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APPELLE, RESOLUTIONEN


Inhalt dieser Seite:

  Mobiles Internet: Mehr Strahlung – mehr Leiden...
Appell an alle Internetnutzer
 
Juni 2008

  Resolution von Venedig, Dezember 2007

  Gesundheit ist keine Handelsware ("Wimax-Appell"), November 2006

  Benevento-Resolution, Februar 2006

  Freienbacher Appell, September 2005

















 


Mobiles Internet: Mehr Strahlung – mehr Leiden...

Appell an alle Internetnutzer

pdf-Datei dieses Appelles

Mit massiver Werbung drängt das mobile Internet auf den Markt.  Swisscom nennt es Mobile unlimited, Sunrise T@ke Away, Orange Internet everywhere. Was fasziniert und praktisch erscheint, bedeutet jedoch für viele Menschen immer stärkere Gesundheitsprobleme.

Wer sich mit einem internetfähigen Handy oder mit dem Laptop von einem beliebigen Ort aus drahtlos ins Internet einwählt, verursacht einen viel grösseren Datenfluss als mit einem Handy­gespräch. Das bedeutet, dass die Antennenmasten bei einer mobilen Internetverbindung stär­ker strahlen als bei einem mobilen Telefongespräch. Ausserdem wird die Kapazität der einzel­nen Mobilfunk-Basisstationen viel mehr beansprucht. Immer häufiger wird es vorkommen, dass einzelne Sender ausgelastet und überlastet sind.

Wer mobil ins Internet geht, liefert also den Mobilfunkbetreibern den Bedarfsnachweis für das Aufstellen von immer mehr Antennenmasten noch viel deutlicher als mit Handygesprächen und SMS.

Zwar sind die Betreiber beim Einreichen von Antennen-Baugesuchen rechtlich zu keinem Bedarfsnachweis verpflichtet. Unter dem Schutzschild der bundesrätlichen Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) mit ihren viel zu hohen Grenzwerten, die die Bevölkerung ungeschützt lassen, können sie ihre Netze beliebig weiter ausbauen. Aber sie sehen sich doch immer wieder veranlasst, diesen unaufhörlichen Netzausbau zu rechtfertigen, wenn ihnen jeweils entgegengehalten wird, die Netzabdeckung sei doch längst gewährleistet. Schlägt nun das mobile Internet beim Publikum ein und wird es eifrig benützt, so haben die Betreiber ihren Rechtfertigungsgrund. Sie werden argumentieren: Unseren Mobilfunknetzen droht Überlastung! Wir müssen mehr Antennen bauen!


Wie arbeitet das mobile Internet?

Das mobile Internet funkt über die bestehenden GSM- und UMTS-Antennennetze und über öffentliche WLAN Access Points (Hot Spots). Für eine schnellere Datenübertragung wurden der GSM- und der UMTS-Funkstandard mit besonderen Modulationstechniken „frisiert“. Bei GSM heissen die schnelleren Varianten GPRS und EDGE. Noch schneller ist UMTS, und dieses wurde weiter beschleunigt mittels HSDPA1, das eine mobile Datenübertragungsrate von bis zu 3.6 Megabit pro Sekunde (typisch 1 MBit/s) erlaubt.

Die 2004 aufgeschalteten UMTS-Netze – zuerst war es vor allem das UMTS-Netz der Swisscom – waren bisher vielerorts erst wenig beansprucht. Das könnte sich jetzt mit einem massiv gesteigerten Datenvolumen der drahtlosen mobilen Internetverbindungen rasant ändern. Bereits in den letzten Monaten konnte bei den Strahlungsmessungen ein deutliches Anwachsen der UMTS-Strahlung beobachtet werden, unter anderem weil jetzt auch Sunrise und Orange ihre (bereits bewilligten, aber oft noch nicht vollzogenen) UMTS-Aufrüstungen bestehender GSM-Antennenmasten nachholen, und weil es immer mehr internetfähige Handys gibt.

UMTS und WLAN sind besonders aggressive Strahlungsarten

Viele elektrosensible Menschen klagen denn auch seit Monaten über nochmals verstärkte Symptome wie zum Beispiel Dauerkopfschmerzen, starke Beinschmerzen, Schwindel, ständige Hochspannung, Unmöglichkeit einen klaren Gedanken zu fassen oder extrem verschlechterte Schlafqualität. Wer auf elektromagnetische Strahlung empfindlich ist und merkt, dass die Ursache für seine Beschwerden in einem nahen UMTS-Mobilfunksender liegt, zieht oftmals weg, sobald er eine strahlungsmässig weniger belastete Wohnung gefunden hat. Weggezogen wird manchmal sogar wegen der WLAN-Anlage eines Nachbarn, der nicht bereit ist, sein WLAN nur tagsüber während des Surfens zu betreiben und es immer eingeschaltet lässt. Viele haben allerdings keine Ahnung, was die Ursache ihres Leidens ist, weil sie weder die Funktechniken noch den von der Strahlung verursachten Symptomkomplex kennen. Erst ein fachkundiger Besuch, zum Beispiel für eine Strahlungsmessung, bringt es an den Tag.

Im Vergleich zu GSM werden die UMTS- und die WLAN-Strahlung von den Betroffenen offen­sichtlich als noch aggressiver empfunden. Das ist die Beobachtung aller kritischen, messtech­nisch arbeitenden Fachleute im In- und Ausland. Bezüglich UMTS, wo es erst ganz wenige wissenschaftliche Studien gibt, wird die Plausibilität dieser Beobachtung gestützt von einer Studie, die bei UMTS im Vergleich zu GSM eine etwa zehnfach erhöhte Schädigung der Erbsub­stanz fand2. Leider lässt sich die herrschende Wissenschaftsmeinung davon nicht beeindrucken. Wenige Einzelwissenschaftler haben den Mut, sich mit ihren Bedenken öffentlich zu exponieren.

Menschen, die von der unsichtbaren Strahlung nichts spüren, können sich die durch diese Strahlung verursachte Beeinträchtigung der Lebensqualität und die Qual und Verzweiflung besonders stark Betroffener nur schwer vorstellen. Aber die Realität der Strahlungsauswirkun­gen ist evident. Die Zahl der Betroffenen scheint stetig zuzunehmen. Einbildung kann meist ausgeschlossen werden. Zuerst stellen die Betroffenen neu auftretende oder sich verstärkende Symptome fest; erst hinterher stossen sie auf eine mögliche Ursache, wenn Nachforschungen eine mit dem Beginn der Symptome zeitlich übereinstimmende Inbetriebnahme von UMTS-Antennen, WLAN Access Points oder DECT-Schnurlostelefonen in ihrem täglichen Umfeld erge­ben.


Superschneller LTE-Mobilfunk soll Ende 2009 auf den Markt kommen

Die mittels HSDPA frisierten UMTS-Netze genügen in den Augen der Netzbetreiber den Anfor­derungen an die Datenübertragungsgeschwindigkeit jedoch nicht. Die Betreiber können damit zu wenig Geld verdienen. Der Artikel „Superschneller LTE-Mobilfunk soll Ende 2009 auf den Markt kommen“ http://www.areamobile.de/news/8805.html ) zeigt die Hintergründe und gibt einen Eindruck von dem, was uns bevorsteht. Nachstehend Auszüge aus dem Artikel:

„Weihnachten 2009 wird im Mobilfunk-Internet der Turbo eingeschaltet. «Ende des kommenden Jahres will unser Unternehmen die Vermarktung von LTE beginnen», sagt Toru Otsu, Leiter der NTT Docomo Labs Europe. «Im Labor haben wir damit schon Übertragungsraten bis 220 Megabit pro Sekunde erreicht.» Long Term Evolu­tion (LTE) ist der Nachfolger für UMTS und soll bis Ende 2008 fertig standardisiert werden. Erfolgreiche Vorführungen mit blitzschnellen Übertragungen von HDTV-Filmen und riesigen FTP-Downloads gab es schon auf dem Mobile World Congress im Februar und der CeBIT im März.

In Berlin sitzen seit Mittwoch 250 Branchenvertreter auf dem LTE World Summit zusammen, um die baldige Einführung zu koordinieren. Sie haben es sehr eilig damit. «Das ist die schnellste Entwicklung eine Mobilfunkstandards, die es jemals gab», ver­kündete Adrian Scrase, Chief Technical Officer des Europäischen Institutes für Tele­kommunikationsnormen (ETSI) in seiner Rede. Obwohl der Standard noch nicht ein­mal fertig ist, gibt es bereits Feldversuche in mehreren Städten. (...)

