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BRIEFE/LESERBRIEFE

 

Inhalt dieser Seite:

  Leserbrief MZ LIMMATTAL 21. April 2007: Mobilfunkstrahlung: Schädlichkeit "nicht bewiesen"...?

  An Einwohner und Gemeinderat von Freienbach SZ: Aufruf "Mobilfunkstrahlung: Die unbequeme Wahrheit" als Inserat im Höfner Volksblatt vom 14.03.2007

  An den Gemeinderat von Freienbach SZ, Januar 2007: Offener Brief der SP Freienbach wegen des Weiterausbaus der Mobilfunknetze 

 An die saarländische Regierung: "Diverse Verbrechen in Musterländern des Mobilfunks: Kriminalbeamte ermitteln gemeinsam mit Wissenschaftlern und Bürgern"  von Karl Richter, Dr. phil. und emeritierter Professor der Universität Saarland (D),

  An das Bundesamt für Umwelt (BAFU), Dezember 2006: "Die wissenschaftliche Beurteilung von Studien bezüglich der Auswirkungen auf Mensch und Tier"

  An die Schweizerische Krebsliga, 6. September 2006: "Das maligne Melanom"

  An die Bauvorstände aller deutsch- und rätoromanischsprachigen Gemeinden der Schweiz, Juni 2006:Zur schwierigen Aufgabe der Gemeinden beim Vollzug der NIS-Verordnung“

  An die NIS-Fachstellen der Kantone, Juli 2006: „Zu den Problemen beim Vollzug der NISV. – Zürcher UMTS-Studie: Freipass für den weiteren Netzausbau?“

  An die Präsidenten der öffentlichrechtlichen Rekurs- und Beschwerdeinstanzen der Kantone, Juli 2006: „Zu den Problemen beim Vollzug der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)“









 

 

 

 




MZ Samstag, 21. April 2007 LIMMATTAL
Leserbriefe

Mobilfunkstrahlung: Schädlichkeit „nicht bewiesen“...?

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Fast in jedem Zeitungsartikel zu die­sem Thema steht, dass die Gesund­heitsschädlichkeit der Handy- und Antennenstrahlung „nicht bewiesen“ sei. Das ist falsch – und es ist richtig. Ein Widerspruch? Nein, es kommt nur darauf an, was man unter „bewiesen“ versteht.

Bewiesen ist die Schädlichkeit von GSM- und DECT-Strahlung in der Praxis schon längst, näm­lich seit etwa einem Jahr­zehnt. Jedes DECT-Schnurlostelefon ist ein Beweis, wenn man nach dem end­gültigen Ziehen des Steckers und Ersatz z.B. durch ein Schurtelefon wieder besser schläft, nicht mehr dauernd müde ist, die Herzprobleme oder die Depressionen verschwinden usw. In Deutsch­land forderte nach den ersten Praxiserfah­rungen schon 1999 eine Resolution besorgter Bürger und Fach­leute von Umwelt­minister Trittin ein Verbot des DECT-Funk­standards. – Mittlerweile gibt es etwa 10 wissen­schaftliche Stu­dien, die die Schädlichkeit von GSM-Antennenstrahlung in der Praxis bele­gen. Bei der neueren UMTS- und WLAN-Strahlung gibt es ebenfalls schon viele eindeu­tige Hinweise. Auf­grund der Erfahrung Elektrosen­sibler handelt es sich dabei um besonders „aggressive“ Strahlungsarten.

Noch nicht bewiesen ist die Ge­sundheitsschädlichkeit elektromagne­tischer Strahlung, wenn man den Standpunkt des herrschenden Wissen­schaftsbetriebes einnimmt. Da wird der genaue Nachweis ge­fordert, wie die Strahlung im menschlichen Kör­per, in den Körperzellen wirkt. Der Wirkungsmechanis­mus im menschli­chen Körper muss bewiesen sein. Je­des Glied in der Kette dieses Wir­kungsmechanismus muss in Laborex­perimenten durch verschiedene For­schergruppen mit demselben Ergebnis bestä­tigt wer­den. Dieses Ziel ist noch nicht erreicht.

Ein Beispiel: Dass Mobilfunk­strahlung die Erb­substanz schädigt, ist jetzt mehrfach nachgewiesen. Aber es fehlt noch der „schlüssige“ Beweis, dass daraus dann auch wirklich Krebs ent­steht. Die Krebsentstehung ist vor­derhand nur eine „Möglichkeit“. Jeder Mensch, der sich informiert, kommt bei gesundem Menschenverstand und Verantwortungsbe­wusstsein zum Schluss: Beweise hin oder her – die Hinweise haben sich heute derart ver­dichtet, dass die Zu­nahme der allge­genwärtigen elektromagnetischen Strahlung aus allen Quellen sofort ge­stoppt werden muss.

Anschliessend müssen Wege zu deren Verringerung gesucht werden. Das jetzt gestartete, 5 Millionen Fran­ken schwere „Nationale Forschungs­programm NFP 57“ wird uns mit sei­nen auf 2010 zu erwartenden Resulta­ten nur unwesentlich weiterbringen. Und unterdessen steigt der Strah­lungspegel weiter an. Neue Funk­dienste kommen dazu: WiMAX (= drahtloser Breit­bandanschluss BWA) und DVB-H (= Handyfernsehen), wieder ohne jegli­che gesundheitliche Vorprü­fung. Die SBB bau­en ihr eige­nes Bahnfunknetz GSM-R auf. Die Strahlung des digita­len Fern­sehens DVB-T und Radios DAB-T nimmt weiter zu. WLAN-Netze werden in al­len grösseren Städ­ten und sogar in Kurorten (!) ausge­baut. Fast alles ag­gressive, gepulste Strahlung.

Warum wird trotz dieser Erkennt­nisse nicht gehandelt? Ganz einfach, aber höchst folgenschwer: Weil die Mobil­funkindustrie ihre eigenen In­teressen nicht nur unbehindert, son­dern sogar mit staatlicher Unterstüt­zung durch­setzen kann. Sie tut dies über die für einen wirkli­chen Schutz viel zu hohen staatli­chen Grenzwerte, die sie ur­sprünglich der WHO selber vorge­schlagen hat; über von ihr durchge­führte oder (mit-)finanzierte For­schung, deren Ergebnisse dann die „Unschädlichkeit“ beweisen; über die Ver­breitung von Falschmeldungen be­züglich Studien, die Hinweise auf Schädlichkeit ergeben ha­ben; über ih­ren Einfluss auf Gesetzgebung, Voll­zug und Gerichtspraxis durch Lobby­arbeit bei Poli­tikern und Be­hörden; über ihren Einfluss auf die von den Werbeeinnahmen existenziell abhän­gige Presse; durch Schaffung eigener Institutionen mit „neu­tralem“ Anstrich (Kommission, Wissen­schaftsbeirat, Forum, Forschungsstiftung...); durch gezielte Diskreditierung ihr nicht ge­nehmer Wis­senschafter und Organisa­tionen...

Das ist keine „Verschwörungs­theorie“, sondern die neuer­dings so­gar in wissenschaftlichen Zeitschrif­ten offen beschriebene Realität in al­len Industriezweigen. Immer grössere Bevölkerungskreise leiden unter der Strahlung wahrnehmbar. Aber immer weniger leicht ist auch das Verdrän­gen dieser Tatsache.

Hoffentlich beginnen die Behör­den wegen der immer grösseren Of­fensichtlichkeit der Beschwerden und Gesundheitsschäden end­lich doch zu handeln – mit oder ohne NFP 57. Aber für zahllose Menschen ver­schlechtert sich die Lebensqualität un­terdessen wei­ter; immer mehr werden ernsthaft erkranken. Auch muss mit einer erst langfristig sich zeigenden Schä­digung der jungen Generation gerechnet werden. Deshalb kommt es nun auf jeden Einzelnen an, der sich über das Thema informiert, die Augen im All­tagsleben offen hält und das Thema privat und öffentlich anspricht. Das braucht zuweilen noch etwas Mut. Aber der „Druck von unten“, der durch das aktive Wahrnehmen der in­dividuellen Eigenverantwor­tung ent­steht, ist notwendig, damit auf der po­litischen Ebe­ne etwas geschieht.

MARGRIT RÜEGG-STÖSSEL,
IG GEGEN WEITERE ANTENNEN IN
DER GEMEINDE UNTERENGSTRINGEN


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Mobilfunkstrahlung: Die unbequeme Wahrheit

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Im Höfner Volksblatt erschien am 14. März 2007 ein halbseitiges Inserat mit obigem Titel. Der Text stammt von einer in Bäch (Gemeinde Freienbach SZ) wohnhaften Frau. Sie weiss, wovon sie schreibt: Sie leidet jeweils selber unter Beschwerden infolge elektromagnetischer Felder und Strahlungen. Deren Stärke liegt dabei weit, weit unterhalb der Schweizer Grenzwerte – die uns eigentlich schützen sollten.

Spürt man die Felder und Strahlungen selber nicht, so mag man glauben, elektrosensible Men­schen gebe es nur wenige. Doch dem ist nicht so. Jeder, der sich mit dem Thema befasst und die Augen offen hält, wird solche Menschen kennenlernen. Wie oft leiden vor allem Bewohner von Mehrfamilienhäusern unter DECT-Schnurlostelefonen und WLAN-Anlagen rundum, ohne zu wissen, woher sie ihre Schlafprobleme, ihren Druck auf den Kopf, ihr inneres Vibrieren, ihre Dauermüdigkeit, ihre Herzrhythmusstörungen, depressiven Stimmungen und anderes haben!

