mus summieren sich aber sehr wohl. Für die Gesundheit massgeblich ist daher die Gesamtbelas­tung an kumulierter Strahlung und nieder­frequenten Feldern. Dies ist neu in der gesetzli­chen Regelung zu berücksichtigen.

  • Telekommunikationspolitik und Gesundheit: Die Telekommunikationspolitik muss neu unter das Primat der Gesundheit gestellt werden. Internationale Konkurrenzfähigkeit und der Wirtschaftsförderung gehören in die zweite Priorität. Diese Forderung macht auf Bun­desebene weitreichende Gesetzes-, Struktur- und Kompetenzänderungen nötig und muss personelle Konsequenzen haben.

  • Unschädliche Funktechnologie: Die heutige, in gesundheitlicher Hinsicht ausgespro­chen risikoreiche Mobilfunktechnologie muss baldmöglichst durch eine ande­re, nicht gesundheits­schädliche Telekommunikationstechnologie abgelöst werden. Dazu müssen die ge­setzlichen Rahmenbedingungen geschaffen und umfangreiche Forschungs­mittel bereitge­stellt werden.

24.02.07


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Mobilfunkantennen auf Hochspannungsmasten:
Kompetenz neu bei Gemeinde/Kanton

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Das Bundesgericht im Januar 2007: Mobilfunkantennen auf Hochspannungsmasten werden ab sofort nicht mehr vom Bundesamt für Energie (BFE), sondern vom Standortkanton respektive von der Standortgemeinde bewilligt, wie alle anderen Antennen. Bedeutet das endlich ein bisschen mehr Demokratie – oder ist es derselbe behördliche Dampfwalzen-Vollzugsautomatismus, neu jetzt ein­fach über den Kanton statt wie bisher über das Eidg. Starkstrominspektorat (EStI) und das BFE?

Das Bundesgericht hat in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass der Bau einer Mobilfunkantennenanlage auf einer Hochspannungsleitung dem kantonalen Recht untersteht und deshalb nicht die Bundesbehörden, sondern die Kantone beziehungsweise Gemeinden für die Erteilung einer Baubewilligung zuständig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Vorhaben innerhalb oder ausserhalb der Bauzone liegt.

Laut dem Urteil 1A.12/2006 vom 5. Januar 2007 aus Lausanne stellt die Errichtung einer Mobilfunkantennenanlage auf einem Hochspannungsmasten nicht eine Änderung der elektrischen Anlage dar, sondern ist als eigenständige Nebenanlage zu betrachten, die nichts oder nur wenig mit Elektrizität zu tun hat. Deshalb ist – entgegen der bisherigen Regelung – das Elektrizitätsgesetz des Bundes nicht mehr anwendbar.

Was bedeutet das in der Praxis? Wir stellen nachfolgend die beiden unterschiedlichen Vollzugsverfahren nebeneinander hin.

 

1.  Das bisherige Verfahren für Antennen auf Hochspannungsmasten über das EStI und das BFE

Das Antennenbaugesuch wurde im amtlichen Organ publiziert. Da stand zum Beispiel: „Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen: Öffentliche Planauflage. Egg. Änderung von Hochspannungsmast Nr. 73 der 380 kV-Leitung Benken-Fällanden des EWZ durch den Einbau einer Antennenanlage der Swisscom“ Dann folgte eine Reihe von Rechtsbelehrungen, aus denen der Unkundige nicht klug wurde.

Wer hätte beim Lesen des fettgedruckten Anzeigetitels vermutet, dass es sich nicht etwa um eine Arbeit an einer Starkstromanlage, sondern um die Montage einer leistungsstarken GSM-/UMTS-Mobilfunksendeanlage auf einem Hochspannungsmasten handelte? Und wo stand dieser Mast Nr. 73 auf einer Leitungslänge von 11 Kilometer (!) innerhalb der Egger Gemeindegrenzen? – Man musste also zuerst überhaupt merken, dass es um eine Antennen-Baueingabe ging, und dann musste man bei der Gemeindeverwaltung in die Baueingabe Einsicht nehmen. Erst dann wusste man, was geplant war, und wo.

Machte man dann eine Einsprache, so wurde man zu einer Einspracheverhandlung mit Vertretern des EStI, des BFE, des Mobilfunkbetreibers und der Gemeinde eingeladen. Diese Einspracheverhandlung hatte letztlich den Zweck, einen zum Verzicht auf die Einsprache zu bewegen. War man zum Rückzug nicht bereit, wurde die Einsprache an das BFE zur materiellen Behandlung weitergeleitet. Das BFE wies die Einsprache zurück, weil die Grenzwerte eingehalten seien. So weit war alles kostenlos. Hätte man den Fall an die Rekurskommission des Bundes weitergezogen, so hätten die Kosten inklusive Parteientschädigung an die Betreiberfirma begonnen. Die letzte Instanz wäre das Bundesgericht gewesen – wie auf dem nachstehend beschriebenen Weg über Gemeinde und Kanton.