«UMTS hat bisher nicht die Erfolgserwartungen erfüllt. Wir sollten nicht zu lang war­ten, LTE auf den Markt zu bringen», sagt Klaus-Jürgen Krath, Netzwerkexperte von T-Mobile International. Er geht davon aus, dass es schon in vier Jahren mehr mobile Breitbandnutzer gibt als Kunden mit Festnetz-Internet per DSL, Glasfaser oder Fern­sehkabel. Sein Drang zur Eile hat auch handfeste geschäftliche Gründe. (...) Mit LTE können zehnmal mehr Handys an einem Standort mit Breitband-Internet versorgt werden als mit UMTS. In vielen Regionen sind die bestehenden 3G-Netze [=UMTS-Netze] schon oft an ihren Kapazitätsgrenzen, beispielsweise in den USA oder Grossbritannien, wo HSDPA-Dongles für den Laptop der grosse Renner sind.

Krath geht deswegen davon aus, dass UMTS vielleicht schon 2015 abgeschaltet wird. Der Vorgängerstandard GSM könnte dagegen noch bis 2020 im Einsatz bleiben, weil er so erfolgreich ist. GSM wird weltweit auf über drei Milliarden Handys für Sprach­telefonie eingesetzt und ist die Basis für das lukrative Geschäft mit den Telefon­minuten, von dem die Mobilfunkunternehmen in den vergangenen Jahren hauptsäch­lich lebten. Seit aber der Trend zur Flatrate geht, bei der Kunden unbegrenzt für einen Festbetrag telefonieren oder im Internet surfen, müssen sich die Firmen nach neuen Geldquellen umsehen. Zwar hätten sich die übertragenen Datenmengen in den Mobilfunknetzen vervielfacht, sagt Krath, aber mehr Traffic bedeute nicht mehr Ein­nahmen. Eine Studie des Marktforschers iSuppli hatte schon im April gezeigt, dass die intensivsten Nutzer des mobilen Internet die Besitzer des iPhone sind. Sie zahlen alle per Flatrate. Die Netzbetreiber müssen deswegen ihre Produktionskosten radikal senken, sagt Krath, damit ihre Gewinnspannen nicht völlig aufgefressen werden.

Ein mögliches Mittel dafür ist LTE. «Die Kosten pro Bit sind für die Netzbetreiber vier bis zehnmal geringer als bei HSDPA», erklärt Paul Steinberg, oberster Netz­werkarchitekt von Motorola. «Man kann mehr Traffic über dasselbe Funkspektrum abwickeln.» Dann brauchen die Netzbetreiber auch weniger Sendemasten oder kön­nen von den bestehenden Standorten viel mehr Kunden mit mobilem Breitband ver­sorgen. Dafür nehmen sie gern in Kauf, dass LTE vollkommen neue Basisstationen erfordert und Milliarden in die Netze investiert werden müssen. Die riesigen neuen Übertragungsraten verlangen viel mehr Rechenpower von den Basisstationen und wegen der MIMO-Funktechnik müssen mindestens vier Antennen pro Standort instal­liert werden, wo vorher eine reichte.

Der grösste Kostenfaktor sind aber immer noch die Mieten für die Standorte der Antennen auf Hausdächern oder Kirchtürmen. Deswegen hofft die Branche auf Femtozellen für LTE. Das sind kleine Geräte von der Grösse eines WLAN-Routers, die den Netzbetreibern das Leben extrem erleichtern können. Von integrierten Anbietern wie der Deutschen Telekom, die DSL und Mobilfunk anbieten, bekommen die Kunden einen DSL-Anschluss für zu Hause, den sie aber zur Verfügung stellen müssen. Über LTE verbindet sich nicht nur das eigene Handy mit der privaten Femtozelle, sondern auch die Mobiltelefone von Passanten auf der Strasse können sich einbuchen und darüber telefonieren oder im Internet surfen. Jede Wohnung wird zur Mobilfunk-Basisstation und die Netzbetreiber müssen nicht einmal Miete oder Strom dafür bezahlen. (...)“  (Ende der Zitate)

Diese Meldungen bedeuten düstere Aussichten für die elektrosensiblen Menschen, die einen wachsenden Anteil an der Bevölkerung haben. Und sie nähren die Befürchtungen von Wissen­schaftlern, die aus dem bisherigen Trend ein künftiges Anwachsen des Anteils der Elektrosensi­blen auf 50% (!) der Bevölkerung bis etwa im Jahr 2017 berechneten3.

Ausserdem erzeugen diese Meldungen schwerste Bedenken im Hinblick auf die langfristige Gesundheit der heutigen jungen Generation. Die Kinder und Jugendlichen unserer Zeit müssen in einem von Jahr zu Jahr sich verstärkenden Trommelfeuer der elektromagnetischen Strahlung aller bisherigen und neuen Funkanwendungen aufwachsen.

Wieder soll mit LTE eine neue Funktechnologie auf den Markt geworfen und sogar in die Privat­wohnungen hineingestellt werden, ohne dass irgendwelche wissenschaftliche Untersuchungen über die gesundheitlichen Auswirkungen dieser Technologie durchgeführt werden. Niemand sorgt dafür, dass die Vermarktung so lange unterbleibt, bis über deren Gesundheitsrisiko genü­gende Anhaltspunkte gewonnen sind, von einem Unbedenklichkeitsnachweis ganz zu schwei­gen.

Appell an alle Internetnutzer

In der Praxis ist es längst evident, dass nicht nur die Strahlungsintensität, sondern vor allem auch die Frequenzbandbreite eines Funkkanals sowie die Modulationsart der Trägerfre­quenz (Pulsung der Strahlung; Struktur der Einzelsignale) massgeblich die gesundheitlichen Auswirkungen einer Strahlungsart mitbestimmen. Es gibt auch entsprechende wissenschaftli­che Hinweise.

Jeder Funkdienst (GSM, UMTS, DVB, DAB, WLAN, DECT...) hat eine bestimmte Modulationsart, die sich von derjenigen anderer Funkdienste mehr oder weniger stark unterscheidet. Er müsste daher vorgängig seiner Einführung auf sein spezifisches gesundheitliches Risikopotenzial unter­sucht werden, so jetzt auch LTE. Aber die wissenschaftliche Forschung zur Risikoabklärung hinkt der technischen Entwicklung jeweils um Jahre hintennach. Auch die Behörden reagieren nicht, wenn eine neue Funktechnologie entwickelt wird. Bundesrat und zuständige Bundesäm­ter verstecken sich hinter dem zur Zeit gültigen Grenzwert für die Strahlungsintensität (Anten­nen) oder bleiben untätig, weil internationale Verträge über die Zulassung und Einfuhr von Endgeräten (Handys, WLAN-Router usw.) bestehen.

Deshalb richtet die Bürgerwelle Schweiz den nachstehenden Appell an alle Internetnutzer. Er bezieht sich auf

  • die mobile Arbeit im Internet unterwegs über die GSM- und UMTS-Netze der Mobilfunkbe­treiber und über öffentliche WLAN Hot Spots.

  • Einrichten und Nutzung privater bzw. betriebseigener WLAN-Anlagen in Wohnungen, Büros, Schulen, Heimen, Kongresszentren, Hotels usw.

 

Verzichten Sie darauf, drahtlos und mobil ins Internet zu gehen!

Verbinden Sie Ihren Computer statt dessen wo immer möglich
über ein Netzwerkkabel mit dem Internet-Zugang über das Festnetz! Gewiss nehmen Sie dadurch Einschränkungen auf sich. Aber:

  • Wenn Sie selber drahtlose Internetverbindungen über GSM, UMTS oder WLAN regelmässig während längerer Zeit nutzen, erhöhen Sie das langfristige Risiko der Gefährdung Ihrer eigenen Gesundheit.

  • Halten Sie sich vor Augen, dass wegen Ihrer mobilen Arbeit im Internet über GSM und UMTS während jeder Ihrer drahtlosen Inter­netverbindungen elektrosensible Anwohner desjenigen Antennen­mastes, über den diese Verbindung läuft, verstärkte Beschwerden erleiden.
    Ausserdem liefern Sie dem Mobilfunkbetreiber das Argument für das Aufstellen von weiteren Sendemasten.

  • WLAN Access Points (Router) können in derselben Wohnung und in der unmittelbaren Nachbarschaft bei elektrosensiblen Personen Be­schwerden verursachen und gefährden auf die Dauer die Gesundheit der in diesem Bereich lebenden Personen. Dies gilt nicht nur wäh­rend der drahtlosen Internetarbeit, sondern vor allem auch im Standby-Betrieb der WLAN-Anlage. Sogar das Bundesamt für Ge­sundheit BAG empfiehlt, WLAN nur während des Gebrauchs einzu­schalten, nennt aber einen Sicherheitsabstand zum WLAN-Router von bloss 1 Meter, was fahrlässig gering ist.