Wer jahrelang Strahlungs- und Feldmessungen bei Betroffenen gemacht und selber in Hunder­ten von DECT- und WLAN-Fällen erfahren hat, wie nach dem Ziehen des Steckers die Sympto­me verschwinden, der braucht keinen wissenschaftlichen Beweis, dass real ist, was er sieht. Er weiss mit Sicherheit: DECT- und WLAN-Strahlung schadet der Gesundheit. Ausserdem weiss er, dass um jede Mobilfunksendestation herum einige Bewohner unter der GSM- und UMTS-Strahlung der Antennen leiden. Er weiss, dass für immer mehr Menschen der Auszug aus der Wohnung auf der Flucht vor den Antennen schliesslich der einzige Weg zur Wiederher­stellung der Lebensqualität oder gar der Gesundheit ist – falls sie einen Ort mit weniger Strah­lung überhaupt noch finden. Er weiss: Die Grenzwerte für Antennenstrahlung schützen uns nicht.

Die Verfasserin des Inserates „Mobilfunkstrahlung: Die unbequeme Wahrheit“ gehört zu denje­nigen Elektrosensiblen, die aufgrund ihrer eigenen Betroffenheit auch anderen helfen und sich für den Schutz der gesamten Bevölkerung einsetzen wollen.

Bürgerwelle Schweiz

Mobilfunkstrahlung:
Die unbequeme Wahrheit

Die Bächer haben sich in der Vergangenheit vehe­ment gegen Natel-Antennen gewehrt. Doch seit Dezember 2006 ist die erste UMTS-Antenne in Betrieb und eine zweite wird demnächst be­willigt. Die erste Antenne strahlt nun seit knapp drei Mo­naten und es gibt erste Erfahrungen, die recht un­gemütlich sind. In hundert Metern Ent­fernung wohnt eine alte Bächerfamilie, gesunde, positive und lebensfrohe Menschen. Die Inbe­triebnahme der UMTS-Anlage hat nun bewirkt, dass der Auf­enthalt speziell im Wohnzimmer kaum mehr mög­lich ist. Kribbeln, vor allem im Kopf, dumpfe Schmerzen, Augenbrennen, Ner­vosität und Surren im ganzen Körper, Konzen­trations- und Sehstörun­gen, Depressivität sind konstante Begleiterschei­nungen geworden. Selbst Telefon und Fernseher reagieren gestört, Schnittblumen und Zimmer­pflanzen welken.

Ich war vor Ort. Ich wollte am eigenen Körper er­fahren, wie sich die Bestrahlung anfühlt. So­fort hatte ich einen penetranten metalligen Ge­schmack im Mund und immer wieder das Krib­beln im Kopf. Und dann wurde der dumpfe Druck im Kopf sehr intensiv. Der ganze Körper reagierte mit demsel­ben unangenehm dumpfen, schmerzlichen Druck überall. Ich konnte wieder nach Hause gehen, was aber macht ein Mensch mit einer solchen Dauer­belastung? Im alten Chi­na gab es eine Folterart, die darin bestand, dem Todeskandidaten in regel­mässigen Zeitabstän­den einen Tropfen Wasser auf den Kopf fal­len zu lassen, eine harmlose Sache von un­glaublich grausamer Wirkung. Dauerbelas­tung durch kon­stante Bestrahlung ist nicht viel bes­ser.

In der Annahme, die Strahlungswerte im Wohnzim­mer seien zu hoch, wurden sofort Messun­gen be­auftragt. Aber da staunt der Bürger: Die gesende­ten Werte sind noch viel zu niedrig, um sich weh­ren zu können. Was der Einwohner als qualvoll und unzu­mutbar empfindet, dürfte nach den eidge­nössischen Grenzwerten in diesem Fall noch 15­mal stärker strahlen!

Umweltmediziner, Bau - und Elektrobiologen ha­ben dagegen Richtwerte, die auf der Praxis auf­bauen. Basis bilden einige Tausend internationa­le Messungen bei Betroffenen. Vergleichen Sie sel­ber: Baubiologischer Richtwert am Schlaf­platz für Unbedenklichkeit ist 6 Millivolt pro Me­ter. Alte, Kranke und Sensible können ab die­sem Wert be­reits mit Beschwerden reagieren. Und ab 200 Milli­volt pro Meter ist für sie ein Daueraufenthalt nicht mehr möglich. Man muss abschirmen, oder sie müssen wegziehen. Der Schweizer Grenzwert aber liegt bei 6000 Millivolt pro Meter! Da liegen Welten dazwischen. Was schützt dieser einsame Sechstausender inmitten einer niedrigen Zahlen­landschaft von Messwer­ten, wo bereits Symptome, Kräfteraub und Krankheit beginnen? Auf die Ver­kehrsgeschwindigkeit übertragen: In einem kinder­reichen Wohnquartier mit Tempo 20 müsste der Staat sagen, Bussen gibt es erst ab Tempo 600! Die­ser Grenzwert schützt nicht den Bürger, son­dern die Mobilfunkbetreiber. Hier liegen sie glas­klar vor Ihnen, die ungleichen Rechte von Einwoh­nern und Wirtschaft.

Die zweite Bächer UMTS-Antenne wird nächs­tens bewilligt. Der Grenzwert ist eingehalten. Sie steht sogar auf Gewerbegrund und sieht auf dem Sit­zungstisch unserer Behörden völlig harmlos aus. Was aber wirklich zählt: Sie steht mitten im Dorf­zentrum, rund herum ist Wohnzo­ne, die nächste Wohnung ist nur 16 Meter ent­fernt und im Umkreis von 100 Metern sind min­destens 40 Wohnungen betroffen. Wohn- und Lebensqualität sind nicht mehr gewährleistet, Gesundheit und Wohlbefinden aufs Spiel ge­setzt.

Ich bin besorgt und möchte unsere Einwohner auf­rufen, in Form von Leserbriefen ihre Meinung zu äussern. Es betrifft uns alle, und nur gemein­sam können wir Kraft entwickeln.

Wie wichtig ist für Sie das Natel?

Wollen Sie auf dem Handy fotografieren, fernse­hen, Filme schauen oder ins Internet gehen?

Wussten Sie, dass jede Handybenützung die Ab­strahlung einer Antenne für alle Anwoh­ner er­höht?

Wären Sie bereit, ganz bewusst und ver­mehrt wieder Ihren Festanschluss zu benützen und das Handy nur im Notfall für wichtige Kurzge­spräche zu gebrauchen?

Brauchen wir neue Antennen im Wohngebiet und brauchen wir UMTS-Antennen?

Wie wichtig ist Ihnen Wohnqualität und Gesund­heit?

Haben Sie Erfahrungen mit Natelantennen und deren Auswirkungen? Haben Sie Kinder, wie reagieren sie? Haben Sie Strahlungsbelas­tung am Arbeitsplatz?


Wir brauchen Lösungen, die für alle taugen. Ihre Meinung ist wichtig! Haben Sie Vorschläge, Ideen... Ich erinnere mich mit Wehmut an die vie­len Leserbriefe im Vorfeld der Wahlen vom letzten November. Es wäre ein Aufsteller, wenn ich mit diesem wichtigen Thema eine ähnliche Welle des Engagements und der Verbundenheit auslösen könnte. Wir brauchen dringend Ver­bundenheit, aber mit Herz und ohne Druck in Kopf und Körper!

Der Gemeinderat von Freienbach und der Regie­rungsrat sind aufgerufen, neue Wege zu su­chen!

Die Auswirkungen der UMTS-Antenne auf dem Dach der Bootswerft Bäch sind schädigend und unzumutbar, neue Bewilligungen sind zu sistie­ren.

Wäre es nicht sinnvoll und fair, die ganze Bevöl­kerung zu fragen, wie stark das allgemeine Bedürf­nis nach neuen Antennen überhaupt ist und Ange­bot und Nachfrage gezielt zu dosieren, statt die In­itiative einer Wirtschaftgruppe zu überlassen, die nur mit Blick auf  Wachstum handelt?

Wer übernimmt die Verantwortung für gesund­heitliche Schäden, wenn die Anbieter den Grenz­wert einhalten, ist das Gemeinde, Kanton oder Bund? Ich bitte die jeweils amtierende Be­hörde, ihrer Bewilligung die schriftliche Bestä­tigung beizulegen, dass die volle Haftung, von wem immer, übernommen wird.

Die beiden Bächer UMTS-Antennen stehen in der Gewerbezone. Das nützt aber wenig, wenn der engste Radius des Strahlungsfeldes bereits in die Wohnzone fällt.

Wäre es nicht sinnvoll, einen Nutzungsplan zu erstellen, der sich gezielt mit dem Antennenbau befasst und so durchdacht ist, dass Schulen, Be­wohner und Arbeitende vor dermassen aggressi­ven Strahlen geschützt sind? Zonen, wo Antennen aufgestellt werden dürfen, könnte die Behörde zu­sammen mit einem Komitee aus ent­sprechenden Fachleuten erarbeiten.  Bereits be­willigte Antennen könnten so vorläufig sistiert werden, im Sinne einer Positivplanung, siehe Artikel von Erhard Pfister im „Höfner Volksblatt“ vom 8. Februar 2007.

Wenn sich der Gemeinderat, trotz Weisungen von oben, hinter die Anliegen der Bevölkerung stellt und sich für Gesundheit, Wohnqualität und Land­schaftbild einsetzt, bräuchte es auch einen Regierungsrat, der sich geschlossen hin­ter den Gemeinderat stellt, um die Bewegung von unten zu unterstützen. Sicher gibt es weite­re Gemeinde­behörden, die Verstärkung suchen und somit auch weitere Kantone, die sich an-sch­liessen würden, um so den Bund zu bewe­gen, einen gesundheit­lich vertretbaren Grenz­wert zu erstellen und nach­haltige Lösungen zu suchen.