 

2.  Das ab 2007 neu für alle Antennen, auch solche auf Hochspannungsmasten, gemeinsame Verfahren über Gemeinde und Kanton

Viele, viele Bürger unseres Landes haben in den letzten Jahren dieses Verfahren schon über eine oder mehrere Instanzen durchgezogen. Sie opferten dafür – und opfern noch immer – Unmengen an Zeit und Geld. Aus „diffuser Angst vor der Strahlung“, wie es offiziell immer heisst? Nein, aufgrund der notgedrungenen Beschäftigung mit der Materie. Dadurch stossen sie auf das offiziell geleugnete, aber in der Praxis evidente hohe Risikopotential einer Gesundheitsgefährdung. Und viele Hauseigentümer erkennen ausserdem die Gefahr einer künftigen Unverkäuflichkeit oder einer Wertminderung ihres Hauses.

Alle diese Betroffenen, die in Einsprachen, Rekursen, Verwaltungsgerichtsbeschwerden und unter Weiterzug ans Bundesgericht das eigentliche Argument, nämlich die Gefahr für die Gesundheit geltend machten, wurden enttäuscht. Nicht ein einziges Mal ist bisher das Gesundheitsargument gerichtlich geschützt worden. Die Feststellung zahlloser Beschwerdeführer, dass die NISV (Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) dem Vorsorgegedanken des Umweltschutzgesetzes nicht genüge, und dass die in diesem Gesetz ausdrücklich geforderte Berücksichtigung nicht nur des Standes der Wissenschaft, sondern auch der Erfahrung ignoriert werde, ist auf allen Instanzen durchwegs abgewiesen worden. Das Bundesgericht verweist immer auf das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und auf den Bundesrat, wo die Kompetenz für die Beurteilung der Gesundheitsschädlichkeit liege.

Eine zentrale Rolle spielt dabei stets der Bericht Nr. 162 des BUWAL (jetzt BAFU) von 2003 mit Nachtrag von 2004. Dieser Bericht basiert auf einer Analyse ausgewählter wissenschaftlicher Studien. Im Nachtrag 2004 wurden 3 Studien über Mobilfunk-Basisstationen einbezogen, aber als nicht aussagekräftig bewertet. Die Schlussfolgerung lautet: „Es kann weiterhin nicht abschliessend beurteilt werden, ob die Grenzwerte der ICNIRP und die darauf basierenden Immissionsgrenzwerte der NISV vor langfristigen Schäden genügend Schutz bieten. Dies gilt auch für Expositionen im Bereich der Anlagegrenzwerte der NISV, da auch in diesem [zehnmal niedrigeren; Anm. d. Red.] Dosisbereich noch Hinweise auf mögliche Wirkungen mit gesundheitlicher Relevanz bestehen. Aus wissenschaftlicher Sicht ist daher weiterhin ein vorsorgeorientierter Ansatz im Umgang mit nichtionisierender Strahlung und eine Verstärkung der Forschung erforderlich.“  

Doch wann ist der Umgang mit der Strahlung „vorsorgeorientiert“? Das Bundesamt zieht den Schluss: Es gibt noch keine „gesicherten Erkenntnisse“, also lassen wir die Grenzwerte bis auf weiteres so hoch, wie sie sind. Sie sind ja „vorsorglich“ bereits zehnmal tiefer als die internationalen; damit ist dem Vorsorgeprinzip Genüge getan. Und das Bundesgericht schliesst sich dieser Meinung an...

...obwohl diese Grenzwerte mit wirklicher Vorsorge nicht das Geringste zu tun haben, denn gemäss dem Bundesgericht selber wurden die Anlagegrenzwerte festgelegt „aufgrund der technischen und betrieblichen Möglichkeiten und im Blick auf die wirtschaftliche Tragbarkeit für die Mobilfunkbetreiber“ (Zitat aus dem Bundesgerichtsurteil vom 30.8.2000);

...obwohl die Studie der Universität Wien [Hutter et al., 2006] einen signifikanten Zusammenhang von Beschwerdesymptomen mit der Höhe des Strahlungswertes infolge GSM-Mobilfunksendern zeigt, und dies sogar in einer zufällig ausgewählten Durchschnittsbevölkerung. Dem Bundesgericht jedoch genügt diese Studie nicht zur Änderung seiner Meinung, obwohl sie wissenschaftlich einwandfrei ist (BGE 1A.60/2006);

...obwohl in der Praxis heute eine geradezu überwältigende Evidenz für Beschwerden und Gesundheitsschäden bei einer Strahlung weit unter dem Grenzwert besteht. Beschwerden gibt es ab 1/1000, Gesundheitsschäden langfristig ab einer Grössenordnung von 1/100, mittel- und teils sogar kurzfristig ab etwa 1/10 des Schweizer Anlagegrenzwertes von max. 6 V/m, je nach der individuellen Neigung, bestimmte Krankheiten zu entwickeln. Als besonders aggressiv und beschwerdeträchtig hat sich in der Praxis für empfindliche Menschen seit 2004 die UMTS-Mobilfunkstrahlung erwiesen. Durch Beschwerden motivierte Wohnungswechsel betroffener Personen sind heute schon fast „normal“. Das weiss jeder, der sich z.B. durch seine Strahlungs-Messtätigkeit in Betroffenenkreisen auskennt. Alle diese Fakten werden jedoch offiziell immer noch durchwegs ignoriert oder negiert.