 


1Details siehe zum Beispiel www.swisscom-mobile.ch/scm/wir_technologie_vergleich-de.aspx

2Schwarz, C. et al: Radiofrequency electromagnetic fields (UMTS, 1,950 MHz) induce genotoxic effects in vitro in human fibroblasts but not in lymphocytes. International Archives of Occupational and Environmental Health
Volume 81, Nr 6 / May 2008

3Hallberg Ö., Oberfeld G.: Letter to the Editor: Will we all become electrosensitive? Electromagnetic Biology and Medicine, 25: 189–191, 2006


15. Juni 2008
www.buergerwelle-schweiz.org


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Die Resolution von Venedig

wurde von der Internationalen Kommission für Elektromagnetische Sicherheit (ICEMS) nach dem 6. ICEMS-Workshop vom 17. Dezember 2007 initiiert. www.icems.eu

diese Resolution als pdf-Datei

Wie in der Resolution von Benevento vom September 20061 festgehalten wurde, sind wir nach wie vor über die Auswirkungen der Exposition des Menschen gegenüber elektromagnetischen Feldern auf die Gesundheit besorgt. Unter dem Titel „Grundlagen des Bioelektromagnetismus: Auf dem Weg zu einer neuen Begründung für Risikobewertung und -management“ wurden auf dem 6. ICEMS-Workshop folgende Themen diskutiert: Elektrosensibilität, Veränderungen der Blut-Hirn-Schranke, Lern- und Verhaltensstörungen, Veränderungen in antioxidativen Enzymaktivitäten, DNA-Schäden, Mechanismen biochemischer Wechselwirkungen, biologische Schäden und experimentelle Ansätze zur Validierung dieser Effekte. Als Ergebnis dieses Workshops sehen wir uns gezwungen, die Existenz von nichtthermischen Wirkungen elektromagnetischer Felder auf lebende Materie zu bestätigen, die offenbar auf allen Ebenen der molekularen bis hin zu den epidemiologischen Untersuchungen auftreten.

Es ist eine dringende Aufgabe der internationalen Forscher, die detaillierten Mechanismen der nichtthermischen Wechselwirkungen zwischen elektromagnetischen Feldern und lebender Materie zu klären. Diese Untersuchungen werden auch neue Richtlinien zum Schutz der Bevölkerung und Arbeitnehmer zur Folge haben. Wir, die wir an der Spitze dieser Forschung stehen, fördern einen ethischen Ansatz bei der Festlegung von Grenzwerten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, einschließlich jener, die empfindlicher sind. Wir erkennen die Notwendigkeit der Forschung an, die kritischen Expositionsparameter für Wirkung und Risiko bei der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern zu klären.

Die Grenzwerte zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, die von internationalen Standardisierungsorganisationen und der Weltgesundheitsorganisation unterstützt werden, sind unzureichend. Bestehende Richtlinien stützen sich auf Ergebnisse aus Studien zur akuten Exposition, wobei nur thermische Effekte berücksichtigt werden. Es ist eine weltweite Anwendung des Vorsorgeprinzips erforderlich. Darüber hinaus sollen neue Grenzwerte entwickelt werden, um auch die verschiedenen physiologischen Bedingungen in Betracht zu ziehen, wie z.B. Schwangerschaft, Neugeborene, Kinder und ältere Menschen.

Wir nehmen an der Behauptung der Mobilfunkindustrie Anstoß, wonach es keinen glaubhaften wissenschaftlichen Beweis für ein Risiko geben soll. Die jüngsten epidemiologischen Erkenntnisse sind eindeutiger als zuvor, was ein weiterer Grund zur Rechtfertigung von Vorsichtsmaßnahmen ist, wonach Expositionsgrenzwerte im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip abgesenkt werden sollen.

Wir erkennen an, dass Elektrosensibilität ein zunehmendes Gesundheitsproblem für die Bevölkerung ist, dass dieser Krankheitszustand zu starken Behinderungen führen kann und dass diese Erkrankung dringend zusätzlicher Abklärung und Anerkennung bedarf.

Wir raten dringend dazu, die Nutzung von Handys und anderen ähnlichen Geräten bei Kindern und Jugendlichen einzuschränken, und wir fordern die Regierungen dazu auf, als Zwischenmaßnahme das Vorsorgeprinzip anzuwenden, während biologisch relevantere Grenzwerte entwickelt werden, die nicht nur vor der Aufnahme von elektromagnetischer Energie durch den Kopf schützen, sondern auch vor unerwünschten Wirkungen von Signalen auf die Biochemie, Physiologie und elektrische Biorhythmen.

Kontakt: Elizabeth Kelley, Hauptsekretariat, Internationale Kommission für Elektromagnetische Sicherheit (ICEMS), info(at)icems.eu



Liste der Unterzeichnenden:

Pasquale Avino, Italian National Institute for Prevention & Worker Safety, Rome, Italy

Angelico Bedini, Italian National Institute for Prevention and Worker Safety, Rome, Italy

Igor Belyaev, Associate Professor in Toxicological Genetics, Dept. of Genetics, Microbiology and Toxicology, Stockholm University, Stockholm, Sweden

Fiorella Belpoggia, ICEMS, Vice Scientific Director, European Foundation for Oncology & Environmental Sciences ìB. Ramazziniî. Bologna, Italy

Carl Blackman, ICEMS, President, Bioelectromagnetics Society (1990-91), Raleigh, NC, USA

Martin Blank, Department of Physiology and Cellular Biophysics, Columbia University, New York, USA

Natalia Bobkova, ICEMS, Institute of Cell Biophysics, Pushchino, Moscow Region

Bill Bruno, Theoretical biophysics, earned at Department of Physics, University of California, Berkeley, USA

Catarina Cinti, ICEMS, Director, National Research Center, Institute of Clinical Physiology, Siena, Italy

Mauro Cristaldi, Dip, B.A.U. Universita degli Studi "La Sapienza", Roma, Italia

Suleyman Dasdag, Biophysics Department of Medical School, Dicle University, Diyarbakir,Turkey

Antonella De Ninno, ICEMS, Italian National Agency, Energy, Environment & Technology, Frascati, Italy

Emilio Del Giudice, ICEMS, International Institute of Biophysics, Neuss, Germany

Alvaro de Salles, ICEMS, Universidade Federal do Rio Grande do Sul, Porto Alegre, Brazil

Sandy Doull, Consultant, Noel Arnold & Associates, Box Hill VIC, Australia

Christos Georgiou, ICEMS, Professor of Biochemistry, Department of Biology. University of Patras, Greece

Reba Goodman, Prof. Emeritus, Clinical Pathology, Columbia University, New York, New York USA

Settimo Grimaldi, ICEMS, Inst. Neurobiology & Molecular Medicine, National Research, Rome, Italy

Livio Giuliani, ICEMS, East Veneto & South Tirol, Deputy. Director, Nat. Inst. Prevention & Worker Safety, Camerino University. Italy

Lennart Hardell, ICEMS, Department of Oncology, University Hospital, Orebro, Sweden

Magda Havas, ICEMS, Environmental & Resource Studies, Trent University, Ontario, Canada

Gerard Hyland, ICEMS, International Institute of Biophysics, Neuss, Germany

Antonella Lisi, ICEMS Inst. Neurobiology & Molecular Medicine, National Research Council, Rome, Italy

Louisanna Ieradi, Istituto per lo Studio degli Ecosistemi C.N.R., Roma, Italia

Olle Johansson, Assoc. Prof. The Experimental Dermatology Unit, Department of Neuroscience, Karolinska Institute, Stockholm

Vini G. Khurana, Neurosurgeon, Canberra Hospital and Assoc. Prof. of Neurosurgery, Australian National University Medical School

Henry Lai, ICEMS, Department of Bioengineering, University of Washington, Seattle, USA

Lukas Margaritas, Professor of Cell Biology and Radiobiology, Athens University, Athens, Greece

Fiorenzo Marinelli, ICEMS, Institute of Molecular Genetics National Research Council, Bologna Italy.