Die Diskussion ist eröffnet.

Marlies Meli, Bäch


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Offener Antennen-Brief der SP Freienbach (SZ) an den Gemeinderat

den ganzen Offenen Brief als originale pdf-Datei

 
Die Ortsgruppe Freienbach (Kanton Schwyz) der Sozialdemokratischen Partei gibt in ihrem Offenen Brief vom 8. Januar 2007 an den Gemeinderat ihrer fundierten Besorgnis über den Weiterausbau der Mobilfunknetze vor allem auch mit UMTS deutlichen Ausdruck.

Unter anderem wird besonders die Haltung der Bundes- und Kantonsbehörden und des Bundesgerichtes in diesem offenen „Antennen-Brief“ ungeschminkt charakterisiert:

„Die Bundes-Exekutive (Bundesrat und Verwaltung) schützt uns – unter dem Druck der Industrie – vor der Mobilfunkstrahlung nicht; die Grenzwerte sind um Grössenordnungen zu hoch. Das Bundesgericht schützt die Exekutive. Die Parlamentarier, die gesetzgebend tätig werden könnten, haben mit wenigen, positiven Ausnahmen den Ernst der Lage noch nicht genügend erkannt. Die Kantone setzen ohne Bedenken einfach das Bundesrecht durch, ja einzelne kantonale Umweltschutzämter sprechen sogar die Sprache der Mobilfunkbetreiber. In dieser Lage haben Sie als Gemeindebehörden eine besondere, hohe menschliche Verantwortung.“

Es wird deutlich, dass die ganze Initiative für das notwendige, rasche Ende des Antennenbooms jetzt einerseits bei Bürgern und Gemeinden, andererseits bei den Parlamentariern liegt. Nur unter breitestem Druck von der Basis sowie durch parlamentarische Aktivitäten, die durch diesen Druck den nötigen Rückhalt bekommen, wird sich das Blatt zugunsten des Gesundheitsschutzes wenden!

Lesen Sie hier den ganzen Brief.

 


Diverse Verbrechen in Musterländern des Mobilfunks: Kriminalbeamte ermitteln gemeinsam mit Wissenschaftlern und Bürgern

Einleitung und Brief als pdf-Datei

Karl Richter, Dr. phil. und emeritierter Professor der Universität Saarland (D) bezeichnet sich selbst als naturwissenschaftlich interessierten Literaturwissen­schaftler, Goethe-Forscher, Theaterbürger, Mobilfunkkritiker, Sprecher des Bündnisses saarländischer Bürgerinitiativen und Mitbegründer des deutschen Netzwerks Risiko Mobilfunk. Er lebt in einem deutschen Bundesland, das den Ehrgeiz hat, ein Musterland der drahtlosen Kommunikation zu sein. Prof. Richter stellt fest, dass eine solche Entwicklung mit Demokratieverlust einher geht. Das von ihm herausgegebene Buch „Kommerz, Gesundheit und demokratische Kultur“ www.roehrig-verlag.de/shop_detail/10394.html macht diese Tatsache anschaulich.

Auch in der Schweiz gibt es gewisse Musterkantone und Musterstädte des Mobilfunks, selbst wenn diese sich nicht ausdrücklich als solche bezeichnen. Zumindest wird behördlich dafür gesorgt, dass der drahtlosen Kommunikation nichts in den Weg gelegt wird. Durch gewisse kantonale Umweltfachstellen, die die Sprache der Mobilfunkbetreiber sprechen, wird Mobilfunk sogar versteckt gefördert. Rechtsstaatlich vollends problematisch wird die Sache, wenn mobilfunkkritische Kreise behördlich in ihrer Tätigkeit behindert oder gar aktiv bekämpft werden. Ausserdem ist unsere Demokratie, auf die wir uns so viel einbilden, beim Ausbau der Mobilfunknetze durch das gesetzlich gültige Vollzugsprozedere grundsätzlich gefährdet.

Deshalb ist der nachstehende Brief an die saarländische Regierung in vieler Hinsicht auf die Situation in der Schweiz anzuwenden, wenn auch von Kanton zu Kanton und von Stadt zu Stadt Unterschiede bestehen mögen. – Oft wird behauptet, wir seien in der Schweiz durch unseren tieferen Anlagegrenzwert besser gegen die Antennenstrahlung geschützt. Das sind wir jedoch keineswegs. In der Umgebung von Mobilfunksendern z.B. in den deutschen Siedlungsgebieten ist unser Schweizer Anlagegrenzwert fast immer ebenfalls eingehalten. Das ist durch zahlreiche Messungen belegt. Die Bevölkerung wird im In- und Ausland überall etwa gleich stark bestrahlt. Sie leidet überall in gleichem Ausmass an der Strahlung.

 

 

 

Prof. Dr. Karl Richter
Preußenstr.
11
66386 St. Ingbert
Tel. 06894/87469, Fax 06894/889946
http://www.uni-saarland.de/fak4/fr41/richter

25. Januar 2007

Sehr verehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Herren Minister,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der im Landtag des Saarlandes vertretenen Parteien!

Daß zu den Hunderten von Anschlägen auf Einrichtungen der Mobilfunkindustrie (gemäß Aussage von Grasberger/Kotteder: „Mobilfunk. Ein Freilandversuch am Menschen“) inzwi­schen offenbar auch 16 im Grenzbereich von Saarland und Rheinland-Pfalz hinzugekom­men sind, bedauere ich im Namen unseres Bürgerbündnisses. Daß die Kripo Kaiserslau­tern in diesem Zusammenhang auch auf mich als einen der Sprecher des Bündnisses Saarländischer Bürgerinitiativen aufmerksam (gemacht?) wurde, mag nahegelegen ha­ben. Es hat mir zwei Tage vor meinem Siebzigsten immerhin die Begegnung mit Kripo­beamten beschert, deren vorbildliches Verhalten Bürgern eher Hoffnung machen konnte.

Die Vorgänge haben etwas von einer Groteske, bei der einem das Lachen im Halse stec­ken bleibt. In diesem Sinne wurde mein inzwischen achter Bürgerbericht geschrieben, zunächst eher Freunden und Bekannten zugedacht. Doch im Hinblick auf die delikaten Hintergründe darf ich ihn im Sinne einer Standortbestimmung unseres Bündnisses saar­ländischer Bürgerinitiativen Mobilfunk nun auch weitergeben. Vorweg fasse ich unsere Position in wenigen Punkten wie folgt zusammen (über unsere Arbeit informiert dem­nächst wieder unsere neueröffnete Homepage www.buerger-machen-mobil.de):

1. Wir haben uns schon im Zusammenhang der Gründung unseres Bündnisses vor rund zweieinhalb Jahren mit unserer Charta kritischer Bürger auf demokratischen, d.h. ge­waltfreien Widerstand verpflichtet (vgl. Anhang). Wir sind überzeugt, daß es ungezählten Menschen im Land besser ginge, wenn sich die Mobilfunkverantwortlichen unsere Vor­stellung von (politischer) Kultur zu eigen machten.

2. Wer ein 'Musterland des Mobilfunks' und ein 'Saarland unwired' realisieren will und Hunderte neuer UMTS-Antennen auf 10m-Abstände auch an Kinderzimmer heranrückt, sollte zur Kenntnis nehmen, daß eines der europaweit wichtigsten und seriösesten inter­nationalen Forschungsprojekte in seiner jüngsten Phase zu dem Ergebnis gelangt ist, "dass die bei GSM beobachtete gentoxische Wirkung durch UMTS bei weitem übertroffen wird" (so der Koordinator des Projekts, Prof. Dr. Franz Adlkofer; Projektbericht und diese zusammenfassende Charakteristik liegen dem Bundesumweltminister bereits vor). Jedenfalls macht der Stand unabhängiger Erkenntnis die Bürgern aufgezwungenen An­tennennähen zu einem einzigartigen Skandal des demokratischen Rechtsstaats.

3. Wer eine Biosphäre unterhält, sollte nach der bayerischen Rinderstudie auch neue Er­kenntnisse der Universität Zürich über die Schädigungen von Rindern im Umfeld von Sendeantennen nicht ignorieren.

4. Und wer sich mit dem Waldzustandsbericht 2006 (vgl. auch Saarbrücker Zeitung vom 25.7.07) sagen lassen muß, daß in keinem Bundesland die Waldschäden so stark zuge­nommen haben wie im Saarland und daß jeder zweite saarländische Baum krank ist, sollte nicht ganz außer Acht lassen, was deutsche Wissenschaftler - sogar mit einem von Nordrhein-Westfalen staatlich finanzierten Forschungsprojekt -, aber auch Schweizer und niederländische Forscher über die Schädigung der Bäume durch Hochfrequenz wissen. (Als Anschauungsbeispiel in meiner nächsten Nähe: Von einem naturgeschützten Bu­chenwald zwischen unserem Haus und einem Mast mit ca. 20 Sendeantennen ist der überwiegenden Teil der Bäume innerhalb weniger Jahre eingegangen. Die Schäden wur­den vom Fernsehen bereits vor zwei Jahren dokumentiert).

5. Wer sich auf der Grundlage dreijähriger Beobachtung und oft genug unter manipulati­ven Schönungen der Ergebnisse in den üblichen Entwarnungen ergeht, sollte die Studien von Prof. Karl Hecht befragen, was nach zwei Jahrzehnten herauskommt. Auch im Saar­land werden chronische Erkrankungen sonst überwiegend wohl kaum als Ergebnis zwei- oder dreijähriger Belastungen betrachtet.