Auch in diesem Vollzugsverfahren über Gemeinden und Kantone scheitern demnach alle Einsprachen, Rekurse und Gerichtsbeschwerden, die gesundheitlich argumentieren, an der unüberwindbaren „Grenzwertmauer“. Die Grenzwerte sind eingehalten, also wird bewilligt.

Gemeindebehörden, die sich für die Gesundheit ihrer Einwohner wehren, indem sie Antennenprojekte nicht bewilligen, werden vom Kanton in die Schranken gewiesen.

Wenn das Beschreiten des Rechtsweges manchmal trotzdem Erfolg hat, das heisst ein Antennenprojekt zu Fall bringen kann, dann immer mit anderen Argumenten, nie jedoch mit dem Gesundheitsargument, um das es doch in Wirklichkeit geht.


Fazit

Der gesundheitlich betroffene Bürger hat zwar in beiden beschriebenen Vollzugsverfahren gewisse Rechtsmittel. Er kann Einsprache erheben und diese bis zum Bundesgericht weiterziehen. Aber faktisch hat er doch keinerlei rechtliche Eingriffsmöglichkeiten. Er scheitert in seinen Bemühungen stets an der „Grenzwertmauer“. In der Praxis ist die Gesundheit der unter Mobilfunkstrahlung stehenden Bevölkerung kein durch die Rechtsordnung geschütztes Gut.

Im Gegenteil: Wo es rechtmässig um den Schutz der Gesundheit gehen müsste, haben die Mobilfunkbetreiber für ihren Netzausbau sogar freie Bahn. Nichts kann sie mit dem gesundheitlichen Argument letztlich stoppen. Damit wird dem in Art. 10 der Bundesverfassung garantierten Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit eindeutig zuwidergehandelt. Im Zusammenhang mit der Mobilfunkstrahlung muss die geistige Unversehrheit, neben der körperlichen, ausdrücklich mitgenannt werden. Denn ein Haupt-Angriffspunkt der Mobilfunkstrahlung heutiger Technik ist das Zentralnervensystem mit dem Gehirn.

Der Mobilfunk trägt in der Schweiz zur Zeit namhaft dazu bei, dass die Begriffe des Rechtsstaates und der Demokratie ausgehöhlt werden. Darunter leidet das politische Klima. Der Unmut in der Bevölkerung steigt, das Vertrauen in die Behörden sinkt.

Dennoch ist die Übertragung der Kompetenz für die Behandlung von Antennenprojekten auf Hochspannungsmasten auf Gemeinde und Kanton ein gewisser Lichtblick. Zwar ist die Gemeinde juristisch nur das unterste Rädchen im NISV-Vollzugsautomatismus. Aber sie kann den Ablauf dieses Automatismus hemmen oder gar unterbrechen. Dazu braucht es Initiative, und es braucht auch Mut und Geld. Beides ist umso eher vorhanden, je geschlossener die Bevölkerung durch ihren Widerstand gegen ein Antennenprojekt hinter den Gemeindebehörden steht.

Esslingen, 28. Januar 2007

 

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„Nicht in meinem Hinterhof!“

Von Sianette Kwee*

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Als in Dänemark die UMTS-Lizenzen verkauft wurden, war Prof. J. Bach Andersen von der Universität Aalborg Chefberater der dänischen Regierung,. Zu jener Zeit hatte er schon jahrelang für einige Telekommunikationsfirmen (Siemens; TDC usw.) gearbeitet. In seinem Expertenbericht schrieb er, UMTS-Strahlung sei völlig harmlos. Während all der Jahre beharrte er darauf, dass es keine wissenschaftlichen Beweise für irgendwelche gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern gebe, und UMTS-Strahlung sei bestimmt die harmloseste von allen Strahlungen. Vor allem machte er sich lustig über all diejenigen, die sagten, Sendemasten seien gefährlich, sowie über Wissenschafter, deren Studien über biologische Effekte von Hochfrequenzstrahlung positive Resultate zeigten. Deshalb wurde er auch mit der Administration von Projekten betraut, die mit der Absicht des „Weisswaschens“ finanziert wurden. Das Geld erhielten die Experten, die den Bericht schrieben.

Zufälligerweise war nun in Aalborg ein UMTS-Sendemast von TDC (eines dänischen Mobilfunkbetreibers) neben einer Schule mit Kindergarten und überdies ziemlich nahe beim Haus von Prof. Bach Andersen geplant. Schuleltern und Anwohner organisierten eine Protestveranstaltung. Doch nicht nur die Presse war da, sondern auch Bach Andersen. Im Interview sagte er zum Journalisten, dass man, obwohl es noch keine Beweise und nicht genügend Forschung über die gesundheitlichen Auswirkungen der Sendemasten gebe, dennoch das Vorsorgeprinzip anwenden sollte. Daher solle man in diesem Fall die Bedenken der Anwohner ernst nehmen. Natürlich hatte das überhaupt nichts zu tun mit der Tatsache, dass sein Haus so nahe beim geplanten Mast stand… Der Journalist fragte ihn nicht, woher diese Sinnesänderung bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen von Hochfrequenzstrahlung käme.