Vera Markovic, Faculty of Electrical Engineering, University of Nis, Serbia

Ed Maxey, M.D. retired surgeon, Fayetteville Arkansas

Gerd Oberfeld, Public Health Department, Salzburg State Government, Salzburg, Austria and Speaker for Environmental Medicine for the Austrian Medical Association, Vienna, Austria

Jerry Phillips, Director, Science Learning Center, University of Colorado, Colorado Springs, Colo. USA

Elihu Richter, ICEMS, Head, Occupational & Environmental Medicine, Hebrew University-Hadassah, Israel

Leif Salford, ICEMS, Professor and Chairman, Department of Neurosurgery, Lund University, Sweden

Massimo Scalia, Professor, Evolution Models in Applied Sciences, Mathematical Physical and Natural Science, University of "La Sapienza", Rome, Italy

Nesrin Seyhan, ICEMS, Head, Department of Biophysics; Director, Gazi NIRP Center, Ankara, Turkey

Zamir Shalita, Consultant on Electromagnetic Hazards, Ramat Gan, Israel

Morando Soffritti, ICEMS, Scientific Director, European Foundation for Oncology & Environmental Sciences, ìB. Ramazzini, Bologna, Italy

Stanley Szmigielski, ICEMS, Military Institute of Hygiene and Epidemiology, Warsaw, Poland

Ion Udroiu, Italian National Institute for Prevention & Worker Safety, Rome, Italy

Clarbruno Verduccio, Prof. Lt. Col. Commander C.F, Marine MIlitary, La Spezia. Italy

Mehmet Zeyrek, Professor of Physics, Middle East Technical University, Ankara, Turkey

Mikhail Zhadin, ICEMS, Professor, Honorary Scientist. of Radio Frequencies

Stylianos Zinelis, M.D., Vice President, Hellenic Cancer Society, Cefallonia, Greece

Anna Zucchero, ICEMS, MD, Internal Medicine Department. Venice-Mestre Hospital, Venice, Italy


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Gesundheit ist keine Handelsware:
Wir fordern die Einhaltung der gesetzlichen Vorsorgepflicht!

 Ein Appell unabhängiger Ärzte, Wissenschaftler und Techniker

 November 2006

 
  Originalversion des Appells als pdf-Datei

 

Von der Bürgerwelle Schweiz gekürzte Version; die Auslassungen sind nicht gekennzeichnet. Die Erstunterzeichner und die Fußnoten sind weggelassen. – Diese Kurzfassung ist bezüglich Situationsbeurteilung und Folgerungen direkt auf die Schweizer Verhältnisse anwendbar. (Ausnahme: Die Einnahmen des Bundes aus den UMTS-Lizenzen betragen in der Schweiz nur 200 Millionen Fr. Dennoch verhalten sich Staat und Gerichtsbarkeit in der Schweiz im wesentlichen  nicht anders als in Deutschland.)

In der Schweiz wurde am 07.06.06 eine Konzession für den drahtlosen Breitbandanschluß (Broadband Wireless Access, BWA, auch unter der Bezeichnung Wimax bekannt) an Swisscom vergeben. Bis am 09.02.07 können beim Bundesamt für Kommunikation Gebote für zwei weitere BWA-Konzessionen (Wimax) eingereicht werden.


Der Wimax-Plan

Nach Einschätzung von Insidern hat sich die Überfrachtung unserer Lebenswelt mit elektromagnetischen Feldern allein in den letzten beiden Jahren mindestens verzehnfacht. DECT-Telefone, WLAN und UMTS sind nur die bekanntesten Namen für eine rasant zunehmende unsichtbare Umweltverschmutzung.

Am 12. Dezember 2006 will die deutsche Bundesnetzagentur die Lizenzen für das neue Breitband-Telekommunikationsnetz Wimax versteigern, das zur »Grundlage für die geplante Expansion des drahtlosen Highspeed-Internet-Netzes ab 2007« werden soll. Einer der Anbieter kündigt auch schon an, mit riesigen Summen die »größte Wimax-Netzinfrastruktur Europas errichten zu wollen« (beide Zitate in Internet-Ankündigungen der Deutschen Breitband Dienste GmbH).

Die Beurteilung der Risiken hochfrequenter elektromagnetischer Felder ist umstritten. Doch fällt auf, daß die industriefinanzierte Forschung überwiegend zu Versicherungen der Unbedenklichkeit gelangt, die industrieunabhängige überwiegend zu schwersten Bedenken. Die politisch Verantwortlichen freilich hindert das nicht, ihre Hochfrequenzpolitik auf die Annahmen der Unbedenklichkeit zu gründen. Dabei häufen sich nicht nur die Nachweise der Schäden, sondern auch Indizien und Beweise, daß der hohe Grad industrieseitiger Forschungsfinanzierung »die Auswertung und Interpretation von Forschungsergebnissen in der Richtung einer Unterdrückung möglicher Gesundheitsrisiken beeinflußt«.

Schon die Versteigerung der UMTS-Lizenzen erfolgte ohne Rücksicht auf vorliegende Prognosen einer drastischen Zunahme chronischer Erkrankungen und genetischer Schädigungen. Im Falle der geplanten Wimax-Versteigerung potenzieren mehrere Faktoren den Grad der Verantwortungslosigkeit.

 

Begründung der Kritik

Die Unterzeichner/innen halten die für den 12. Dezember 2006 geplante Versteigerung der Wimax-Frequenzen für das Projekt eines eklatanten, mit nichts zu rechtfertigenden Verstoßes gegen die staatliche Vorsorgepflicht nach Artikel 2.2 des deutschen Grundgesetzes und Artikel 174 des EG-Vertrags. Sie begründen dieses Urteil sowie ihre allgemeine Kritik an der deutschen und europäischen Kommunikationsfunkpolitik wie folgt:

          Mit der Benevento Resolution vom 19. September 2006, die die Catania Resolution von 2002 aktualisiert und fortschreibt, hat eine Konferenz der Internationalen Kommission für Elektromagnetische Sicherheit (ICEMS) die Dringlichkeit neuer »Strategien zum Schutz der Volksgesundheit durch die sinnvolle Anwendung des Vorsorgeprinzips« festgestellt

         Dabei häufen sich für zahlreiche Wirtschaftsgebiete die Nachweise, in welchem Umfang Profitgier und Wissenschaftskorruption die Wege der Forschung gelenkt und Vorsorgemaßnahmen unterbunden haben, obwohl die Risiken seit langem bekannt waren. In der Geschichte des Rauchens, des Asbests und der Holzschutzmittel hat das Millionen von Menschen das Leben gekostet - was eine gesundheitspolitisch inkompetente Wirtschaftspolitik mit zu verantworten hat. Soll sich das enttarnte Schema von Umweltskandalen beliebig wiederholen?

         Die Benevento Resolution verweist auf das Trügerische der Annahme, daß Schädigungen unterhalb geltender Grenzwerte nicht zu erwarten sind. Sie beurteilt Grenzwerte als zweifelhaften Verbraucherschutz, aber effektives Instrument industriegefälliger Instrumentalisierung von Politik und Wissenschaft

          Regierungen deutscher Bundesländer berufen sich gern auf ihre Übereinstimmung mit überregionalen ›Experten-Gremien‹, die unter unabhängigen Wissenschaftlern einen zweifelhaften Ruf haben. Die ICNIRP, der wir die Grenzwerte verdanken, ist ein Privatverein, dessen industriefreundliche Grenzwertempfehlungen bereits für den Niederfrequenzbereich eindeutig falsch waren und dessen verhängnisvolles Wirken Neil Cherry entlarvt hat

         Wo sich auch die Justiz lediglich auf staatlich vorgegebene Grenzwerte beruft, ist die demokratische Gewaltenteilung einer neuartigen wirtschaftspolitischen Gleichschaltung gewichen. Sie besiegelt die faktische Entrechtung und Entmachtung von Bürgern - im Namen des demokratischen Rechtsstaats!

          Ein immer größerer Prozentsatz der Bevölkerung bezahlt die Profite von Industrie, Gewerbe und Hausdachvermietern auch mit Wertminderungen des Eigentums.

         Im Urteil einer industrieunabhängigen Forschung ist das Ergebnis der gegenwärtig betriebenen Ausbreitung elektromagnetischer Hochfrequenz nicht Fortschritt, sondern gesundheits- und sozialpolitische Demontage. Die Folgen einer Hochfrequenzpolitik, die mit Hilfe von Falschdarstellungen, politischer Arroganz und einer instrumentalisierten Justiz immer mehr Menschen und sich wehrenden Kommunen aufgezwungen wird, zeichnen sich längst ab: eine um sich greifende Verachtung für alle in Bund und Land politisch Verantwortlichen, ohnmächtige Wut und Resignation, aber auch wachsende Bereitschaft zur verzweifelten Gegenwehr. Und was vordergründig als wirtschaftlicher Erfolg ausgegeben wird, erscheint weitergedacht als Beitrag zu einem unbezahlbaren Gesundheitssystem - mit drastischen Folgen auch für eine gesunde Wirtschaft!