6. Wir halten zumal die UMTS-Technik, die besonders geringe Antennenabstände fordert und unseren Wohngebieten Hunderte neuer Antennen beschert hat, angesichts der ge­schilderten Sachverhalte für antiquiert;  die Formen ihrer gegenwärtigen Umsetzung nicht für eine vertretbare Innovation, sondern für ein gesundheitliches und soziales Verbrechen an der Bevölkerung, einen Ausverkauf saarländischer Umwelt und eine Ver­höhnung der Vorsorgepflicht nach Artikel 2,2 GG. Wer der Region eine hundertjährige Eigenständigkeit sichern will, wovon kürzlich zu lesen war, sollte sie nicht für immer mehr Bürger innerhalb weniger Jahre zu einem gefährlichen und unattraktiven Auswan­derungsland machen.

 

Wir bitten um Verständnis, daß wir nach drei Jahren des Ignorierens oder der Zurückwei­sung jeglicher Kritik sowie vollständiger Reduktion des Verbraucherschutzes auf indu­striefreundliche Grenzwertpflege, die Bürger schutzlos macht, kein Blatt mehr vor den Mund nehmen. Aber wir bieten uns gern dem Gespräch an, wo immer ein Korrektiv zu einseitiger Positionierung und Beratung ernstlich gesucht wird und Bürgernähe nicht zu einer Vokabel politischer Rhetorik, erwünschter Duckmäuserei oder zur Floskel vom „Ernstnehmen bürgerlicher Sorgen und Ängste“ verkommt.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Karl Richter

 

Anhang:   8. Bericht aus einem schnurlosen Paradies. Analysen und Informationen des Bündnisses saarländischer Bürgerinitiativen Mobilfunk

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Brief an das Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Der durch Funkstrahlung verursachte „Elektrosmog“ dürfte die momentan am stärksten wachsende Umweltbelastung sein. Gleichzeitig gibt es immer mehr gut dokumentierte Gesundheitsschäden, welche in engem Zusammenhang mit der Funkstrahlung von Mobilfunkantennen, Handys und DECT-Telefonen stehen. Diese werden jedoch von Behörden und Industrie kaum wahrgenommen. Man suggeriert vielmehr, dass Schädigungen durch Funkstrahlung spekulativ seien, und dass es weitere Forschung brauche, um eine Aussage über die Gefährlichkeit der Strahlung machen zu können.

Das Bundesgericht hält in seinen Urteilen immer wieder fest, dass es seit der Inkraftsetzung der NIS-Verordnung (Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung des Bundesrates vom Jahr 2000) „keine neuen Erkenntnisse“ bezüglich der Auswirkung der Mobilfunkstrahlung auf Mensch und Tier gebe. Ergänzend wird jeweils festgehalten, dass es nicht Auftrag des Bundesgerichts sei, Informationen über die Auswirkungen des Mobilfunks auf Mensch und Tier zu sammeln. Das sei Aufgabe der zuständigen Bundesämter, beim Mobilfunk insbesondere das Bundesamt für Umwelt (BAFU), das die NIS-Verordnung ausgearbeitet hatte.

Die Schweizerische Interessengemeinschaft Baubiologie (SIB) hat nun einen
Brief an Dr. J. Baumann vom BAFU geschrieben. Denn die messtechnisch ausgebildeten Baubiologen gehören zu denjenigen, die aus ihrer Praxis am besten Bescheid wissen, bei welchen Strahlungswerten empfindliche Menschen Beschwerden haben, und bei welchen Werten Mensch und Tier erkranken. Zudem wird das Gesundheitsrisiko der Mobilfunkstrahlung durch eine Reihe von Studien belegt, die bisher vom BAFU ignoriert wurden.

In Ihrem Brief liefern die Baubiologen die Beweise und verlangen vom BAFU die Beantwortung einer Anzahl Fragen.

In einer gemeinsamen Medienmitteilung von SIB, DIORS und www.diagnose-funk.ch wurde diese Information verbreitet.


Nachstehend nun der Brief der Schweizerischen Interessengemeinschaft Baubiologie:


Steckborn, den 12.12.2006

Schweizerische Interessengemeinschaft

Baubiologie SIB
Riethaldenstrasse 23
8266 Steckborn

Einschreiben:

Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Abteilung Luftreinhaltung und NIS

z.H. Dr. Jürg Baumann

3003 Bern

Die wissenschaftliche Beurteilung von Studien bezüglich der Auswirkungen auf Mensch und Tier

Sehr geehrter Herr Dr. Baumann

Immer wieder hält das Bundesgericht in seinen Urteilen fest, dass es seit der Inkraftsetzung der NIS-Verordnung keine neuen Erkenntnisse bezüglich der Auswirkung der Mobilfunkstrahlung auf Mensch und Tier gäbe. Ergänzend wird jeweils festgehalten, dass es nicht Auftrag des Bundesgerichts sei, Informationen über die Auswirkungen des Mobilfunks auf Mensch und Tier zu sammeln. Das sei Aufgabe der zuständigen Bundesämter, beim Mobilfunk insbesondere das Bafu, also Ihre Amtsstelle.

Gerne übergeben wir ihnen als Leiter der Abteilung Luftreinhaltung und NIS eine Sammlung aktueller Studien zum Thema Mobilfunk, die wir zusammengetragen haben.

Wir haben unsere Fragen- und Unterlagen-Sammlung in separaten Dokumenten zusammengestellt. Wir bitten Sie, die Unterlagen zu lesen und unsere Fragen detailliert zu beantworten.

Aufgrund der Zusammenstellung unserer Unterlagen kommen wir zum Schluss, dass eine massive Reduktion der Strahlenbelastung durch den Mobilfunk fällig wäre.

Hier würden wir gerne wissen, was Sie und Ihr Amt diesbezüglich zu tun gedenken.

Insbesondere interessiert uns, was und durch wen im Rahmen der bewilligten fünf Millionen Franken des Nationalfonds bezüglich Mobilfunk geforscht werden soll.

Wir sind als Bürger aufgrund unserer Erfahrungen und diverser Gerichtsurteile unsicher, wer überhaupt die Grenzwerte überwacht, respektive für deren Ueberwachung zuständig ist, weshalb wir uns erlauben, dieses Schreiben auch an die Vorsteher des Bafu, des UVEK und des Bundesgerichtes zu schicken.

Die zuständigen kantonalen und eidgenössischen Amtsstellen sowie die Gerichte, allen voran das Bundesgericht, stellen generell die Schutzbehauptung auf, es seien bis heute resp. beim Erlass der NISV keine Gesundheitsschäden der nichtionisierenden Strahlung bei Mensch und Tier bekannt resp. bekannt gewesen und es wären die vorhandenen Erkenntnisse bei der Grenzwertfestlegung berücksichtigt worden, um das latente Risiko einer gesundheitlichen Beeinträchtigung aufzufangen. Hinzu komme, dass keine „wissenschaftlichen“ Studien bekannt seien, die eine Gesundheitsschädlichkeit bzw. Lästigkeit unterhalb der Anlagegrenzwerte (AGW) und der Immissionsgrenzwerte (IMG) beweisen würden.

Aus den genannten Gründen hat unsere Aktion zum Ziel, mittels den beigelegten Unterlagen darzulegen und zu dokumentieren, dass die Grenzwerte schon längst hätten angepasst werden müssen, so wie es der erläuternde Bericht zur NISV vorsieht. Denn das Beweismaterial ist trotz dieser Schutzbehauptungen vorhanden, steht Ihnen nun zur Verfügung. Folgerichtig muss es bei gehöriger sowohl erfahrungs- als auch medizinischer und rechtswissenschaftlicher Interpretation der wissenschaftlich und empirisch erworbenen Ergebnisse in Anwendung der gesetzmässigen und verfassungsmässigen Grundsätze von Ihnen beachtet werden und es kann vom Ergebnisstand/Wissensstand her vorausgesetzt werden, dass es beachtet werde.

An dieses Anliegen knüpfen wir die Hoffnung, dass Sie das Ihnen unterbreitete Material studieren und die erhaltenen Erkenntnisse in Ihre Beurteilungen hineinfliessen lassen werden.

Mit freundlichen Grüssen

Präsident SIB                                                 Vizepräsident SIB

gez. Guido Huwiler                                          gez. Bela Berke

 

der Brief der SIB als pdf-Datei

die Fragen der SIB an das BAFU als pdf-Datei

Die Medienmitteilung als pdf-Datei


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Offener Brief an die Krebsliga

In der Stellungnahme "Umwelt & Krebs" der Schweizerischen Krebsliga sucht man den Begriff „elektromagnetische Felder und Strahlung“ vergebens. Er existiert nicht.

Zu dieser Problematik erreichte uns ein Offener Brief aus der französischsprachigen Schweiz (Romandie). Nachstehend eine ins Deutsche übersetzte Fassung.

                                                                                                             diesen Brief als pdf-Datei



ARA
Association Romande pour la non prolifération d’Antennes émettrices,
dont de téléphonie mobile  
www.alerte.ch
CP 17,  1454 L’Auberson        CCP : 17-776638-1

 

Offener Brief
Schweizerische Krebsliga
Herrn Bruno Meili, Direktor
Effingerstr. 40
3008 Bern

 
L'Auberson, 6. September 2006

 
Betr. Malignes Melanom

Sehr geehrter Herr Meili

Wir haben aus einem Artikel in der Zeitung „24 heures“ vom 9. Mai 2006 und in „Le Matin“ vom 15. Mai 2006, wovon Kopien beiliegen, von Ihrer Präventionskampagne erfahren.