(Englisches Original der Mitteilung von Sianette Kwee unter http://www.emfacts.com/weblog/index.php?p=542 ;
Übersetzung Bürgerwelle Schweiz)

*Sianette Kwee, Prof. emerit. Universität Aarhus, Sensommervej 16, DK-8600 Silkeborg, Dänemark. Auch im Ruhestand kämpft die engagierte Wissenschafterin für die Bewußtseinsbildung auf dem Gebiet der gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung. Nachstehend der Bericht über eine Forschungsarbeit (2002) von Sianette Kwee.

 

 

Prof. Sianette Kwee : Die Auswirkungen von Hochfrequenzstrahlung auf die Zellproliferation sind nicht-thermischer Art

Quelle: Prof. Sianette Kwee, Abteilung Medizinische Biochemie, Universität Aarhus, Dänemark

Vorgestellt bei dem Seminar der COST 281 „Subtle temperature effects of RF-EMF“, London 2002; Nachricht und Kommentar von Elektrosmognews

 

Dänische Wissenschaftler kritisieren zu hohe Grenzwerte:
Mobilfunkstrahlung hat schon bei sehr tiefen Levels
biologische Auswirkungen

Erneut hat eine Studie biologische Wirkungen von Mikrowellen-/Mobilfunkstrahlung bei sehr niedrigen SAR- Werten gefunden. Ein dänisches Wissenschaftler-Team um Prof. Sianette Kwee von der Universität Aarhus fand bei Untersuchungen heraus, dass Expositionen mit extrem niedrigen SAR-Werten im Bereich von 0,0002 - 0,002 Watt pro Kilogramm Veränderungen im Zellzyklus bewirkten, welche Veränderungen bei der Zellproliferation (Zellwucherung) erklären könnten. Die Wissenschaftler wiesen außerdem nach, dass die Strahlenexposition Veränderungen in der Signaltransduktion im Zellkern auslöst. Solche Veränderungen können beispielsweise zum Wachstum oder zum Tod der Zelle führen.

Die Wissenschaftler äußerten deutliche Kritik an den bestehenden Grenzwerten, die ausschließlich auf akuten thermischen Wirkungen basierten. Sie verwiesen darauf, dass Gewebeschäden viel früher auftreten, bevor Labortiere Verhaltensveränderungen zeigen oder durch thermische Effekte sterben.

Die dänischen Wissenschaftler betonten, dass genügend experimentelle Beweise vorlägen, um die Gültigkeit der nur auf thermischen Effekten beruhenden Grenzwerte in Frage zu stellen. Viele Studien an Zellkulturen hätten bereits überwältigende Beweise gefunden. Während der letzten Jahre hätten außer ihrer eigenen Studie viele weitere Studien signifikante Veränderungen in verschiedenen Zellprozessen gefunden, die durch sehr niedrige spezifische Absorptionsraten verursacht wurden.

Anmerkung der Elektrosmognews: Erneut alarmierende Ergebnisse einer Studie bei sehr niedrigen Immissionswerten. Alle auf dem Markt befindlichen Handys überschreiten diese Werte erheblich (zulässiger SAR- Wert: 2,0 W/kg). Auch bei Anwohnern von Mobilfunksendern können diese Levels noch in weiter Entfernung erreicht werden, denn hier ist ein SAR-Wert von 0,08 W/kg noch zulässig (rund um die Uhr).

Noch eine Ergänzung zur Cost 281: Die Cost 281 ist eine Forschungsgruppe der Europäischen Union, die stark von der Mobilfunkindustrie dominiert wird (Vorstand, Vorsitz etc.). Dennoch sind in dieser Gruppe auch einige unabhängige Wissenschaftler vertreten, deren kritische Forschungsergebnisse jedoch von der COST 281 und ihrer Führung bisher nicht der Öffentlichkeit mitgeteilt wurden und deren kritische Stimmen verschwiegen werden, so z.B. unlängst bei der Stellungnahme der Cost 281 zur Machbarkeit epidemiologischer Studien bei Anwohnern von Mobilfunksendern.

Originalzusammenfassung der Studie (Englisch): Presented at COST 281 Seminar on “Subtle temperature effects of RF-EMF”, London 2002. NON-THERMAL EFFECTS OF EMF ON CELLULAR SIGNAL TRANSDUCTION Sianette Kwee, Dept. of Medical Biochemistry, University of Aarhus, Denmark

Quelle: http://omega.twoday.net/stories/205735/


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Mobilfunkantennen: Schule von Boykott bedroht

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CHEVREUSE, Mittwoch 7. Juni 2006
Schuleltern wollen nicht, dass ihre Kinder in der Lubin-Schule ein weiteres Jahr in der Nähe von Mobilfunkantennen verbringen müssen.

Das gab es bisher nicht: Etwa sechzig Familien in Chevreuse drohen, zum Schulbeginn die Schule zu boykottieren, wenn die neben der Lubin-Schule installierten Sendeantennen nicht abgebaut werden. Sie deponierten eine Sammelklage wegen Gesetzesverstoss.