          Eine Publikation des Österreichischen Instituts für Menschenrechte hat soeben gezeigt, in welchem Maße die betriebene Mobilfunkpolitik gegen zentrale Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt

 

Appell

Die Unterzeichner/innen dieses Textes verstehen sich als unabhängige Vertreter ihres Faches. Sie halten die Verpflichtung auf Wahrheit und soziale Verantwortung für unverzichtbare Gebote jeder theoretischen wie angewandten Wissenschaft. Sie kritisieren, wie weit beides heute ökonomischen Interessen geopfert wird.

Sie fassen ihre Kritik in den folgenden 10 Punkten und einem entsprechenden Appell an alle Verantwortlichen zusammen:

1.      Die überhastete, der Klärung von Risiken vorauseilende Einführung der Wimax-Technik widerspricht nicht nur jedem politischen Vorsorgeauftrag, sondern auch allen Gesetzen politischer Verantwortung und Vernunft. Die Versteigerung muß storniert werden, weil alles andere ein gesundheitspolitisches Verbrechen an der Bevölkerung wäre.

2.      Das gegenwärtig beobachtbare Streben von Regierungen, im Aufbau von Musterländern des Mobilfunks und Regionen der Schnurlosigkeit ganz vorne dabei zu sein und den Verbraucherschutz industriegefällig auf die Einhaltung weit überhöhter Grenzwerte zu reduzieren, ist ein Programm gesundheits- und gesellschaftspolitischer Verantwortungslosigkeit.

3.      Der Föderalismus deutscher Prägung ist auch dahingehend zu reformieren, daß die Ausbürgerung gesundheitspolitischer Verantwortung nicht zu seiner logischen Folge werden kann. Europa braucht keine Provinzen, die ihre politische Eigenständigkeit auf Kosten von Gesundheit, Umwelt und Kultur erkaufen wollen!

4.      Wer ungeachtet bekannter Risiken die Einführung neuer schnurloser Techniken propagiert, sollte zuerst die Haftung regeln und auch bereit sein, sich daran zu beteiligen – wie das in der zivilisierten Welt üblich ist. Beteuerungen der Harmlosigkeit bei gleichzeitigem Ausschluß der Haftung bezeugen das vorhandene Risikobewußtsein, entsorgen es aber auf dem Rücken der Bevölkerung.

5.      Staaten, die sich hohe Milliardenbeträge von der Industrie geben lassen, sollten ihre verfassungsgemäße Unabhängigkeit in dreifacher Hinsicht unter Beweis stellen: durch den Schutz der Bevölkerung vor egoistischen Profitinteressen der Industrie; durch die Gewährleistung einer industrieunabhängigen Forschung; durch Förderung schonender Techniken des Kommunikationsfunks.

6.      Eine schizophren anmutende Umweltpolitik reagiert mit Verboten, aber auch der Verspätung von Jahrzehnten auf die Risiken des Rauchens – rechtfertigt zugleich aber flächendeckende Zwangsbestrahlungen, die einem gesetzlichen Rauchzwang vergleichbar sind. Sie schmückt sich mit Ethik- und Zukunftskommissionen – praktiziert aber einen ökonomischen Machiavellismus ohne Zukunftsfähigkeit und ethische Legitimation.

7.      Staatliche Schutzzusagen ›körperlicher Unversehrtheit‹ werden unterlaufen, seelisch gesunde, aber strahlenbelastete Menschen zu psychisch Kranken gestempelt und nicht selten in Kliniken verstaut. Gegen solche Inhumanität sollten Regierungen, aber auch die heutige WHO, wieder auf jene umfassende Definition von Gesundheit verpflichtet werden, die von eben dieser Organisation 1946 verabschiedet wurde: »Gesundheit ist der Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens«.

8.      Menschenwürde, Gesundheit und Schutz vor Willkür sind die elementarsten Güter jeder intakten Demokratie. Sie stehen auch für hohe Milliardenbeträge nicht zur Disposition. Die UMTS-Versteigerung hat dem deutschen Staat 100 Milliarden DM ge­bracht. Inzwischen liegen dem Bundesumweltminister – nach noch vertraulichen, aber verläßlichen Informationen renommierter Wissenschaftler – Forschungsergebnisse vor, denen zufolge die gentoxische Wirkung von UMTS diejenige von GSM bei weitem übertrifft. Das ist kein Ergebnis erfolgreicher Wirtschaftspolitik, sondern absoluter Verantwortungslosigkeit, die sich bei Wimax nicht wiederholen sollte!

9.      Technik und Wirtschaftspolitik müssen deshalb wieder in jene menschenrechtlichen und ethischen Schranken verwiesen werden, die Gemeingut der europäischen Demokratiegeschichte sind. Heiner Geißlers Buch: Was würde Jesus heute sagen? Die politische Botschaft des Evangeliums (2003) und Carl Friedrich von Weizsäckers Reklamation der Nächstenliebe als allgemeinster Grundlage jeder Ethik der Technik bezeichnen auch notwendige Orientierungen einer Ethik der Politik – zum Schutz vor kapitalistischen Entgleisungen der Marktwirtschaft.

10. Der Fortschritt braucht auch eine Reform des politischen Bewußtseins, die mit dem Wahrheitsverlangen und dem Reformwillen demokratischer Bürger Schritt hält. Denn der »Druck der Tatsachen ist so groß, daß wir uns entweder verändern müssen oder von der Erde verschwinden werden«

Alle diese Punkte zusammenfassend appellieren die Erstunterzeichner/innen, die auf der Grundlage weit gefächerter Kompetenzen mit den Wirkungen elektromagnetischer Felder befaßt sind, an die politisch Verantwortlichen:

Geben Sie uns Demokratien zurück, die sich am Menschen, nicht an industriellen Interessen orientieren! Die einzigen Garanten unserer Zukunft sind gesunde Kinder, eine gesunde Umwelt, eine lebendige Kultur und die Verankerung unserer Demokratien in der Europäischen Konvention der Menschenrechte.

Korrigieren Sie eine wirklichkeits- und bürgerferne Politik, die Musterländer des Mobilfunks und Paradiese schnurloser Kommunikation propagiert, aber zunehmend Regionen einer gestörten zwischenmenschlichen und politischen Kommunikation schafft, die Menschen zur Auswanderung oder inneren Emigration verurteilen.

Mehr denn je trifft zu, was der Erste Bericht des Club of Rome Die Grenzen des Wachstums bereits 1972 vorausgesagt hat: Der Mensch steht »nicht nur vor der Frage, ob er als biologische Spezies überleben wird, sondern ob er wird überleben können ohne den Rückfall in eine Existenzform, die nicht lebenswert erscheint«.


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Benevento Resolution

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Die Internationale Kommission für Elektromagnetische Sicherheit (ICEMS) führte am 22., 23. und 24. Februar 2006 eine internationale Konferenz mit dem Titel „Der EMF-Vorsorge-Ansatz: Wissenschaftlichkeit, Gesetzgebung und Umsetzung“ durch. Gastgeberin war die Stadt Benevento, Italien. Die Zusammenkunft war dem Wissenschafter Dr. med. W. Ross Adey (1922-2004) gewidmet. Die an der Konferenz teilnehmenden Wissenschafter billigten die Catania Resolution und beschlossen deren Erweiterung durch das, was folgt:

1.      Weiteres Beweismaterial hat sich angesammelt, welches nahelegt, dass gesundheitsschädigende Wirkungen infolge beruflicher und öffentlicher Exposition gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern (EMF[1]) derzeit üblicher Stärke existieren. Notwendig, aber noch nicht verwirklicht, ist eine umfassende, unabhängige und transparente Untersuchung des Beweismaterials, das auf diese sich entwickelnde, potentielle Problematik für die Volksgesundheit hindeutet.

2.      Die Mittel, die für eine solche Beurteilung eingesetzt werden, sind angesichts des explosiven Wachstums der drahtlosen Kommunikationstechnologien wie auch der stets enormen Investitionen für die Übertragung von elektrischer Energie in grobfahrlässiger Weise ungenügend.

3.      Es gibt Hinweise, dass mit der gegenwärtigen Projektfinanzierung die Auswertung und Interpretation von Forschungsergebnissen in der Richtung einer Unterdrückung möglicher Gesundheitsrisiken beeinflusst wird.

4.      Argumente, wonach schwache (niedrigintensive) EMF nicht in der Lage seien, biologische Systeme zu beeinflussen, repräsentieren nicht das gegenwärtige Spektrum der Wissenschaftsmeinung.