Angesichts der dramatischen Zunahme des Hautkrebses ist Ihre Aktion lobenswert. Dazu gratulieren wir Ihnen wie auch den Ärzten, die sich für mehrere Stunden der Bevölkerung für Gratiskonsultationen zur Verfügung gestellt haben.

Was uns hingegen ausserordentlich überrascht hat, ist die Schlussfolgerung dieser beiden Presseartikel.

„24 heures“ folgerte: „Die Hauptursache des Hautkrebses ist die Einwirkung der Sonnenstrahlen. Man muss immer wieder daran erinnern: Eine gute Sonnenschutzcrème ist unentbehrlich!“

„Le Matin“ folgerte: Der Arzt sagt klar: „Sich der Sonne auszusetzen erhöht das Hautkrebsrisiko, ähnlich wie beim Tabakkonsum das Lungenkrebsrisiko.“

Wir fragten uns, ob die Journalisten schlecht informiert waren und gingen auf Ihrer Internet-Seite nachschauen. Kein Zweifel, die Schlussfolgerungen der Presse widerspiegeln die Ihren. Bei weiteren Nachforschungen fanden wir Ihren Vorstand, Ihre Mitglieder, die kantonalen Krebsligen, die Dermatologen, das Bundesamt für Gesundheit usw. – eine imposante Zahl von Medizinern, Professoren und Wissenschaftlern.

Unser Verein sammelt seit vier Jahren Studien über die Auswirkungen der elektromagnetischen Felder auf die Gesundheit. Von diesen Studien haben wir fünf ausgewählt, die das maligne Melanom und den Zusammenhang von elektromagnetischen Feldern und Krebs betreffen (1 bis 5). Weil sie in vielen Ländern wie z.B. USA, Neuseeland, Schweden, Norwegen, Dänemark, Frankreich, Spanien das gleiche Phänomen aufzeigen, senden wir Ihnen diese Studien als Beilagen. Nach Weglassen der möglichen Ursachen wie Sonnenexposition oder Ozonloch stellt man fest, dass die Zunahme des malignen Melanoms perfekt übereinstimmt mit der Zunahme der elektromagnetischen Felder seit der Mitte der fünfziger Jahre.

Es begann mit der Einführung des LW-, MW- und KW-Radios (Amplitudenmodulation AM), dann des Fernsehens, dann des UKW-Radios (Frequenzmodulation FM) usw. Seit Beginn der neunziger Jahre beobachten wir ferner eine unkontrollierte Vermehrung der Mobilfunkwellen, und dies zusätzlich zu der bereits überlasteten Umwelt. Wissenschafter folgern, es seien schon Tausende von Menschenleben geopfert worden.

Aus unserer Sicht ist die gegenwärtige Behauptung, dass nur ein Übermass an Sonne Hautkrebs auslöse, eine Irreführung der Bevölkerung, ungefähr so wie die Behauptung, im Spinat habe es Eisen.

Diese 5 Studien wurden zwischen 2002 und heute publiziert. Es fällt uns schwer zu glauben, dass weder die Ärzteschaft noch das Bundesamt für Gesundheit noch das Bundesamt für Umwelt und erst recht die Krebsliga diese nicht kennen. Wir kommen nicht umhin zu glauben, dass Sie die Wahrheit verschleiern, indem Sie eine PR-Kampagne für Sonnenschutzmittel führen.

Abgesehen vom Hautkrebs – wenn wir uns auf die Haut beschränken – verursachen gewisse elektromagnetische Felder die Darier’sche Krankheit durch Kalziumefflux, ferner dermatologische Beschwerden wie Hautallergien, Ekzeme, Psoriasis, Mykosen oder andere Candidosen, die wegen des geschwächten Immunsystems als Folge der elektromagnetischen Felder entstehen.

Unser Präsident, der nun schon zum zweiten Mal in seiner Gesundheit angegriffen ist, nachdem in der Nähe seines neuen Wohnsitzes ebenfalls Mobilfunkantennen installiert worden sind, leidet unter anderem ebenfalls an Hautproblemen, wie sie bereits am früheren Wohnort unter denselben Bedingungen aufgetreten waren. Sehr beunruhigt konsultierte er eine Dermatologin und frühere Klinik-Chefin in Lausanne. Er schilderte ihr seine Symptome und fragte dann, woher das maligne Melanom komme. Sie antwortete, noch bevor sie zur eigentlichen Untersuchung schritt, dass das Melanom von der UV-Strahlung der Sonne komme.

An diesem Tag, dem 21. April 2006, also noch vor Erscheinen der Presseartikel, übergab er ihr verschiedene Studien, welche zeigen, dass die Zunahme des Hautkrebses durch die elektromagnetischen Felder bedingt ist. Mit Hilfe Ihrer Internet-Seite konnten wir Sie telefonisch kontaktieren und erfuhren, dass sich die besagte Dermatologin einen Nachmittag lang für Gratiskonsultationen zur Verfügung gestellt hatte. Im weiteren offenbarte uns Ihre Internet-Seite Ihren Fragebogen zur Vorsorgeuntersuchung. Seltsam, keine einzige Frage, ob eine Person elektromagnetischen Feldern ausgesetzt war. Hingegen drei Fragen über Sonnenbestrahlung und Solariumbesuch.

Somit erachten wir es mehr als nötig, Ihnen in der Beilage die uns zur Verfügung stehenden Studien zuzustellen, deren Liste Sie am Schluss dieses Briefes finden. Nachstehend Auszüge aus diesen Studien:


Krebsentwicklung in Schweden mit Bezug auf elektromagnetische Felder [1]

 

Die Melanom-Inzidenz beschleunigt sich in mehreren Ländern [2].
Das maligne Melanom – keine Sonnenlicht-Story!

 

Jährliche Anzahl Todesfälle infolge Hautkrebs in Frankreich und Spanien seit 1955 [2]. Bisher gibt es keine amtliche Erklärung zur Ursache der zusätzlichen 550 Todesfälle in Frankreich im Jahr 1968.

 

Todesfallrate infolge Hautkrebs in Schweden seit 1912 [3]

 

Todesfallrate infolge Lungenkrebs in Schweden [3]

 

Anteil von Asthmakranken an der schwedischen Bevölkerung [3]


Im Lichte all dieser Studien, aber auch aufgrund der Beobachtungen eines jeden von uns in seiner näheren Umgebung, müssen wir eine dramatische Zunahme der Angriffe auf die Gesundheit erkennen. Wir müssen zugeben, dass die Vermehrung der elektromagnetischen Felder wegen der wilden Ausbreitung der mobilen Kommunikationssysteme der grösste Angriff aller Zeiten auf die Volksgesundheit geworden ist. Seit ca. 15 Jahren ist die mobile Telefonie allumfassend geworden, und es ist wohl kein Zufall, dass in derselben Periode die Krankenkassenprämien jedes Jahr gestiegen sind. In unserem Land betragen die Gesundheitskosten zur Zeit 11,6 % des Bruttoinlandproduktes (BIP)!

Zoll und Polizei bauen ihr eigenes Netz auf. Private, Unternehmen und Behörden der Städte oder der Kantone installieren überall Wireless LAN. Ganz zu schweigen von den Bluetooth-Funkanwendungen, den elektronischen Schlüsseln für Fahrzeuge und anderen gadgets; und die schnurlosen DECT-Haustelefone produzieren oft mehr Immissionen als die Mobilfunkantennen.

Die Zeiten sind sehr ernst. Wir erleben eine eigentliche Krisensituation.

Die genotoxischen Effekte der nichtionisierenden Strahlen, die in vitro mit menschlichen Zellen aufgezeigt wurden, sind nun auch in vivo durch die Studie von Gandhi [6] in Indien nachgewiesen worden.

Die Zunahme der Krebsfälle in unmittelbarer Nähe von Mobilfunkantennen wurde in den Studien „Naila“ [8] in Deutschland und „Netanya“ [9] in Israel publiziert. Beide liegen hier bei. Zusätzlich zu diesen Studien wurde auch eine alarmierende Zunahme von Krebsfällen im Umfeld von Antennen in Frankreich, Spanien, England etc. festgestellt. Ueberall weigern sich die Behörden, solche Resultate ernst zu nehmen, dies trotz deutlichster Warnungen emeritierter und daher von der Industrie unabhängiger Wissenschafter. Zur Illustration legen wir einen Bericht [10] vom Juli 2006 bei, der die Unterschiede der Ergebnisse von unabhängiger Forschung und von Industrie-finanzierter Forschung aufzeigt.

In diesem Zusammenhang prangern David Egilman et al. in einer anerkannten Fachzeitschrift die Tatsache an, dass die Wissenschaft korrupt sei. Die Publikationen [11] [12] finden Sie in der Beilage.

Wir wiederholen es: Die Zeiten sind ernst. Sie sind umso ernster, als diese Korruption allgemein üblich geworden ist und von einem weltweit äusserst gut organisierten System profitiert, welches derart mächtig ist, dass seine finanziellen Interessen der doch gewiss im vorrangigen Interesse liegenden Volksgesundheit masslos schaden.