Seit acht Monaten versuchen diese Familien, beim Mobilfunkbetreiber Gehör zu finden. Am heutigen Abend werden sie an einer öffentlichen Versammlung Gelegenheit haben, ihre Beunruhigung der Firma Orange mitzuteilen. „In Chevreuse sind wir von Antennen umzingelt“, sagt eine Mutter. „Kein Wunder, dass wir so guten Empfang haben. Antennen gibt es an vier Orten: Route de Choisel, Rodhon-Quartier, Hof Coubertin und schliesslich bei der Schule, wo im Jahre 2004 UMTS-Antennen dazu kamen.“

Gemäss einigen Eltern leiden die Kinder unter Kopf- und Bauchschmerzen und Müdigkeit…

„Die Kinder sind zehn Stunden am Tag während sechs Tagen in der Woche diesen elektromagnetischen Feldern ausgesetzt“, fährt sie fort. „Gemäss einigen Eltern leiden die Kinder unter Kopf- und Bauchschmerzen und Müdigkeit…“ Auch Erwachsene klagen, sie könnten nicht mehr schlafen und schreiben dies den Antennen zu.

Die Schuleltern, die der Elternvereinigung FCPE angehören, und die sich unter dem Namen „Harpe“ (Haro aux antennes relais – Protégeons nos enfants) zusammengeschlossen haben, unternahmen weitere Schritte um „die Anwendung des Vorsorgeprinzips“ zu erreichen. Mehrfach schrieben sie der Betreiberfirma, sprachen den Bürgermeister und ihre Abgeordnete Valérie Pécresse (UMP) an, bearbeiteten den Schularzt, alarmierten die übrigen Ärzte in der Stadt, forderten eine Untersuchung durch das DDASS (Gesundheits- und Sozialamt der Region Île de France), lancierten eine Petition mit mehr als 300 Unterschriften… immer unter demselben Motto: Abbau der Antennen. „Das ist die Vorbedingung für jegliche Verhandlungen“, beharrte Amina Medjahed, Sprecherin der Vereinigung. „Wir fordern den Abbau dieser Antennen. Dann wollen wir die Diskussion eröffnen für die Errichtung einer Charta wie in Paris und für die Versetzung der Antennen an einen einzigen, weit von den Wohngebieten entfernten Ort. Wir wollen das aber nicht im Streit, sondern in gegenseitiger Absprache machen.“ Der Betreiber seinerseits verteidigt den Standort. „Der Sender ist dort seit April 2004 installiert. Er ist Teil eines abgestimmten Netzes und dient der mobilen Abdeckung in diesem Sektor der Stadt.“ Und er erinnert an die Messungen: „Diese liegen unter 1 V/m, also unterhalb der Grenzwerte. Bei derart tiefen Werten gibt es keine Gefahr. Die elektromagnetische Strahlung ist dreimal geringer als diejenige eines Computerbildschirmes. Wir müssen die Bevölkerung beruhigen, Erklärungen geben und zeigen, dass es keinen Grund gibt, uns dem Volkszorn auszuliefern“, fährt der Betreiber fort, der nicht die Absicht hat, seine Antennen abzubauen.

Übersetzung: Bürgerwelle Schweiz

 

Kommentar der Bürgerwelle Schweiz:

Ein Beispiel aus unserem westlichen Nachbarland! Chevreuse hat knapp 6000 Einwohner.

Auch dort dieselben Probleme wie in ganz Europa: Beschwerden und Krankheiten in der Nähe von Antennen, als Folge davon Zusammenschlüsse der Betroffenen, Gerichtsklagen, Alarmierung der Behörden und Ärzte – und nun sogar ein Schulboykott.

Auch dort Falschinformationen seitens der Betreiber, zum Beispiel der unzulässige Vergleich Computerbildschirm – Mobilfunksender. Die Menschen schlafen nicht Nacht für Nacht gerade neben dem eingeschalteten Bildschirm. Aber sie werden sehr wohl jede Nacht durchgehend von den Mobilfunksendern bestrahlt. Und bezüglich Modulation (z.B. Pulsung) handelt es sich um völlig verschiedenartige Strahlungsarten. Auch die Frequenzen sind extrem unterschiedlich.

Auch dort der Rückzug der Betreiber hinter die Mauer der staatlichen Grenzwerte. – Die Grenzwertmauer! Wann fällt sie? – Dann, wenn der Druck von unten, aus der Bevölkerung, durch das wachsende, inmitten der Alltagsrealität erworbene Erfahrungswissen über Gesundheitsschäden gross genug wird. Dann, wenn genügend viele Verantwortungs- und Entscheidungsträger selber betroffen sein werden. Wie lange wird das noch dauern?

 So oder so: Es bleibt uns nichts anderes als unbeirrter, breiter Widerstand gegen jegliches weiteres Anwachsen der elektromagnetischen Strahlung. Es geht darum, die Vertuschungen und Unwahrheiten aufzudecken, auf denen der Ausbau der Netze basiert.


22.10.2006

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Erklärung der Bürgerwelle Schweiz zum Faktenblatt „Mobilfunk-Basisstationen“ des FORUM MOBIL

30. Juli 2006                                                     

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Das FORUM MOBIL – eine Organisation der Schweizer Mobilfunkbranche – hat im Juni 2006 an alle Gemeinden ein Faktenblatt verschickt. Davon erwartet das FORUM MOBIL eine Dämpfung des Widerstands vieler Gemeinden gegen weitere Mobilfunk-Projekte. Im Begleitbrief zum Faktenblatt bietet sich das FORUM MOBIL als Beraterin bei der täglichen Arbeit der Gemeindebehörden an.