5.      Aufgrund unserer Überprüfung des Standes der Wissenschaft können biologische Wirkungen infolge einer Exposition sowohl gegenüber extrem niederfrequenten Feldern (ELF EMF[2]) als auch gegenüber Hochfrequenzstrahlung (RF EMF[3]) vorkommen. Epidemiologische Studien sowie in vivo und in vitro durchgeführte Experimente zeigen, dass eine Exposition gegenüber gewissen ELF EMF das Krebsrisiko bei Kindern erhöhen und andere Gesundheitsprobleme bei Kindern und Erwachsenen herbeiführen kann. Ausserdem häufen sich epidemiologische Hinweise auf ein erhöhtes Hirntumorrisiko infolge Langzeitnutzung von Mobiltelefonen – der erste RF EMF Bereich, in welchem mit umfassenden Untersuchungen begonnen wurde. Epidemiologische und im Labor durchgeführte Studien, die ein erhöhtes Risiko für Krebs und andere Krankheiten infolge beruflicher Exposition gegenüber EMF zeigen, können nicht ignoriert werden. Laborstudien über Krebs und andere Krankheiten sagen aus, dass Hypersensitivität gegenüber EMF[4] teilweise durch eine genetische Prädisposition bedingt sein könnte.

6.      Wir rufen die Regierungen auf, Rahmenvorschriften für die öffentliche und berufliche Exposition gegenüber EMF zu schaffen, die das Vorsorgeprinzip[5] widerspiegeln – wie es einzelne Nationen schon getan haben. Vorsorgestrategien sollten auf Gestaltungs- und Leistungsnormen basieren. Sie müssen nicht unbedingt zahlenmässige Schwellenwerte definieren. Denn es besteht die Gefahr deren irrtümlicher Interpretation, wonach unterhalb solcher Schwellenwerte keine Gesundheitsschädigung vorkommen könne. Diese Strategien sollten einschliessen:

6.1.     Förderung von Alternativen zu den drahtlosen Kommunikationssystemen, z.B. Glasfaser- und Koaxialkabel; Entwurf von Mobiltelefonen, die sicherere Leistungsdaten einhalten und vom Kopf wegstrahlen; Erhaltung der vorhandenen Festnetze; unterirdische Führung der elektrischen Übertragungsleitungen in der Nähe bewohnter Gebiete und Vermeidung der Führung in Wohngebieten;

6.2.     Information der Bevölkerung über die potentiellen Risiken der Benutzung von Mobiltelefonen und Schnurlostelefonen. Ratschläge an die Konsumenten, drahtlos geführte Gespräche zu beschränken und für lange Gespräche Festanschlüsse zu benützen.

6.3.     Weitestgehende Begrenzung der Nutzung von Mobil- und Schnurlostelefonen durch Kinder und Jugendliche. Dringliches Verbot der Bewerbung von Kindern und Jugendlichen durch die Telekommunikationsfirmen.

6.4.     Forderung an die Hersteller, mit jedem Mobil- und Schnurlostelefon eine Freisprecheinrichtung (über Lautsprecher oder Kopfhörer) zu liefern.

6.5.     Schutz der Arbeitnehmer vor EMF erzeugenden Anlagen und Geräten durch Zugangsbeschränkungen und EMF-Abschirmung von Personen und Bauten

6.6.     Planung der Senderstandorte im Hinblick auf eine Minimierung der menschlichen Strahlungsexposition. Registrierung der Mobilfunk-Basisstationen bei den lokalen Planungsämtern und Anwendung der elektronischen Plan-Informationstechnologie zur Information der Öffentlichkeit über mögliche Expositionen. Vorschläge für flächendeckende städtische Drahtlos-Internet-Zugänge (z.B. WLAN, WIMAX, Breitband über Kabel oder Power-Line Communication PLC oder gleichwertige Technologien) sollten auf das Potential bezüglich EMF-Exposition überprüft werden, und nach ihrer Einrichtung sollten die Stadtverwaltungen sicherstellen, dass die entsprechenden Informationen allgemein zugänglich sind und periodisch aktualisiert werden.

6.7.     Ausscheidung von Zonen ohne drahtlose Kommunikation in Städten, in öffentlichen Gebäuden (Schulen, Krankenhäuser), in Wohngebieten und in öffentlichen Verkehrsmitteln, um den Zugang auch für Personen zu ermöglichen, die auf EMF hypersensitiv reagieren.

7.      ICEMS[6] ist bereit, den Behörden bei der Entwicklung eines EMF Forschungsprogramms beizustehen. ICEMS ruft auf zur Entwicklung klinischer und epidemiologischer Programme für die Erforschung örtlicher Häufungen von Personen mit allergischen Reaktionen und anderen Krankheiten oder Sensitivität auf EMF sowie zur Erfassung der Wirksamkeit von Vorsorgemassnahmen. ICEMS ermutigt zu wissenschaftlicher Zusammenarbeit und zur Überprüfung von Forschungsergebnissen.

Wir, die unterzeichnenden Wissenschafter, erklären uns bereit, bei der Förderung von EMF-Forschung und der Entwicklung von Strategien zum Schutz der Volksgesundheit durch die sinnvolle Anwendung des Vorsorgeprinzips mitzuhelfen.

Gezeichnet:

Fiorella Belpoggi, European Foundadion for Oncology & Environmental Sciences B.Ramazzini, Bologna, Italy

Carl F. Blackman, President, Bioelectromagnetics Society (1990-91), Raleigh, NC, USA

Martin Blank, Department of Physiology, Columbia University, New York, USA

Natalia Bobkova, Institute of Cell Biophysics, Pushchino, Moscow Region

Francesco Boella, National Inst. Prevention & Worker Safety, Venice, Italy

Zhaojin Cao, National Institute Environmental Health, Chinese Center for Disease Control, China

Sandro D.Allessandro, Physician, Mayor of Benevento, Italy, (2001-2006)

Enrico D.Emilia, National Institute for Prevention and Worker Safety, Monteporzio, Italy

Emilio Del Giuduice, National Institute for Nuclear Physics, Milan, Italy

Antonella De Ninno,Italian National Agency For Energy, Environment & Technology, Frascati, Italy

Alvaro A. De Sallas, Universidade Federal do Rio Grande do Sul, Porto Alegre, Brazil

Livio Giuliani, East Veneto&South Triol, National Inst. Prevention & Worker Safety, Camerino University

Yury Grigoryev, Institute of Biophysics; Chairman, Russian National Committee NIERP

Settimo Grimaldi, Inst. Neurobiology & Molecular Medicine, National Research, Rome, Italy

Lennart Hardell, Department of Oncology, University Hospital, Orebro, Sweden

Magda Havas, Environmental & Resource Studies, Trent University, Ontario, Canada

Gerard Hyland, Warwick University, UK; International Inst. Biophysics, Germany; EM Radiation Trust, UK

Olle Johansson, Experimental Dermatology Unit, Neuroscience Department, Karolinska Institute, Sweden

Michael Kundi, Head, Institute Environmental Health, Medical University of Vienna, Austria

Henry C. Lai, Department of Bioengineering, University of Washington, Seattle, USA

Mario Ledda, Inst. Neurobiology & Molecular Medicine, National Council for Research, Rome, Italy

Yi-Ping Lin, Center of Health Risk Assessment & Policy, National Taiwan University, Taiwan

Antonella Lisi, Inst. Neurobiology & Molecular Medicine, National Research Council, Rome, Italy

Fiorenzo Marinelli, Institute of Immunocytology, National Research Council, Bologna, Italy

Elihu Richter, Head, Occupational & Environmental Medicine, Hebrew University-Hadassah, Israel

Emanuela Rosola, Inst. Neurobiology & Molecular Medicine, National Research Council, Rome, Italy

Leif Salford, Chairman, Department of Neurosurgery, Lund University, Sweden

Nesrin Seyhan, Head, Department of Biophysics; Director, Gazi NIRP Center, Ankara, Turkey

Morando Soffritti, Scientific Director, Europ. Found. for Onc.& Environm. Sci. B. Ramazzini, Bologna, Italy

Stanislaw Szmigielski, Military Institute of Hygiene and Epidemiology, Warsaw, Poland

Mikhail Zhadin, Institute of Cell Biophysics, Pushchino, Moscow Region

 

Veröffentlicht am 19. September 2006. Weitere Informationen durch Elizabeth Kelley, Managing Secretariat, International Commission For Electromagnetic Safety (ICEMS), Montepulciano, Italien. Email: info@icems.eu   Website: www.icems.eu  (Deutsche Übersetzung durch Bürgerwelle Schweiz, Okt. 2006)

 


Catania Resolution
September 2002


Die an der Internationalen Konferenz
„Stand der Forschung bezüglich elektromagnetischer Felder – wissenschaftliche und rechtliche Probleme“ organisiert durch ISPESL*, die Universität Wien und die Stadt Catania am 13./14. September 2002 teilnehmenden Wissenschafter beschliessen was folgt:

1.      Epidemiologische Studien sowie in vivo und in vitro durchgeführte Experimente zeigen dass es durch elektromagnetische Felder (EMF) verursachte Wirkungen gibt, von denen einige die Gesundheit schädigen können.