 

Kurzer Kommentar zum Bericht vom April 2006, verfasst unter der Federführung des Bundesamtes für Gesundheit in Zusammenarbeit mit weiteren Bundesämtern und Bundesstellen, mit dem Titel:

Nichtionisierende Strahlung und Gesundheitsschutz in der Schweiz – Überblick, Handlungsbedarf und Empfehlungen

Einleitend ist festzustellen, dass in der Liste der an der Ausarbeitung dieses Berichtes beteiligten Gremien weder eine neutrale und unabhängige Organisation noch eine Gruppierung figuriert, die z.B. wissenschaftliche Studien über schädliche Auswirkungen der Mobiltelefonie oder von den ärztlich ungenügend erkannten Auswirkungen dieser Technologie Betroffene vertreten könnten. Die ärztliche Unkenntnis zeigt sich anhand einer Umfrage bei den praktischen Ärzten. Die Resultate dieser Umfrage wurden im Bulletin Nr. 47 vom 21. November 2005 des BAG [13] publiziert. Gemäss unseren Informationen entstanden die Resultate dieser Umfrage in der Folge einer Publikation des ForumMobil (Gruppe der schweizerischen Mobilfunkbetreiber) vom September 2004 [14], der ein Fragebogen an alle Schweizer Ärzte beilag (die Betreiber haben die Mittel dazu).

Bei näherer Betrachtung dieser Publikation des ForumMobil erkennt man die sorgfältige Auswahl der referenzierten Studien, mit welcher jegliche in anderen Studien enthaltene Hinweise auf die Schädlichkeit dieser Technologie sorgfältig vermieden wurden. Die Publikation spricht von negativen wie auch von positiven Resultaten. Wie die schon erwähnte Studie [10] zeigt, liefern jedoch die von der Industrie finanzierten Studien nicht dieselben Resultate wie diejenigen von finanziell unabhängigen Forschern. Das ForumMobil schliesst daraus, dass die wissenschaftlichen Daten ungenügend seien und ein gesundheitliches Risiko weder bewiesen noch ausgeschlossen werden könne, und dass dem Einzelnen wie auch der Gesamtbevölkerung bezüglich der nichtionisierenden Strahlung ein vorsorgliches Verhalten empfohlen sei.

Das aber bedeutet ein Abschieben der Verantwortung der Betreiber an die Benutzer!

Das ForumMobil beendet seine Publikation mit dem Anspruch:

Frequentia“ und weitere Informationen zu Mobilfunk und Medizin sind auch im Internet verfügbar: www.forummobil.ch/medizin/

Die Betreiber sind es, die die Ärzte informieren!

Doch damit nicht genug: In dem vom Bundesrat im April 2006 genehmigten Bericht [16] steht nebst einer Wiederholung 10 Jahre alten Unsinns unter den Punkten:

2.3 Gesundheitliche Auswirkungen

Optische Strahlung
Im Bereich der optischen Strahlung stehen die gesundheitlichen Auswirkungen durch Ultraviolettstrahlung (UV-Strahlung) im Vordergrund. Die wohl grösste Tragweite hat hier der UV-bedingte Hautkrebs, die häufigste Krebsart überhaupt. Pro Jahr erkranken in der Schweiz mehr als 1500 Personen am schwarzen Hautkrebs (Melanom) und 11 500 Personen an anderen Hautkrebsarten; die Tendenz ist steigend.

5.3 Prävention, Vorsorge, Information und Forschung

UV-Strahlung der Sonne
Im Bereich der nichtionisierenden Strahlung bei alltäglichen Expositionen stellt die UV-Strahlung der Sonne das grösste Problem für die öffentliche Gesundheit dar. Hautkrebs wird in erster Linie durch eine Überexposition mit UV-Strahlung verursacht.

Schaffung eines schweizerischen Krebsregisters
(…) Um für die öffentliche Gesundheit eine wirksame Strategie und geeignete Forschungsprojekte planen zu können, besteht im Bereich NIS – wie in anderen Bereichen der öffentlichen Gesundheit auch – ein dringender Bedarf nach einem schweizerischen Krebsregister. Ein solches Register wäre auch für die langfristige Beobachtung der Wirkungen der ergriffenen Präventionsmassnahmen nötig. Als Pilotprojekt könnte ein Hautkrebsregister geschaffen werden.

* * *

Es ist also erkannt, dass die Schaffung eines nationalen Krebsregisters dringend nötig ist.

Dagegen erscheinen uns zwei Punkte ganz abwegig:

  1. Es ist völlig inakzeptabel, ein auf den Hautkrebs beschränktes Krebsregister zu führen, zumal die Daten bei der Spitälern und Ärzten vorhanden sind, die ihre Patientendossiers mindestens 10 Jahre archivieren müssen. Diese Daten bräuchten nur ausgewertet zu werden, und das sofort, weil bis heute nichts getan wurde. Mit dem Verstreichen der Zeit verschwinden die Archive, was einen Vergleich mit früheren, gesünderen Umweltbedingungen verunmöglicht.
  2. Ein Hautkrebsregister zu erstellen auf der Basis der vorgefassten Meinung, dass Hautkrebs ausschliesslich durch UV-Strahlung der Sonne erzeugt werde, erscheint uns als eine völlig unnütze Arbeit. Noch schlimmer: Die Schlussfolgerungen wären absolut trügerisch. Der von der Krebsliga zur Evaluation des persönlichen Krebsrisikos auf den Internet-Seiten www.melanoma.ch oder www.hautkrebswoche.ch publizierte Fragebogen [15] ist überdies verwirrend. Und es sei wiederholt: Er enthält keine einzige Frage zur realen Ursache des malignen Melanoms, die in den elektromagnetischen Feldern liegt.

 

Im Hinblick auf das Vorerwähnte fordern wir:

  • Die Bevölkerung muss breitflächig über die wahren Ursachen der Hautschäden informiert werden, vor allem in Bezug auf das maligne Melanom und die anderen Leiden (Psoriasis, Ekzem, Hautallergien, Mykosen, Darier’sche Krankheit usw.), die durch die elektromagnetischen Felder verursacht werden.

 

  • Eine Sammlung der Studien zur Information der Ärzteschaft sowie aller medizinischen Lehrstühle an den Universitäten muss erstellt werden.

 

  • Ein Universitätslehrstuhl für Umweltgesundheit muss in der Schweiz so schnell als irgend möglich wieder eingeführt werden. Er wurde vor 5 Jahren in Zürich beseitigt.

 

  • Ein Register für alle Krebskrankheiten muss sofort erstellt werden, um die vorhandenen Daten auszuwerten, die bloss noch gesammelt werden müssen.

Wir hoffen sehr, dass unsere Forderungen bei Ihnen eine günstige Aufnahme finden, damit die Desinformation mit ihren schweren gesundheitlichen Folgen rasch ein Ende hat. Wir besitzen noch weitere Dokumente, die beweisen, dass die Gefahr tatsächlich besteht und gegenwärtig ist.

In Erwartung Ihrer Antwort grüssen wir Sie hochachtungsvoll

 

Carine Gaillard Ballandras           Marco Della Casa                        Philippe Hug

Sekretärin                               Kassenwart                                Präsident




Beilagen:

- Liste der Empfänger einer Kopie dieses Schreibens

- Liste der in diesem Brief erwähnten Studien und Dokumente, die auf unserer Internet-Site einzusehen sind. Adresse: www.alerte.ch/alertes/alertes_01.php

 

Abgesehen von der Publikation dieses Offenen Briefes auf der Website der ARA werden Kopien an die folgenden Stellen gesandt:

  • UVEK Eidg.Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Bundeshaus Nord, 3003 Bern, Herrn Moritz Leuenberger, Bundespräsident und Leiter des UVEK

 

  • Tribunal administratif du Canton de Vaud, Av. Eugène Rambert 1, 1014 Lausanne, dans la cause AC.2006.0119 (FK) & AC 2004.0179 (FK)

 
Kopien werden auch an die Ämter gesandt, die an der Erstellung des Berichtes der interdepartementalen Arbeitsgruppe des Bundes in Erfüllung des Postulats Sommaruga (00.3565) beteiligt waren:

  • BAG Bundesamt für Gesundheit, 3003 Bern, Herrn Thomas Zeltner, Direktor

 

  • BFE Bundesamt für Energie, 3003 Bern, Herrn Walter Steinmann, Direktor

 

  • BAKOM Bundesamt für Kommunikation, Zukunftstr. 44, 2501 Biel/Bienne, Herrn Martin Dumermuth, Direktor

 

  • BAFU Bundesamt für Umwelt, 3003 Bern, Herrn Bruno Oberle, Direktor

 

  • ESTI Eidg. Starkstrominspektorat, Luppmenstr. 1, 8320 Fehraltorf, Herrn Ueli Betschart, Direktor

 

  • ESTI romandie, Inspection fédérale des installations à courant fort, Ch. de Mornex 3, 1003 Lausanne, M. André Alarcon, Directeur

 

  • Eidg. Büro für Konsumentenfragen, Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Herrn Jean-Marc Voegele, Direktor

 

  • Swissmedic, Schweiz. Heilmittelinstitut, Hallerstr. 7, Postfach, 3000 Bern 9, Herrn Franz Schneller, Direktor

 

  • Schweiz. Unfallversicherungsanstalt Suva, Fluhmattstr. 1, 6002 Luzern, Herrn Ulrich Fricker, Präsident

 

  • Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, Effingerstr. 27, 3003 Bern, Herrn Jean-Daniel Gerber, Direktor

 
 Kopien werden ausserdem an die folgenden Stellen gesandt:

  • FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, Postfach, 3000 Bern 15, Herrn Jacques de Haller, Präsident

 

  • ComCom, Eidg. Kommunikationskommission, Marktgasse 9, 3003 Bern, Herrn Marc Furrer, Direktor

 

  • Service de la santé publique, Cité-Devant 11, 1014 Lausanne, M. Daniel Laufer, Médecin cantonal du Canton de Vaud