Bereits haben einzelne Gemeindebehörden bei anstehenden Antennen-Baugesuchen dieses Faktenblatt als offizielle Antwort an Einsprecher versandt. Ob sie sich wohl bewusst sind, dass sie sich damit von der Mobilfunkbranche instrumentalisieren lassen – nichts mehr und nichts weniger?

Dieses Faktenblatt des FORUM MOBIL[1] muss als eine eigentliche Desinformationsschrift der Mobilfunkindustrie bezeichnet werden. Es suggeriert völlige Unbedenklichkeit der Mobilfunk-Basisstationen (Antennen). Dies entgegen der überwältigenden Praxis-Evidenz und entgegen den wissenschaftlichen Studien, die eindeutige Auswirkungen auf die Befindlichkeit und auf das Krankheitsgeschehen bei Antennenanwohnern aufgezeigt haben. Als neuste derartige Studie sei diejenige von Hutter et al. (2006) [2] aus Wien und Kärnten genannt. Sie fand in einem zufällig ausgewählten Bevölkerungsdurchschnitt einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen Beschwerdesymptomen und Mobilfunk-Strahlungsintensität.

Das FORUM MOBIL stützt sich im Faktenblatt auf zwei Quellen:

1)  Auf die Schweizer UMTS-Studie (2006)

   Grundsätzlich kann eine einzige negative Studie nicht als Beweis für Unbedenklichkeit gelten. Wenn in einem Experiment nichts gefunden wurde, heisst das nicht, dass nichts existiert.

   Über UMTS-Strahlung existiert ausserdem bereits eine positive Studie (die holländische TNO-Studie). Vorderhand gilt also zumindest ein „unentschieden“. Aber die TNO-Studie ist diejenige, welche die Praxiserfahrungen bestätigt.

   Dennoch will das FORUM MOBIL auf Grund der einzigen, negativen Schweizer UMTS-Studie „Entwarnung“ geben. Es stützt sich dabei auch auf die Stellungnahme der Bundesämter für Umwelt (BAFU), für Gesundheit (BAG) und für Kommunikation (BAKOM) zu dieser Studie vom 6.6.06, wo ebenfalls von „Entwarnung“ die Rede ist. (Selbst das BAFU und das BAG betreiben demnach Industrieförderung, statt dem gesetzlichen Auftrag gemäss die Bevölkerung wirksam zu schützen.)

   Die Schweizer UMTS-Studie sagt aus, dass kurzfristige UMTS-Strahlung das Wohlbefinden nicht störe. Dem widerspricht, dass a) die Gruppe der elektrosensiblen Probanden (aufgrund verschiedener Anzeichen) nicht repräsentativ war für die entsprechende Bevölkerungsgruppe, und b) einzelne Probanden während des Experimentes sehr wohl teils massive Beschwerden hatten (siehe z.B. K-Tipp vom 14.6.06), was in der Studie nicht erwähnt wird.

  Es ist unzulässig, das negative Resultat einer Studie mit bloss kurzfristiger Strahlungsexposition als Anlass für eine „Entwarnung“ zu nehmen. Beim Schutz der Bevölkerung geht es um den Schutz vor langfristigen Gesundheitsrisiken – um was denn sonst? Sieht man sich zu einer fundierten Beurteilung des Langfristrisikos nicht in der Lage, so hat man entsprechend den vorhandenen Hinweisen bestmögliche Vorsorgemassnahmen zu treffen. Sind diese Hinweise so klar und konsistent wie beim Mobilfunk, so verbietet sich ein Weiterausbau der Mobilfunknetze. Ein weiteres, jahrelanges Zuwarten mit griffigen Vorsorgemassnahmen, bis die extremen, realitätsfernen Beweisanforderungen, welche die Mobilfunkbranche stellt, vielleicht erfüllt sind, ist im Interesse der Volksgesundheit nicht zu verantworten. Auch die Ergebnisse des NFP-Forschungsprogramms des Bundes können nicht abgewartet werden.

Zusätzliche Argumente im Sinne einer kritischen Beurteilung der Schweizer UMTS-Studie sind in mehreren bereits erschienenen Stellungnahmen zu finden, z.B.[3],[4]. 

2)  Auf das WHO-Faktenblatt Nr. 304 „Elektromagnetische Felder und Gesundheitswesen – Basisstationen und kabellose Technologien“[5]

  Dieses Faktenblatt der Weltgesundheitsorganisation WHO behauptet, es gebe keinen wissenschaftlichen Nachweis für gesundheitliche Beeinträchtigungen wegen Radio- und Fernesehstationen seit 50 Jahren (Sutra Tower San Francisco USA[6]; Kurzwellensender Schwarzenburg CH[7], Holzkirchen D und Vatikan usw.; alle werden sie ignoriert); keinen Nachweis für eine erhöhte Krebsrate (die jüngst bekannt gewordenen Krebshäufungen um Basisstationen werden als „eher zufallsbedingt“ bezeichnet; die Krebsstudien Naila[8] und Netanya[9] werden ignoriert); keinen „konsequenten Nachweis“ über verändertes Schlafverhalten oder kardiovaskuläre Störungen; keine nachgewiesenen Symptome im Zusammenhang mit „elektromagnetischer Hypersensitivität“. – Alle diese Verneinungen betreffen exakt die neuen und neusten Studien oder Meldungen, die klare Hinweise für positive, in Studien auch statistisch signifikante Zusammenhänge zwischen Strahlung und Beschwerden oder Krankheit geben!