2.      Wir erheben Einwand gegen die Behauptung, dass schwache (niedrigintensive) EMF das Körpergewebe nicht beeinflussen können.

3.      Es gibt einleuchtende mechanistische Erklärungen für EMF-induzierte Wirkungen, die unterhalb der gegenwärtigen ICNIRP- und IEEE-Richtlinien und der Expositionsrichtlinien der EU auftreten.

4.      Das Gewicht des Beweismaterials ruft nach vorbeugenden Strategien, die auf dem Vorsorgeprinzip beruhen. Das Vorsorgeprinzip kann zuweilen besonnenes Vermeiden oder besonnene Nutzung bedeuten.

5.      Wir sind uns bewusst, dass es Lücken in den Kenntnissen über biologische und physikalische Wirkungen und über Gesundheitsrisiken infolge EMF gibt, die zusätzliche unabhängige Forschung erfordern.

6.      Die unterzeichnenden Wissenschafter beschliessen, eine internationale wissenschaftliche Kommission zur Förderung der Forschung für den Schutz der öffentlichen Gesundheit vor EMF zu gründen sowie die wissenschaftliche Grundlage und Strategien für Beurteilung, Prävention, Handhabung und Kommunikation der Risiken auf der Basis des Vorsorgeprinzips zu entwickeln.

 
Fiorella Belpoggi, Fondazione Ramazzini, Bologna, Italy

Carl F. Blackman, President of the Bioelectromagnetics Society (1990-1991), Raleigh, USA

Martin Blank, Department of Physiology, Columbia University, New York, USA

Emilio Del Giudice, Istituto Nazionale di Fisica Nucleare, Milano, Italy

Livio Giuliani, Camerino University - ISPESL*, Venezia, Italy

Settimio Grimaldi, CNR-Istituto di Neurobiologia e Medicina Molecolare, Roma, Italy

Lennart Hardell, Department of Oncology, University Hospital, Orebro, Sweden<o:p></o:p>

Michael Kundi, Institute of Environmental Health, University of Vienna, Austria

Henry Lai, Department of Bioengineering, University of Washington, USA

Abraham R. Liboff, Department of Physics, Oakland University, USA

Wolfgang Löscher, Department of Pharmacology, Toxicology and Pharmacy, School of Veterinary Medicine, Hannover, Germany

Kjell Hansson Mild, President of the Bioelectromagnetics Society (1996-1997), National Institute of Working Life, Umea, Sweden

Wilhelm Mosgöller, Institute for Cancer Research, University of Vienna, Austria

Elihu D. Richter, Head, Unit of Occupational and Environmental Medicine, School of Public Health, Hebrew University-Hadassah, Jerusalem, Israel.

Umberto Scapagnini, Neuropharmacology, University of Catania, Italy, Member of the Research Comm. of the European Parliament

Stanislaw Szmigielski, Military Institute of Hygiene and Epidemiology, Warsaw, Poland

 

* = Istituto Superiore per la Prevenzione e la Sicurezza del Lavoro, Italia
(National Institute for Prevention and Work Safety, Italy)

                                                                                            (Deutsche Übersetzung durch Bürgerwelle Schweiz, Okt. 2006)



[1] In der vorliegenden Resolution bezieht sich der Begriff EMF auf den Bereich 0 bis 300 GHz (Fussnote Original)

[2] ELF EMF: Abkürzung für Extremely Low Frequency Electric and Magnetic Field (Fussnote Übersetzung)

[3] RF EMF: Abkürzung für Radiation (oder Radio) Frequency Electromagnetic Field (Fussnote Übersetzung)

[4] im deutschen Sprachgebrauch im allgemeinen als „Elektrosensibilität“ bezeichnet (Fussnote Übersetzung)

[5] Das Vorsorgeprinzip sagt aus, dass im Falle von Hinweisen auf mögliche Gesundheitsschädigungen trotz noch bestehender Ungewissheit das Risiko der Untätigkeit bei weitem grösser ist als das Risiko des Tätigwerdens im Sinne einer Begrenzung dieser Expositionen. Das Vorsorgeprinzip schiebt die Beweislast von denen, die ein Risiko vermuten, auf diejenigen, die es bestreiten. (Fussnote Original)

[6] Internationale Kommission für Elektromagnetische Sicherheit. Mehr dazu unter www.icems.eu (Fussnote Original)

                                                                                          

                                                                                          

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Gefährdung der Volksgesundheit
durch Mobilfunk (GSM/UMTS) und DECT-Haustelefone

 

Die Ausgangslage zum Freienbacher Appell

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Der Ausbau des GSM-Netzes mit seiner gepulsten Strahlung ist noch immer im Gang. Zwar haben die Betreiber ihre vertragliche Netzabdeckungspflicht schon 2002 erfüllt, aber einerseits steigen infolge massiver Reklame und Promotion die Netzbeanspruchungen und dadurch der Kapazitätsbedarf, andererseits werden Antennen auf Vorrat gebaut. Für die UMTS-Technologie soll bei Vollbetrieb nochmals eine vergleichbare Gesamtsendeleistung dazukommen. Zumindest im Standby-Betrieb, also vor allem nachts, ist die UMTS-Strahlung ebenfalls gepulst. Aufgrund von Bundesvorschriften und teilweise auch aus technischen Gründen müssen die Antennenanlagen in den Siedlungsräumen gebaut werden, sodass eine fast lückenlose Bestrahlung der Bevölkerung stattfindet. Die immer zahlreicheren empfindlichen Menschen können sich nur noch mittels teurer bautechnischer Abschirmungen – oder wie in manchen Praxisfällen im Luftschutzkeller – einigermassen schützen. Ein weiteres Problem sind die DECT-Haustelefone, die oft sogar noch eine stärkere gepulste Strahlenbelastung in den Wohnräumen verursachen als die Mobilfunkantennen. Immer deutlicher zeichnet sich auch die Problematik der gepulsten WLAN-Strahlung ab.

Jüngste Studien zeigen, dass die Mobilfunkstrahlung Gehirnaktivitäten beeinflusst, das Blutbild verändert, Erbgutschädigungen verursacht, die Blut-Hirnschranke beeinträchtigt und krebsfördernd wirken kann. Vermehrt warnen im In- und Ausland Ärzte vor den gesundheitlichen Folgen und stufen Mobilfunkstrahlung als bedenklich ein. Die holländische TNO-Studie – die erste UMTS-Studie mit Versuchspersonen – gemäss welcher sogar Nichtsensible auf UMTS-Strahlung spontan reagierten, wird zur Zeit in der Schweiz durch eine Nachfolgestudie ergänzt. Behörden aller Stufen warten nun auf die per Ende 2005 angekündigten Ergebnisse. Allerdings haben die daran beteiligten Forscher bereits gewarnt, dass diese Nachfolgestudie so oder so nicht ausreichen werde, um eine Senkung der Grenzwerte begründen zu können. Die gesamten heute bereits vorliegenden Studien mit klaren Hinweisen auf ein erhöhtes Gesundheitsrisiko sowie die mehrjährigen, umfangreichen Praxiserfahrungen von Fachleuten (Medizin, Hochfrequenz-Messtechnik) genügen jedoch längst, um das Prinzip der Vorsorge konsequent in die Tat umzusetzen.

Neuste Studien aus den letzten 1 bis 4 Jahren geben ernst zu nehmende Hinweise.

Hier einige Kernaussagen:

 Naila, Bayern: 3-faches Krebsrisiko bei 8 Jahre jüngerem Erkrankungsalter innerhalb eines Radius von 400m um einen GSM-Mobilfunksender herum. Strahlungswerte 0.2 … 1.0 V/m.

 Netanya, Israel: 4-faches Krebsrisiko in der Nähe eines GSM-Mobilfunksenders. Strahlungswerte 1.0… 1.4 V/m.

 Santini (Frankreich): Innerhalb eines Radius von min. 300m um GSM-Mobilfunksender herum sind bei 530 Personen Müdigkeit, Schlafstörungen, Kopfweh, Unbehagen, Konzentrationsprobleme usw. deutlich erhöht.