 

  • Service de la santé publique, Av. du Midi 7, Bâtiment Placette, 1950 Sion, M. Georges Dupuis, Médecin cantonal du Canton du Valais

 

  • Service de la santé publique, Rue Jacques-Louis Portalès 2, 2000 Neuchâtel, Mme Daphné Berner, Médecin cantonal du Canton de Neuchâtel

 

  • Service de la santé publique, Faubourg des Capucins 20, 2800 Delémont 2, M. JeanLuc Baierlé, Médecin cantonal du Canton du Jura

 

  • Direction générale de la santé, Av. Beau Séjour 24, 1206 Genève, M. Jean-Marc Guinchard, Directeur

 

  • Service du médecin cantonal, Ch. des Pensionnats 1, 1700 Fribourg, M. Chung-Yol Lee, Médecin cantonal du Canton de Fribourg

 

  • Dr André L. Blum, Professeur honoraire de la Faculté de Biologie et Médecine de Lausanne, Rue du Collège, 1323 Romainmôtier

 

  • Bürgerwelle Schweiz, Güeterstalstr. 19, 8133 Esslingen, Herrn Peter Schlegel

 

  • Agence Télégraphique Suisse SA, Länggassstrasse 7, 3001 Berne, M. Marc-Henri Jobin, Chef de la rédaction française

 

  • Prof Olle Johansson, Dpt of Neuroscience, Karolinska Institute, S-17177 Stockholm

 

  • Dr. Gerd Oberfeld, Land Salzburg Umweltmedizin, Postfach 527, A-5010 Salzburg

 
Liste der im Text zitierten Studien und Dokumente:

1) Hallberg Ö, Johansson O, "Cancerdödlighet och långtidssjukskrivning" (="Cancer mortality and longterm sick leave"; in Swedish), Tidskriften Medikament 2002; 7: 40-41 (Auszug auf Englisch)
2) Hallberg Ö, Johansson O, "Malignant melanoma of the skin – not a sunshine story!", Med Sci Monit 2004; 10: CR336-340
3) Hallberg Ö, Johansson O, "Cancer trends during the 20th century", J Aust Coll Nutr & Env Med 2002; 21: 3-8
4) Hallberg Ö, Johansson O, "Melanoma incidence and frequency modulation (FM)broadcasting", Arch Environ Health 2002; 57: 32-40
5) Hallberg Ö, Johansson O, "Har tusentals personer offrats i onödan sedan 1955?" (="Have thousands of persons unnecessarily been sacrificed since 1955?"; in Swedish), Nord Tidsskr Biol Med 2002; 2: 26-27
6) Gandhi Gursatej, Anita. Genetic damage in mobile phone users: some preliminary findings. Indian Journal of Human Genetics, 2005, Vol. 11, Issue 2, Pages 99-104.
7) Meo SA, Al Drees AM. Mobile phone related hazards and subjective hearing and vision symptoms in the Saudi population. Int J Occup Med Environ Health. 2005;18(1):5-37.
8) Horst Eger et al. « Einfluss der räumlichen Nähe von Mobilfunksendeanlagen auf die Krebsinzidenz ». Umwelt Medizin Gesellschaft Nr. 4/2004. ISSN 1437-2606.
9) Ronni Wolf and Danny Wolf. « Increased Incidence of Cancer near a Cell Phone Transmitter Station ». International Journal of Cancer Prevention. Vol 1, Nb 2, april 2004.
10) Henry Lai et al. « Radiation Research and The Cult of Negative Results ». Microwavenews Vol. XXVI, n° 4, July 2006.
11) David Egilman et al. « Corporate Corruption of Science and Its Effects on Workers and the Environment ». Int. J. Occup. Environ. Health; 2005;11:331-337.
12) David Egilman et al. « Corporate Corruption of Science – The Case of Chromium ». Int. J. Occup. Environ. Health; 2006;12:169-176.
13)
Strahlenschutz: Befragung von Ärztinnen und Ärzten zum Thema elektromagnetischer Felder in der hausärztlichen Praxis. BAG Bulletin 47 vom 21.11.2005, S. 862-863
14) ForumMobil «Gesundheitsrisiko der Mobilfunkstrahlung, Ein Überblick über den naturwissenschaftlich-medizinischen Kenntnisstand», Frequentia Sept. 2004
15)
Hautkrebs-Risikofragebogen der Schweizer Krebslige online www.melanoma.ch Wie gross ist Ihr Hautkrebsrisiko? Was können Sie tun? Wann sollten Sie einen Hautarzt aufsuchen?
16) Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe des Bundes in Erfüllung des Postulats Sommaruga (00.3565) «Nichtionisierende Strahlung und Gesundheitsschutz in der Schweiz – Überblick, Handlungsbedarf und Empfehlungen», April 2006, Federführung BAG Abt. Strahlenschutz, Dr. Mirjana Moser.

                                          

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Peter Schlegel. Dipl. Ing ETH, Güeterstalstr.19, CH-8133 Esslingen

An die Bauvorstände der Gemeinden

Esslingen, im Juni 2006

 
Zur schwierigen Aufgabe der Gemeinden beim Vollzug der NIS-Verordnung

Sehr geehrte Damen und Herren

Wie undankbar Ihre Rolle beim Vollzug der „Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung“ (NISV) ist, kann von jedem miterlebt werden, der sich in der Problematik des Ausbaus der Mobilfunknetze auskennt. Als Gemeindebehörde sind Sie Bewilligungsinstanz in einer Sache, in der Sie materiell nichts zu bestimmen und juristisch kaum Ansatzpunkte haben. Den Sorgen der Bevölkerung können Sie mangels Kompetenzen wenig Hilfreiches entgegenbringen.

      So aber wird unsere Demokratie gefährdet. Der NIS-Vollzug trägt stark zu den entsprechenden Tendenzen bei. Wenn man das hohe Gesundheitsrisiko der elektromagnetischen Strahlung kennt, so kann man sehen, wie die Mobilfunkindustrie, geschützt von der in wesentlichen Punkten dem Umweltschutzgesetz widersprechenden NIS-Verordnung, folgenschwer in das Leben immer grösserer Bevölkerungskreise eingreift. Dass immer mehr Menschen nicht mehr wissen, wohin sie noch umziehen sollen, um ein von Beschwerden einigermassen freies Leben zu führen, ist nur die sichtbarste der Strahlungsfolgen. Die Elektrosensiblen sind unser Frühwarnsystem! Das sagen uns die Praxiserfahrungen sowie verantwortungsvolle Ärzte und Wissenschafter.

Die NISV mit ihren viel zu hohen Grenzwerten hat mit Vorsorge nicht das Geringste zu tun. Aber an ihrer Grenzwert-Mauer zerschellen alle auf dem Rechtsweg getätigten Bemühungen um den Schutz der Gesundheit. Mehrere Artikel der Bundesverfassung und des Umweltschutzgesetzes werden durch die NISV eindeutig verletzt. Die Behauptungen des Bundesgerichts, die NISV sei gesetzeskonform, sind nicht haltbar. Das alles erfüllt eine rasch wachsende Anzahl von Bürgern unseres Staates mit grösster Sorge. Mit der so oft beschworenen „Angst“ hat das gar nichts zu tun. Die Auswirkungen der Hochfrequenzstrahlung sind mittlerweile evident.

      Anfangs Juni haben Sie in den Medien von „Entwarnung“ vor UMTS-Strahlung gelesen oder gehört. Die holländische TNO-Studie sei von der Zürcher UMTS-Studie „widerlegt“ worden. (In dieser TNO-Studie verspürten nicht nur Sensible, sondern sogar Nichtsensible bei UMTS-Strahlung Beschwerden.) – Gegen diese Falschinformationen der Medien wendet sich die auf den Praxiserfahrungen und auf unabhängigen wissenschaftlichen Studien basierende „Gemeinsame kritische Stellungnahme von Organisationen und Fachkräften zur Schweizer UMTS-Studie vom Juni 2006“ (Beilage 1). Man bedenke: In unserem Land genügt jetzt eine einzige, „einheimische“, angeblich negative UMTS-Labor-Kurzzeitstudie, um den schrankenlosen Weiterausbau der Mobilfunknetze offiziell zu legitimieren! Die Stellungnahme des BAFU vom 6.6.06 gibt diesen Freipass in wissenschaftlich unhaltbarer und damit auch politisch unverantwortlicher Weise. Es ist unverständlich, dass die beteiligten Forscher dazu schweigen.

Die Stellungnahme des Bremer Epidemiologen Prof. Dr. med. Rainer Frentzel-Beyme „Zürcher UMTS-Studie – wissenschaftlich kritisch beleuchtet“ (Beilage 2) zeigt: Die Ergebnisse und Formulierungen dieser Zürcher Studie widerspiegeln doch recht deutlich die Tatsache, dass sie zu 40% durch die Mobilfunkbetreiber finanziert wurde.

Kurz vor der Zürcher UMTS-Studie erschien die viel aussagekräftigere, weil im realen Alltagsleben der Bevölkerung durchgeführte Studie „Subjektive Symptome, Schlafprobleme und kognitive Leistungen bei Personen, die in der Nähe von Mobilfunk-Basisstationen leben“ (Beilage 3). Forscher an der Uni Wien, nicht weniger renommiert als ihre Schweizer Kollegen, fanden einen gesicherten Zusammenhang zwischen Beschwerde-Symptomen und Stärke der GSM-Mobilfunkstrahlung (gemessen in den Schlafzimmern der zufällig ausgewählten Testpersonen). – Gewiss, GSM ist nicht UMTS. Aber die jetzt zweijährigen Erfahrungen Elektrosensibler mit UMTS-Strahlung deuten darauf hin, dass diese mindestens so aggressiv ist. – Von dieser Wiener Studie erfuhr man über die Schweizer Medien nichts!