   Das Faktenblatt anerkennt – entsprechend der von der WHO vertretenen Doktrin – ausschliesslich thermische Auswirkungen von Hochfrequenzstrahlung auf den Organismus, das heisst eine Erwärmung des Körpergewebes. Nichtthermische (biologische) Wirkungen werden als unbewiesen dargestellt.

   Das Faktenblatt sieht die gesamten Risiken der Hochfrequenzfelder nicht als reale Risiken, sondern als ein blosses Problem der öffentlichen Risikowahrnehmung. Diese sei bestimmt von Gefühlen der Unsicherheit und Angst vor unbekannten Gefahren, von ästhetischen Bedenken und vom „Gefühl, zuwenig Kontrolle oder zu wenige Informationen über Entscheidungsprozesse“ bei der Errichtung neuer Basisstationen zu haben. Dieser realitätsfremden Risikowahrnehmung könne man mittels Bildungsprogrammen und effizienten Informationsstrategien „vertrauensbildend“ begegnen.


Dieses Faktenblatt der WHO enthält kein einziges belegbares Faktum. Es korrumpiert damit den Sinn des Wortes Tatsache, Faktum. Wahrheit und Unwahrheit werden nach Belieben austausch- und manipulierbar. – Es gibt keinen Grund, etwas anderes anzunehmen, als dass die WHO vorrangig die Interessen der Industrie vertritt. Die Gesundheit der Weltbevölkerung wird jenen Interessen offensichtlich untergeordnet.

Wir stellen fest, dass diese beiden Quellen, worauf sich das vom FORUM MOBIL im Juni 2006 an alle Gemeinden versandte Faktenblatt stützt, die Forderung nach ungehindertem Weiterausbau der Mobilfunknetze nicht rechtfertigen können. Das WHO-Faktenblatt Nr. 304 ist in keiner Weise vertrauenswürdig. Und die (nicht mängelfreie) Schweizer UMTS-Studie wird in unzulässiger Weise zu Gunsten des vom FORUM MOBIL gewollten Weiterausbaus der Mobilfunknetze benützt. Der wissenschaftlichen Korrektheit zuliebe müsste erwartet werden, dass die an der Studie beteiligten Forscher sich öffentlich gegen diesen Missbrauch ihrer Studie wehren.

 


[1] www.forummobil.ch

[2] Hutter, H-P., Moshammer,H., Wallner, P., Kundi, K. (2006): Subjective symptoms, sleeping problems, and cognitive performance in subjects living near mobile phone base stations; in: Occupational and Environmental Medicine 2006;63:307-313.

[3] Gemeinsame kritische Stellungnahme von Organisationen und Fachkräften zur Schweizer UMTS-Studie vom Juni 2006. Bürgerwelle Schweiz und 16 mitunterzeichnende Organisationen (Stand 5.7.06)

[4] Frentzel-Beyme, R.: Zürcher UMTS-Studie – wissenschaftlich kritisch beleuchtet; Bremen 20.6.06

[6] Cherry, N.: Criticism of the proposal to adopt the ICNIRP guidelines for cellsites in New Zealand; Lincoln University, 10/2/99. Neuauswertung der Sutra Tower Studie von Selvin et al. (1991)

[7] Altpeter, E.S. et al.: Study on health effects of the shortwave transmitter station of Schwarzenburg, Berne, Switzerland; BEW Publication Series, Study No. 55 (1995)

[8] Eger, H., Hagen, K.U., Lucas, B., Vogel, P., Voit, H. (2004): Einfluss der räumlichen Nähe von Mobilfunksendeanlagen auf die Krebsinzidenz; Umwelt Medizin Gesellschaft 17,  4/2004

[9] Wolf, R., Wolf, D., (2004): Increased Incidence of Cancer near a Cell-Phone Transmitter Station; International Journal of Cancer Prevention Vol 1, No.2, April 2004


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Schweizer UMTS-Studie, Juni 2006: Entwarnung??

Die Forscher der Uni Zürich und Bern und der ETH haben, statistisch gesehen, „nichts“ gefunden, also keine kurzfristigen Beeinträchtigungen des Wohlbefindens infolge UMTS-Strahlung. Und bezüglich der Langfristwirkungen könne man nichts aussagen. – Das BAFU (Bundesamt für Umwelt) macht daraus eine „Entwarnung“, wertet den Schweizer Grenzwert immer noch als „ausreichenden Schutz“ und erklärt Gemeinde-Moratorien als fachlich „unbegründet“ und juristisch „unzulässig“. Alles exakt im Sinne der Mobilfunkbetreiber, die die Studie zu 40% finanziert haben. – Die Medien, beeinflusst von der tendenziösen Pressekonferenz vom 6.6.06, übernehmen die „Entwarnung“ und machen aus den Informationen z.B. eine angebliche „Widerlegung der TNO-Studie“…  

Wohltuend sticht daraus der Kommentar der Solothurner Zeitung vom 7.6.06 aus der Feder ihres Chefredaktors hervor. Einer, der sich nicht hinters Licht führen liess!  Hier.  