 Waldmann (Bamberg): Eindeutige Abhängigkeit der Krankheitssymptome von 356 Patienten von der Stärke ihrer Langzeit-Strahlungsbelastung im Bereich von unter 0.06 V/m ...über 0.6 V/m. Ein Teil der Gesundheitsstörungen verschwindet sofort nach Beendigung der Strahlungsbelastung.

 Navarro/Oberfeld (La Nora, Spanien): Innerhalb eines von Radius 50….170m um zwei GSM-Mobilfunksender noch stärkere Beschwerden als ausserhalb (Radius 260….310m). Die Strahlungswerte betrugen innen 0.6….0.9 V/m und aussen 0.2….0.4 V/m. – Ausserdem wurde eine eindeutige (d.h. statistisch signifikante) Beziehung zwischen Strahlungswert und Wirkung für 13 häufige Symptome festgestellt.

 Hutter/Kundi (Kärnten und Wien): Je näher bei GSM-Sendern, desto häufiger festgestellte Herz-Kreislauf-Symptome. Strahlungswerte im Bereich von 0.15….0.7 V/m.

 Oberfeld (Schule in Salzburg): Ein GSM-Sender in 80m Distanz beeinflusst Gehirnströme (diverse EEG-Parameter) signifikant bei einem Strahlungswert von 1.1 V/m. -  Manche Schüler haben gesundheitliche Beschwerden, dies bei Werten unter 1.5 V/m

 UMTS-Studie TNO, Holland: Beschwerden nicht bloss bei Elektrosensiblen, sondern sogar bei Nichtsensiblen (!) infolge UMTS-Strahlung (Standby-Signal = Nachtbetrieb) von 1 V/m.

 Handywarnung für Kinder: Die Wiener Ärztekammer und mit ihr die ganze Österreichische Ärztekammer schreiben in in ihren Leitlinien für mobiles Telefonieren "Kinder unter 16 Jahren sollten Handys nicht benutzen" und warnt allgemein vor dem Handygebrauch, dies auf Grund der REFLEX-Studie mehrerer europäischer Universitäten. Diese Studie weist die Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung für das Erbgut (Chromosomen-Einzel- und Doppelstrangbrüche) nach. – Auch die Sendemasten werden von der Ärztekammer als ein „ernstes volksgesundheitliches Problem“ bezeichnet.

Man vergleiche die oben genannten Strahlungswerte mit dem Schweizer Grenzwert von 5 V/m, der die Schweizer Bevölkerung gegenüber dem Ausland (mit höheren Grenzwerten) angeblich besser schützen soll: Die Messwerte sind auch im Ausland allesamt tiefer als der Schweizer Grenzwert!

Der etablierte Wissenschaftsbetrieb übt Detailkritik an den oben zitierten Studien. Das ist an sich nicht zu verwerfen; Kritik ist der Motor wissenschaftlicher Forschung. Die Gesamtheit der bis heute vorhandenen Studien mit Befunden, die eine Schädlichkeit der heutigen Mobilfunktechnik nahe legen, müssen jedoch so oder so zu konsequentem vorsorglichem Handeln, d.h. zu einer drastischen Grenzwertsenkung sowie zu Massnahmen der Vermeidung und des Schutzes führen.

In Deutschland sind Appelle von Ärzten gegen Mobilfunkstrahlung lanciert worden: Der Freiburger  Appell (über 1000 Ärzte); die Appelle von Bamberg, Hof, Lichtenfels und (in Vorbereitung) Bayreuth. In Österreich warnt, wie erwähnt, die Ärztekammer vor Langzeitfolgen der Handy- und Schnurlostelefonie. In der Schweiz fordern die "Ärztinnen und Ärzte für den Umweltschutz", unterstützt von der Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH) und von Umweltverbänden, ein UMTS Moratorium.

In der vom BUWAL im Juni 2005 veröffentlichten Broschüre "Elektrosmog in der Umwelt" steht geschrieben: "Starke nichtionisierende Strahlung schädigt erwiesenermassen die menschliche Gesundheit. Biologische Wirkungen treten aber auch bei Belastungen weit unterhalb der international empfohlenen  Grenzwerte auf. Weil  die Wissenschaft vorläufig nicht genau abschätzen kann, wie schädlich diese Effekte sind, ist Vorsorge das beste Rezept". Das BUWAL gibt Tipps zur Verminderung der Strahlenbelastung.

Trotz alledem geht der Ausbau der Mobilkommunikation weiter und weiter und es stehen in unseren Gemeinden laufend neue Antennenprojekte an. Diese werden in aller Regel von den örtlichen Behörden trotz zum Teil massivem Widerstand von Seiten der Bevölkerung mit Verweis auf die NIS-Verordnung bewilligt. Die Kantone haben sich bisher meist ebenfalls widerspruchslos in dieses Vollzugsprozedere eingefügt, zum Teil auch gegen Entscheide auf kommunaler Ebene. Und auf Bundesebene wurden bis anhin die gesundheitlichen Aspekte nicht ernsthaft genug in Betracht gezogen . Die im Jahre 2000 erlassene NIS-Verordnung mit den heute gültigen Immissions- und Anlagegrenzwerten ist laut diversen Entscheiden des Bundesgerichts abschliessend. Bundesgerichtsentscheid 1A.94/2000/sch vom 30.08.2000: „Der Bundesrat hat die Anlagegrenzwerte (....) nicht nach medizinischen Kriterien, sondern auf Grund der technischen und betrieblichen Möglichkeiten und im Blick auf die wirtschaftliche Tragbarkeit für die Mobilfunkbetreiber festgesetzt.“

Aufgrund der heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse erfüllt die NIS-Verordnung das im Umweltschutzgesetz verankerte Vorsorgeprimat im Umgang mit nichtionisierenden Strahlen nicht mehr, dies umsomehr, als es sogar ernst zu nehmende Hinweise auf Krebspromotion bei Alltagsexposition unterhalb der geltenden Grenzwerte gibt.

Es fragt sich, ob die Eidgenossenschaft als Empfängerin der Konzessionsgebühren und Hauptaktionärin der Swisscom als oberste Hüterin der Grenzwerte unbefangen genug sein kann. Die Kantone und Kommunen sind diesbezüglich nicht gebunden. Sie könnten daher eine aktivere Rolle spielen. Zum einen sind die aufgrund bestehender Gesetze neben der NIS-Verordnung vorhandenen Handlungsmöglichkeiten auszunützen. Zum andern muss der Bund auf seine Verantwortung zum Schutz der Volksgesundheit aufmerksam gemacht werden.

Ich bitte Sie, mit dem Unterzeichnen des Freienbacher Appells ein Zeichen zu setzen. Dadurch können sich auch die Kommunalbehörden gestützt fühlen, in diesen Fragen eine aktivere Rolle zu spielen.

Die Erstunterzeichner des Freienbacher Appells hoffen, dass auch Sie diesen Appell mittragen können und bedanken sich herzlich für Ihre Unterstützung.

 

 

Freienbacher Appell

vom  25. September 2005

 

Als Ärztinnen, Ärzte, Heilpraktikerinnen, Heilpraktiker, Therapeutinnen und Therapeuten sowie andere im Gesundheitswesen tätige Fachpersonen halten wir den weiteren Ausbau der Mobilfunknetze für bedenklich. Wir appellieren an Politiker, Wissenschaftler und Verantwortliche im Gesundheitswesen, dem Schutz von Leben und Gesundheit von uns allen den gebührenden, in der Bundesverfassung und in den einschlägigen Gesetzen garantierten Wert einzuräumen und sofort zu handeln:

 

        Kein weiterer Ausbau der Mobilfunktechnologie, denn es handelt sich um unfreiwillig eingegangene Risiken mit wahrscheinlich dauerhafter Belastung.

        Reduzierung der Grenzwerte, Sendeleistungen und Funkbelastungen auf ein gesundheitsverträgliches Mass.

        Aufklärung der Bevölkerung und speziell der Handynutzer über die Gesundheitsrisiken elektromagnetischer Felder.

        Förderung des bewussten Umgangs mit Mobilfunk; Nutzungseinschränkung für Kinder und Jugendliche.

        Überarbeitung des Standards für "Schnurlos-Telefone" mit dem Ziel, die Strahlenintensität zu reduzieren und auf die tatsächliche Nutzungszeit zu begrenzen, sowie die biologisch kritische Pulsung des DECT-Standards zu vermeiden.

        Aufklärung über die Risiken der ebenfalls gepulsten Strahlung der drahtlosen Computervernetzung mittels WLAN.

 

Kontakt & Koordination: Karl Durrer, Kantonsstrasse 106, 8807 Freienbach, karl.durrer@gold