Ein zusammenfassendes Informationsblatt „Mobilfunkantennen und Gesundheitsrisiko: Was weiss man heute?“ (Beilage 4) zeigt Ihnen die Ergebnisse der bisher vorhandenen Studien mit Antennenstrahlung. Offensichtlich gibt es unter anderem auch Hinweise auf eine Erhöhung der Krebshäufigkeit und eine Beschleunigung des Krebsgeschehens. Dies alles bei Immissionswerten weit unterhalb des Schweizer „Vorsorgewertes“ gemäss NISV.

 Was können Sie in dieser Situation als Gemeindebehörde tun? – Handlungsbasis ist die Tatsache, dass der Bund die Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung nicht schützt. Der Grund ist bekannt; Bundesrat Moritz Leuenberger hat ihn in seiner Rede vom 26. Juni 2004 www.uvek.admin.ch/dokumentation/reden/chef/20040626/01942/index.html?lang=de deutlich charakterisiert: Es ist der Druck der Industrie, dem auch der universitäre Wissenschaftsbetrieb zunehmend erliegt. Es geht also darum, auf Gemeindeebene Eigeninitiative zum Schutz der Bevölkerung zu entwickeln. Einzelne Gemeinden tun das bereits. Bisher wurden folgende Wege versucht:

  • Verweigerung der Antennen-Baubewilligung mit der Begründung des Gesundheitsschutzes. Eine solche Nichtbewilligung hat öffentliche Signalwirkung und kann den Bau zumindest verzögern. Juristisch kann sie ihn nicht verhindern; ausserhalb des juristischen Weges gelingt die Verhinderung bei festem Willen dank Synergieeffekten manchmal doch.

  • Ablehnung der Antennen-Baubewilligung mit juristisch möglichst haltbaren Gründen z.B. aus jeweils aktuellen Gerichtsentscheiden (Bundesgericht und kantonale Gerichte).

  • Änderung des Baureglementes mit dem Ziel einer indirekten Beeinflussung des Antennenbaus (z.B. Wil SG: Höhenbeschränkung für „Anlagen“).

  • Keine gemeindeeigene Grundstücke und Gebäude mehr für Antennen zur Verfügung stellen. Wichtig: Zugleich die Information der Bevölkerung über die realen Risiken der Antennenstrahlung fördern, um dem Ausweichen auf private Standorte entgegenzusteuern.

  • Zusätzliche Information der Bevölkerung über die Risiken von Handy / DECT / WLAN in Ergänzung zu offiziellen Broschüren (BUWAL=BAFU; Kantone), in denen die Risiken stark unterschätzt sind, weil die Praxiserfahrungen sowie positive Studien ignoriert werden.

 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, Ihre hohe Verantwortung wahrzunehmen. Artikel 35 der Bundesverfassung verpflichtet Sie, zur Verwirklichung der Grundrechte mit beizutragen. Eines davon ist das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und Bewegungsfreiheit (Art.10 BV). Auch manche kantonale Gesundheitsgesetze verpflichten die Gemeinden allgemein zur initiativen Mitarbeit im Gesundheitsschutz. Die Einhaltung der NISV allein höhlt den Rechtsstaat aus, weil dadurch die Bundesverfassung und das Umweltschutzgesetz missachtet werden. Resignation und berechtigte Erbitterung unter den immer zahlreicheren Betroffenen steigen, weil sie sich ihre Rechte mit grossem Einsatz an Zeit und Geld selber zu erkämpfen versuchen müssen – meist erfolglos.

Es ist heute, wie gesagt, evident, dass ein massiv besserer Schutz dringend nötig ist. Ich bitte Sie daher – falls Sie es nicht schon tun – Initiative zu entwickeln zum Schutz der Betroffenen und letztlich der gesamten Bevölkerung vor einer schleichenden allgemeinen Schwächung der Gesundheit durch die gepulste Mobilfunkstrahlung heutiger Technologie.

Könnte es sogar sein, dass man dereinst die heutigen Entscheidungsträger zur Verantwortung ziehen wird – dafür, dass sie angesichts des offensichtlichen Ungenügens der NISV nicht selber alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgenützt haben, um ihre verfassungsmässige Pflicht zur aktiven Mitarbeit am Schutz der Grundrechte zu erfüllen? – Wäre das Ausnützen dieser Möglichkeiten überdies nicht Menschenpflicht?

Mit freundlichen Grüssen

Peter Schlegel

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Peter Schlegel, Dipl. Ing. ETH, Güeterstalstr.19, CH-8133 Esslingen

An die NIS-Fachstellen der Kantone

Esslingen, im Juli 2006

Zu den Problemen beim Vollzug der NISV
Zürcher UMTS-Studie: Freipass für den weiteren Netzausbau?

Sehr geehrte Damen und Herren

     In wachsender Sorge schreibe ich Ihnen aufgrund der Wahrnehmung, dass die am NISV-Vollzug direkt beteiligten Behörden aller Stufen wie auch die Gerichtspraxis die immer zahlreicheren, immer besser begründeten Warnungen bezüglich des Gesundheitsrisikos der Mobilfunk-Basisstationen durchwegs ignorieren.

     Solche Warnungen sind jedoch in zweifacher Weise gut begründet:

  1. Durch die Praxiserfahrungen, die seit mehr als einem Jahrzehnt vor allem in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesammelt wurden und sich zur Zeit rasch verdichten. Diese Praxiserfahrungen sind zusammengefasst z.B. in den VDB-Richtlinien[1]. Die Richtwerte (Beilage 1) wurden entwickelt anhand Tausender von Einzelfällen Betroffener. Die Fachgruppe Hausuntersuchungen FGHU der Schweizer Interessengemeinschaft Baubiologie SIB hat sich den VDB-Richtlinien offiziell angeschlossen. Meine eigenen, nunmehr sechsjährigen Mess- und Beobachtungserfahrungen[2] bestätigen die VDB-Richtwerte vollumfänglich in Hunderten von Fällen.
  2. Durch mehrere Studien im Umfeld von Basisstationen der letzten 5 Jahre (Beilage 2), teilweise in anerkannten (peer reviewed) Fachzeitschriften publiziert.

     Sowohl die Praxiserfahrungen wie auch die genannten Studien mit positiven Resultaten werden, wie gesagt, offiziell ignoriert. Dies ist umso schwerer verständlich, als in immer grösseren Bevölkerungskreisen die Evidenz des „Antennen-Gesundheitsrisikos“ anerkannt und die behördliche Abwehrhaltung gegenüber diesen Einsichten als den Fakten unangemessen wahrgenommen und kritisiert wird. Gewiss äussert sich diese Kritik zuweilen mit Vehemenz, die aber mit Blick auf die persönliche Betroffenheit berechtigt erscheint und durchaus verstanden werden kann.

     Als jüngstes Beispiel für das behördliche Beharren auf dem unhaltbaren Standpunkt, die NISV genüge dem Vorsorgegedanken, sei ein Artikel in einer kantonalen Umweltbroschüre[3] genannt. Darin werden die immer zahlreicheren Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen gegen den Weiterausbau der Mobilfunknetze wehren, als „Gegnerschaft des Mobilfunks“ bezeichnet. In eher peinlicher Weise werden den Gemeinden Ratschläge zum “Umgang mit Mobilfunk-Gegnern“ gegeben, wobei die Bevölkerung in Eigentümer, besorgte Bürger, Elektrosensible und Fundamentalisten eingeteilt wird. Die Realität jedoch wird nicht angeschaut. Kolportiert wird in dieser kantonalen Schrift vielmehr das folgende Bild: Man kann sich auf den behördlich garantierten NIS-Schutz zu 100% verlassen, und wer das nicht tut, gehört zur „Gegnerschaft“.

     Wie aber sieht die Realität aus? – Artikel 14 des Umweltschutzgesetzes wird durch den um Grössenordnungen zu hohen Immissionsgrenzwert und den davon abgeleiteten Anlagegrenzwert der NISV gleich zweifach missachtet:

  • Der in Art.14 USG genannte „Stand der Wissenschaft“ wird durch die extremen, realitätsfernen Beweisanforderungen des (immer mehr unter dem Einfluss der Industrie stehenden) universitären Wissenschaftsbetriebes definiert. So sind die Bundesgerichtsentscheide erklärlich, wonach es noch keinen Anlass zu einer Anpassung der Grenzwerte nach unten gebe. Und so kommt es zu der von den Medien immer noch verbreiteten Fehlmeinung, das Gesundheitsrisiko der Antennenstrahlung sei „nicht bewiesen“.
  • Die „Erfahrung“, die gemäss Art.14 USG dem Stand der Wissenschaft gleichwertig ist, wird ignoriert. Aber diese Erfahrung würde heute sogar für sich allein schon längst genügen, um im Sinne von USG Art.1 Abs.2 wirklich vorsorglich tätig zu werden. Es ist nicht verantwortbar, angesichts des Gesundheitsrisikos weiter auf den „wissenschaftlichen Beweis“ zu warten.

     Ich betone nochmals ausdrücklich: Diese Aussagen basieren nicht auf „diffusen Ängsten“, nicht auf „Technikfeindlichkeit“ und was der haltlosen Vorwürfe mehr sind, sondern auf europaweit seit Jahren erhärteten Erfahrungstatsachen, die nun auch durch einige wissenschaftliche Studien und durch mehrere unabhängig