Dass Teilnehmer am Zürcher UMTS-Bestrahlungsexperiment sehr wohl massive und länger anhaltende Symptome verspürten, meldete der K-TIPP vom 14.6.06.


Schweizer Betroffenen-Organisationen, Interessengemeinschaften und Einzelpersonen haben eine gemeinsame kritische Stellungnahme zur Zürcher UMTS-Studie herausgegeben. Nachstehend folgt die Zusammenfassung. Die gesamte aktualisierte Stellungnahme mit den Hintergrundinformationen kann hier angeschaut bzw. heruntergeladen werden.

 „Gemeinsame kritische Stellungnahme von Organisationen und Fachkräften zur Schweizer UMTS-Studie vom Juni 2006

Zusammenfassung

      In der holländischen TNO-Studie (2003) verursachte UMTS-Strahlung von 45 Minuten Dauer signifikant Beschwerden, und dies nicht nur bei sensiblen, sondern sogar bei nichtsensiblen Personen. In der Schweiz war gemäss Aussage der Autoren kein Effekt zu beobachten. Woher dieser Widerspruch?
      Grundsätzlich sind Studien mit bloss kurzzeitiger Bestrahlung ungeeignet, wo es um die Auswirkungen der Antennen-Dauerstrahlung geht. Untersucht man die beiden Studien trotzdem, so fällt auf, dass in Zürich die sensiblen Probanden im Durchschnitt 20 Jahre jünger waren als in Holland. Ausserdem wurden sie hier nicht nur mit 1 Volt pro Meter, sondern zusätzlich mit dem extrem hohen Wert von 10 V/m bestrahlt. Das ist fast das Doppelte des Schweizer Grenzwertes. Einzelne Probanden hatten denn auch massive Beschwerden, aber davon stand in der Studie nichts.
      Man kann also die beiden Studien eigentlich gar nicht vergleichen. Völlig unzulässig ist die in der Presse zu lesende Behauptung, die TNO-Studie sei durch die Schweizer Studie „widerlegt“ worden. Es ist umgekehrt: Die TNO-Studie ist der komplexen Realität nahe gekommen, die Zürcher Studie – wenn man nur die publizierten Informationen nimmt – jedoch nicht.
      Und was ist diese komplexe Realität? – Das sagen uns einerseits die Praxiserfahrungen von spezialisierten Ärzten, Messfachleuten und Betroffenenorganisationen ganz Mitteleuropas. Seit Jahren existiert ein umfangreiches Erfahrungswissen über den Zusammenhang von GSM-Mobilfunkstrahlung mit Beschwerden oder Krankheiten. Und die nunmehr zweijährigen Praxiserfahrungen mit UMTS zeigen vergleichbare Auswirkungen. Leider wird dieses Erfahrungswissen vom universitären Wissenschaftsbetrieb ignoriert, weil es statistisch nicht direkt verwertbar ist. – Andererseits gibt es eine Anzahl wissenschaftlicher Studien, die diesen Zusammenhang ebenfalls belegen, sowie mutige Wissenschafter, die seit Jahren deutlich vor dem Strahlungsrisiko warnen. Auch sie werden von wirtschaftsnahen Wissenschaftern, Behörden und Rechtspraxis ignoriert bzw. diskreditiert.
      Wir fordern: Trotz des negativen Ergebnisses der Schweizer UMTS-Studie darf jetzt keinesfalls Entwarnung gegeben werden. Kurzfristig ist nach wie vor ein Ausbaustopp der GSM- und UMTS-Mobilfunknetze die einzige verantwortbare Option. Die bestehenden Netze sind betrieblich zu einem einzigen Netz zu vereinen. Dieses kann dann wesentlich gestrafft und optimiert werden, und zur Schlafenszeit können zwei Drittel der Basisstationen ganz abgestellt werden. Zugleich sind die Sendeleistungen allgemein drastisch zu reduzieren. Langfristig kommt nur eine völlig andersartige, noch zu entwickelnde, möglichst risikoarme Mobilfunktechnologie in Frage. Die heutige, äusserst risikoreiche gepulste Mobilfunkstrahlung ist so rasch als möglich zu verlassen."

                                                                               die gesamte 4-seitige Stellungnahme als pdf-Datei

 

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Wien-/Kärnten-Antennenstudie 2006: Gesundheitsbeschwerden wissenschaftlich bestätigt

In einer dem Bevölkerungsdurchschnitt entsprechenden Personengruppe wurde ein gesicherter Zusammenhang zwischen vorhandenen Beschwerdesymptomen und Stärke der GSM-Mobilfunkstrahlung gefunden. Damit wurde jetzt in einer wissenschaftlichen Studie erneut bestätigt, was in der Praxis seit etwa einem Jahrzehnt evident ist. Aufgrund der jüngsten Beobachtungen in der Praxis ist ein solcher Zusammenhang überdies auch für UMTS-Strahlung wahrscheinlich. – Wichtig ist auch, dass die Studie in einer anerkannten medizinischen Fachzeitschrift erschien, also seitens der sogenannten konservativen Medizin akzeptiert wird. Damit ist bestätigt, dass Mobilfunkantennen in einem Teil der Bevölkerung umso stärkere Beschwerden verursachen, je höher die Strahlungsimmissionen sind.         

                                                                         Zusammenfassung der Studie als pdf-Datei


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